GLS verweigert Schadenersatz wegen AGB Beförderungsausschluss (Goldmünze)

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
juergen2017
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
GLS verweigert Schadenersatz wegen AGB Beförderungsausschluss (Goldmünze)

Moin allerseits,

GLS hat ein Paket von mir verbummelt. Nun weigert sich GLS unter Verweis auf Ziffer 3.1. ihrer AGB den Schaden zu ersetzen. In den AGB heisst es wörtlich:

--------------
3. Beförderungsausschlüsse (Verbotsgüter)
Nachfolgend aufgeführte Güter und Pakete sind von der Beförderung durch GLS ausgeschlossen:
-...
- Edelmetalle, Edelsteine, Uhren, Schmuck, Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände sowie Antiquitäten im Wert von über € 750,- pro Paket,
-.....
----------------

(http://gls-group.eu/DE/de/agb-standard)

Das lese ich aber keinesfalls so, daß generell alle Edelmetalle, Edelsteine, Uhren etc. von der Beförderung ausgeschlossen sind, sondern lediglich wenn dessen Wert 750,- Euro pro Paket übersteigt. Da die Goldmünze einen Wert von nur 698,- hat, steht für mich nicht in Frage, daß GLS dafür haften muss. Selbst bei Nachfrage im Shop wurde mir gesagt, daß bei GLS alles bis 750 Euro versichert sei.

Könnt ihr mir lesen helfen?

Jürgen

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von juergen2017):
Das lese ich aber keinesfalls so, daß generell alle Edelmetalle, Edelsteine, Uhren etc. von der Beförderung ausgeschlossen sind,
Ich schon, weil:
Zitat:
Edelmetalle, Edelsteine, Uhren, Schmuck, Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände [Laaange Gedankenpause, denn hier kommt ein neuer Punkt der Aufzählung] sowie Antiquitäten im Wert von über € 750,- pro Paket,

Zitat:
so·wi̱e̱ (Konjunktion)
verwendet, um in einer Aufzählung gleichartiger Dinge das letztgenannte Element anzuschließen.

Daraus folgt: Edelmetalle, Edelsteine, Uhren, Schmuck, Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände dürfen grundsätzlich nicht versendet werden und auch Antiquitäten im Wert von über 750€ pro Paket dürfen nicht versendet werden


Zitat (von juergen2017):
Da die Goldmünze einen Wert von nur 698,- hat, steht für mich nicht in Frage, daß GLS dafür haften muss.
Sehe ich anders - Argumentationskette oben (sogar in Farbe und bunt)

Zitat (von juergen2017):
Selbst bei Nachfrage im Shop wurde mir gesagt, daß bei GLS alles bis 750 Euro versichert sei.
Nachweis (gerichtsfest)?

Zitat (von juergen2017):
Könnt ihr mir lesen helfen?
Das hättest du schon in der Grundschule können müssen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
juergen2017
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, also wenn GLS einen Abschluß in deutscher Grammatik voraussetzt? Kann ich einfach nicht glauben.

Also dann wären ja auch sämtliche Uhren? jeglicher Schmuck? (egal ob echt oder falsch), alle Edelsteine usw. von der Beförderung ausgeschlossen. Da frage ich mich langsam, was wird denn überhaupt noch von denen befördert?
In diese Aufzählung (auch die von mir nicht genannten Auszüge) lässt sich nahezu jeder Artikel (Gegenstand) einbeziehen? Selbst die alten Schuhe der Oma kann man beliebig als Sammlergegenstand oder Antiquität benennen. Das kann doch so nicht gemeint sein? Das grenzt meiner Meinung nach an unlauteren Methoden.

Ein Versicherungsversprechen welches überhaupt keins ist? Glatte Lüge.
Ich gehe damit noch nicht los.

Trotzdem Danke für den kleinen Deutschkurs :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Klausel ist nach § 305c Abs. 2 BGB zu beurteilen.

Da es nicht ganz eindeutig zu erkennen ist, ob sich die Wertgrenze nur auf Antiquitäten oder auf die gesamte Aufzählung bezieht, gilt die für den Kunden vorteilhafte Auslegung, dass Auch Edelmetalle bis zu einem Wert von 750€ versendet werden dürfen.

Die Konkurrenz hat übrigens sehr ähnliche Klauseln aus denen sich aber entnehmen lässt, dass sich die Wertgrenze auf alle aufgezählten Materialien bezieht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)
Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich sehe es genau so wie hh. Ein Ausschluss sämtlicher aufgezählter Gegenstände unabhängig vom Wert wäre in meinen Augen eine überraschende Klausel, welche keine Wirkung entfalten kann.

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich sehe da keine Gedankenpausen, Leseprobleme oder überraschende Klauseln. Wenn man sich die AGB anschaut gibt es da mehrere Spiegelstriche unzulässiger Paketinhalte. Und dieser eine bezieht sich auf bestimmte Gegenstände mit einem Wert von über 750 Euro. Natürlich nicht nur Antiquitäten.

Da auch Bargeld ausgeschlossen ist (anderer Spiegelstrich), wäre mal interessant, ob die Münze gültiges Zahlungsmittel ist (z.B. 100 Euro Goldmünze) und der Beförderer sich vielleicht darauf beruft.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ich lese das ziemlich eindeutig in folgender Weise:
1) Edelmetalle,
2) Edelsteine,
3) Uhren,
4) Schmuck,
5) Perlen,
6) Kunst- und Sammlergegenstände sowie Antiquitäten im Wert von über € 750,- pro Paket,

Mir ist auch nicht so ganz klar, dass man das anders würde verstehen können. Aber im Zweifelsfall entscheidet ein Richter wie das in dem Fall zu verstehen ist. Für mich klar, dass alles was mit einem Komma abgetrennt ist eine Auzählung ist, also eine Sinneinheit ergibt. So habe ich das in der Schule gelernt.

Zitat (von juergen2017):
Ok, also wenn GLS einen Abschluß in deutscher Grammatik voraussetzt? Kann ich einfach nicht glauben.
Nein, keinen Abschluss, aber zumindest Grundschulwissen.

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich lese das ziemlich eindeutig in folgender Weise:
1) Edelmetalle,
2) Edelsteine,
3) Uhren,
4) Schmuck,
5) Perlen,
6) Kunst- und Sammlergegenstände sowie Antiquitäten im Wert von über € 750,- pro Paket,

Eher so:
1) Edelmetalle,
2) Edelsteine,
3) Uhren,
4) Schmuck,
5) Perlen,
6) Kunst- und Sammlergegenstände
7.) Antiquitäten im Wert von über € 750,- pro Paket,

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Quatsch. Aufgrund des "sowie"? Das steht da, weil vorher schon ein "und" gebraucht wurde. Alle genannten Gegenstände habe einen höchstzulässigen Wert von 750 Euro. Sonst ständen sie an anderer Stelle, einfach mal die AGB aufrufen.

ABER: zu klären ist, welche AGB Anwendung finden. In den AGB PaketShop ist 3.1 ein anderer.

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#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):

Eher so:
1) Edelmetalle,
2) Edelsteine,
3) Uhren,
4) Schmuck,
5) Perlen,
6) Kunst- und Sammlergegenstände
7.) Antiquitäten im Wert von über € 750,- pro Paket,


Wie ich bereits schrieb, macht das für mich keinen Sinn. Ein pauschales Verbot von sämtlichen Uhren/Schmuck/Perlen usw. ist doch äußerst überraschend. Ich glaube kaum, dass eine solche Auslegung einer gerichtlichen Prüfung standhält. Wenn überhaupt, dann wäre eine Wertgrenze für alle erwähnten Gegenstände statthaft. Und so verstehe ich den Satz ohnehin...

Damit haben wir eine Klausel, welche zumindest mehrere Interpretationen zulässt - dann würde ohnehin nur die für den Verbraucher günstige Auslegung gelten

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ein pauschales Verbot von sämtlichen Uhren/Schmuck/Perlen usw. ist doch äußerst überraschend.
Nö, finde ich nicht. Das findest du in ähnlicher Form bei allen Transportdienstleistern, von daher finde ich das gar nicht überraschend. Diese Klauseln sind schon uralt.

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#12
 Von 
juergen2017
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Retels):

Da auch Bargeld ausgeschlossen ist (anderer Spiegelstrich), wäre mal interessant, ob die Münze gültiges Zahlungsmittel ist (z.B. 100 Euro Goldmünze) und der Beförderer sich vielleicht darauf beruft.


Nein, ausdrücklich als Anlagemünze. Also kein echtes Zahlungsmittel.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
juergen2017
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Also bedeutet das im Umkehrschluss, daß GLS nur für verschwundene Antiquitäten bis 749 Euro haftet? Da die Wertbestimmung einer Antiquität sicherlich eine Auslegungssache ist, wird der Versender wohl eher mit der Werbung "bis 750,- versichert" am Rande der Legalität werben?

Wenn der Absatz so ausgelegt werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von juergen2017):
Also bedeutet das im Umkehrschluss, daß GLS nur für verschwundene Antiquitäten bis 749 Euro haftet?
Nein, das bedeutet, dass GLS dir nur gestattet Antiquitäten bis 750€ zum Transport abzugeben. Ist die Antiquität mehr wert, dann erschleichst du dir eine Leistung die GLS, zumindest zum normalen Tarif, nicht anbietet.

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#15
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nö, finde ich nicht. Das findest du in ähnlicher Form bei allen Transportdienstleistern, von daher finde ich das gar nicht überraschend. Diese Klauseln sind schon uralt.


Mir ist bewusst, dass es gewisse Einschränkungen auch bei anderen Dienstleistern gibt. Mir geht es um einen möglichen pauschalen Ausschluss ohne Wertgrenze. Das wäre aus meiner Sicht überraschend. Ich möchte nicht wissen, wie viele Uhren oder Schmuckgegenstände tagtäglich von GLS befördert werden - die wenigsten davon dürften mehr als 750 Euro wert sein.

-- Editiert von fm89 am 20.06.2017 10:44

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Mir geht es um einen möglichen pauschalen Ausschluss ohne Wertgrenze. Das wäre aus meiner Sicht überraschend.
Warum überraschend? Verstehe ich nicht. Wie gesagt,diese Ausschlüsse sind absolut Branchenüblich.

Signatur:

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#17
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ja, aber nicht in pauschaler Form ohne Wertgrenze, wie das z.B. von dir verstanden wird. Bei DHL heißt der entsprechende Abschnitt z.B. so:

"Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten, Scheckkarten, Kreditkarten, gültige Briefmarken oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- Euro brutto enthalten"

Das ist ja eindeutig so zu verstehen, dass besagte Gegenstände eben bis zu einer Grenze von 500 Euro versendet werden dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Pauschaler Ausschluss ist natürlich möglich, siehe 3.1 hier: https://gls-group.eu/DE/de/agb-paketshop
Allerdings macht ein Ausschluss in 3.1, wie er hier teils verstanden wird keinen Sinn: https://gls-group.eu/DE/de/agb-standard
Keine Ahnung, warum krampfhaft versucht wird, das so zu verstehen, dass sich 750 Euro nur auf Antiquitäten beziehen kann.

Daher muss man mal schauen, auf welche AGB sich überhaupt berufen wird. s. #9

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
juergen2017
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist ja der Hammer.
Zwei unterschiedliche AGB für eine Firma (je nach belieben auszulegen). Also als Verbraucher (bin ich ja) weiß ich nun nicht, welche AGBs für mich gelten. GLS ist für mich eine Versenderfirma. Wenn ich die AGBs lesen möchte, dann lese ich "AGB GLS" und bekomme die Version mit den 749 Euro Antiquitäten. Wie kann ich denn als Endkunde wissen, daß es für die Abgabe eines Paketes im Shop noch andere AGB gibt?

Die Werbung von GLS:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Ein Paket mit GLS versenden heißt, das Paket kommt schnell und sicher an.

Der zuverlässige Paketversand innerhalb definierter Regellaufzeiten ist die Stärke von GLS. Nationale Pakete erreichen in der Regel innerhalb von weniger als 24 Stunden ihr Ziel. Europaweit liegen die Laufzeiten zwischen 24 und 96 Stunden. GLS stellt Pakete montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten zu. Hat der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen, haftet GLS über die gesetzlich geregelte Haftung hinaus bis zum Warenwert, maximal bis 750 € pro Paket.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------

wäre ja schon eine gerichtliche Klage wert?



-- Editiert von juergen2017 am 20.06.2017 12:14

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
gthiel2401
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Es empfiehlt sich, die AGB immer bei kritischen Waren zu lesen und auch zu verstehen. Im Zweifelsfall gibt es immer eine Servicestelle, die konkret hierüber Auskunft gibt. Bei diebstahlgefährdetem Gut ist (meistens) der Transport ausgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Sind Sie der Versender oder der Empfänger?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Der Thread ist älter als 2 Jahre

Signatur:

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