GKV: Selbstbehalt-Wahltarif / 3 Jahre Bindefrist / Wegfall Vers.-Pflicht
Salü,neuerdings kann man ja als GKV-Pflichtversicherter diese Wahltarife mit Prämie und Selbstbehalt etc. wählen. Dafür muss man aber eine 3-Jahres-Bindefrist (statt der 18 Monate) eingehen. Konkret steht da im Antrag, man kann die Mitgliedschaft vor Ablauf der 3 jahre nicht kündigen.Frage: Wenn die GKV-Pflicht vor Ablauf der 3 Jahre endet (Umzug ins Ausland, Selbstständigkeit), muss man dann auf Biegen und Brechen dennoch die Beiträge bis zum Ende zahlen oder hat man in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht (davon steht zumindest im Antrag nichts)?
>GKV: Selbstbehalt-Wahltarif / 3 Jahre Bindefrist / Wegfall Vers.-Pflicht
Mit Absicht hole ich jetzt diesen alten Thread hoch, denn vielleicht hat ja inzwischen jemand eine Antwort oder Erfahrungen.Von der 3-Jahresfrist bei Wahltarifen mal abgesehen: Wie siehts denn aus mit der "normalen" 18-monatigen Bindefrist nach einem Kassenwechsel? Muss man die 18 Monate z.B. auch durchziehen, wenn man zwischenzeitlich verbeamtet wird und aus der Versicherungspflicht herausfällt?
----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."