Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

GKV: Selbstbehalt-Wahltarif / 3 Jahre Bindefrist / Wegfall Vers.-Pflicht

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

2596 Aufrufe

GKV: Selbstbehalt-Wahltarif / 3 Jahre Bindefrist / Wegfall Vers.-Pflicht

Salü,

neuerdings kann man ja als GKV-Pflichtversicherter diese Wahltarife mit Prämie und Selbstbehalt etc. wählen. Dafür muss man aber eine 3-Jahres-Bindefrist (statt der 18 Monate) eingehen. Konkret steht da im Antrag, man kann die Mitgliedschaft vor Ablauf der 3 jahre nicht kündigen.

Frage: Wenn die GKV-Pflicht vor Ablauf der 3 Jahre endet (Umzug ins Ausland, Selbstständigkeit), muss man dann auf Biegen und Brechen dennoch die Beiträge bis zum Ende zahlen oder hat man in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht (davon steht zumindest im Antrag nichts)?


von andrew_vd am 04.01.2008 15:44
Status: Legende (224 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>GKV: Selbstbehalt-Wahltarif / 3 Jahre Bindefrist / Wegfall Vers.-Pflicht
Mit Absicht hole ich jetzt diesen alten Thread hoch, denn vielleicht hat ja inzwischen jemand eine Antwort oder Erfahrungen.

Von der 3-Jahresfrist bei Wahltarifen mal abgesehen: Wie siehts denn aus mit der "normalen" 18-monatigen Bindefrist nach einem Kassenwechsel? Muss man die 18 Monate z.B. auch durchziehen, wenn man zwischenzeitlich verbeamtet wird und aus der Versicherungspflicht herausfällt?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 26.11.2009 12:44
Status: Tao (5592 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 101 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online