GKV Familienversicherung nach Scheidung
Hallo,
seit 13.06.2006 bin ich geschieden. Unser Sohn ist bereits vor der Scheidung bei mir (Mutter) familienversichert, weil mein Ex-Mann als Selbständiger in der PKV ist, aber ein geringeres Einkommen hat und hatte als ich. Der Sohn lebt hauptsächlich bei mir, mein Einkommen ist immer noch höher. Nun droht die GKV mit rückwirkendem Ausschluß, weil ich nur das mir vorliegende Scheidungsurteil zuschicken konnte. Ich habe damals geschrieben, dass mir kein Urteil mit "Rechtskraftvermerk" vorliegt, sondern nur dieses "normale" Scheidungsurteil. Sie sollten mich bitte informieren, falls das nicht ausreiche. Das haben sie nie und informieren mich nun, dass sie nachträglich das Kind ab Mai 2007 ausschließen wollen. Geht das einfach so? Das Kind wäre ja auch ohne Scheidung bei mir zu versichern gewesen. Außerdem hatte ich die Kasse informiert, dass noch kein Einkommensteuerbescheid meines Ex-Mannes für 2007 erstellt wurde und hatte daher die BWA vom letzten Quartal 2007 mitgeschickt. Dort waren also auch die Einkünfte zu erkennen.
Kann die Kasse so handeln, wie sie mir heute ankündigte? (Mein Sohn ist Diabetiker und belastet sicher die Kasse mit Insulin, Teststreifen, Pumpenzubehör,Krankenhausaufenthalten, etc...Auf mich kämen Unmengen von Nachzahlungen zu.)
von evitaivo am 11.01.2009 00:19
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