GKV-Beitragsnachzahlung

3. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
domino83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GKV-Beitragsnachzahlung

Hallo,

meine Krankenkasse möchte von mir eine Beitragsnachzahlung für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 28.02.2011. In dieser Zeit war ich weder krankenversichert noch habe ich sonstige Sozialleistungen bezogen. Auch habe ich in dieser Zeit keine Leistungen der KK in Anspruch genommen. Ich war zu der Zeit bereits psychisch krank, ohne dabei einsichtig gewesen zu sein, und hatte mich stark isoliert gehabt. Nun bin ich wieder sozial abgesichert. Meine KK schrieb mir, dass die Übernahme von KV-Beiträgen unter den Voraussetzungen des SGB XII durch den Sozialhilfeträger möglich wäre. Was ist damit im Detail gemeint? Wie stünden die Chancen, aus dieser Sache heil wieder rauszukommen bzw. eine deutliche Minderung des Betrages zu erwirken?

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!


Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

seit 2007 bzw. 2009 muss jeder in Deutschland eine Absicherung im Krankheitsfall haben.

Zunächst ist zu prüfen, ob in dem o.g. Zeitraum Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bestanden hat (über Eltern oder Ehegatte). Wenn nicht sind Beiträge nachzuzahlen!

Für Schüler und Studeenten liegt der Beitrag meist bei 78 Euro monatlich, für andere Personen bei ca. 150 Euro monatlich.

Das Sozialamt übernimmt die Beiträge, wenn Bedürftigkeit vorliegt - aber erst ab dem Tag der Beantragung. Schulden werden vom Sozialamt nicht übernommen.

Ggf. kann ein Erlass oder Teilerlass der Säumniszuschläge erreicht werden (mit Hinweis auf Erkrankung).

Gruß

RHW

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