Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Forum » GEZ » GEZ verlangt Gebühren...

GEZ verlangt Gebühren

Leserwertung: 
4,0 (von 1)
 Thema bewerten!

1078 Aufrufe

GEZ verlangt Gebühren

hallo ich bin alleinerziehend und alg2 empfänger... hatte im dezember meine befreiung zur gez abgeschickt, problem war das ich meinen weiterbewilligungsbescheid noch nicht hatte, den habe ich ersst am 05.01.2010 erhalten und habe ihn gleich dort hin geschickt, vor 3 tagen bekam ich post von der gez und das war eine rechnung von 53,17 die ich bitte zu begleichen hätte... ich habe da angerufen usw und gesagt das ich den bescheid dort hin geschickt hätte, wir haben nix erhalten bitte überweisen sie uns den betrag für das quartal...

was soll das denn bitte, ih weiss garnich wie ich das zahlen soll... kann mir da jemand rat geben weil ich bin mir keiner schuld bewusst so das ich jetzt den betrag bezahlen soll... vielen dank mfg

-----------------
""


von susi2909 am 20.02.2010 05:03
Status: Stift (54 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>GEZ verlangt Gebühren
1.) Noch einmal eine Befreiung beantragen und zwar mit Einschreiben/Rückschein.

2. Oder alternativ könnte man auch seine Rundfunkgeräte abmelden, wenn man keine mehr bereithält. Auch dies mit Einschreiben/Rückschein.

Egal ob 1. oder 2., einer Befreiung bzw. Abmeldung wäre frühestens zum 1.3.10 möglich, sprich für zurück liegende Monate und für Februar muss gezahlt werden.

-----------------
" "


von -Joshua- am 20.02.2010 18:12
Status: Junior (66 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 5 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ verlangt Gebühren
ja aber ich dürfte wenn dann ja nur für januar und februar zahlen da ich ja meine neue befreiung schon abgeschickt habe... das wären ja sozusagen keine 53 euro wenn ich das richtig verstehe oder... dann zahle ich erstmal unter vorbehalt..

-----------------
""


von susi2909 am 21.02.2010 06:22
Status: Stift (54 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ verlangt Gebühren
quote:
da ich ja meine neue befreiung schon abgeschickt habe

Ob du die Befreiung abgeschickt hast, ist absolut egal. Ankommen müssen die Schreiben !
Und das passiert meist bei Schreiben die der GEZ kein Geld bringen bzw. Geld kosten zum großen Teil nur, wenn diese per Einschreiben versendet werden.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 21.02.2010 09:27
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ verlangt Gebühren
--- editiert vom Admin


von guest-12302.08.2010 11:16:26 am 08.03.2010 13:01
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ verlangt Gebühren
Wann war denn das und was hat die Stadtkasse geantwortet ??



-----------------
" "


von Michael32 am 10.03.2010 09:11
Status: Tao (5020 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 68 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ verlangt Gebühren
ALG 2 Bescheid ab dem ersten Bezug an die GEZ schicken ( per E-Mail reicht vollkommen). E-Mail abspeichern als Beweis, dass diese auch abgeschickt wurde. Keinesfalls unter Vorbehalt zahlen. Das Geld sieht man nie mehr wieder. Der Weiterbewilligungsbescheid gilt dann obwohl er erst verspätet bei Dir und dann bei der GEZ eingetroffen ist. Ich weis das aus eigener Erfahrung mit Bekannten.

-----------------
"Gummibär kann nicht alles wissen"


von Gummibär am 24.03.2010 10:32
Status: Junior (64 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung GEZ
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online