Hallo,
ich bin Deutscher un habe eine Ausländerin geheiratet, diese hat dann ein Aufenthaltsrecht von vorerst 3 Jahren bekommen, danach wäre es ja dann ein unbefristetes Verhältniss. Meine Frage ist nun wenn meine Frau nach den 3 Jahren nicht sofort ein unbefristetes Verhältniss bekommt, was würde Sie dann bekommen? vorerst 1 Jahr oder 5 ??
Danke
GEZ und Parabolantenne
6. Januar 2005
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Frage vom 6. Januar 2005 | 21:11
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ und Parabolantenne
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