GEZ nimmt nicht an der Insolvenz teil - Forderungen weiterhin zulässig?

12. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)
GEZ nimmt nicht an der Insolvenz teil - Forderungen weiterhin zulässig?

„Wir nehmen am Insolvenzverfahren nicht Teil [...] Daher ist die Forderung zu zahlen."

Diese Aussage habe ich heute in einem Schreiben der GEZ erhalten.
Mein Insolvenzverfahren wurde am 23.06.2016 eröffnet.. Die GEZ fordert alte Schulden aus vor 04.2013 sowie 01. & 02.2015. Also alles VOR der Insolvenz.

Im Januar 2016 haben sie meinem Anwalt besagten 1. Satz (siehe oben) mitgeteilt, dass die GEZ nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen will / wird. Mein Anwalt hat mir aber ich nichts zum Thema der GEZ gesagt oder erwähnt und ich ihm immer die aktuellsten Schreiben geschickt,.

Meine Frage daher: Lügt die GEZ ?
Forderungen der GEZ werden doch ebenfalls, sofern in der Gläubigerliste aufgelistet, mit in die PI übernommen oder nicht?
Ich meine mit dem heutigen Schreiben haben sie ja auch zugegeben dass sie von der Vorbereitung wissen und "offiziell" in kauf nehmen nie auch nur eine Cent zu erhalten. Oder irre ich mich?

Verfallen sämtliche Forderungen der GEZ mit der Eröffnung der PI ?


Ich werde das Schreiben der GEZ natürlich gleich an meinen IV schicken.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Verfallen sämtliche Forderungen der GEZ mit der Eröffnung der PI ?


Das ist wohl der Denkfehler. Mit der Eröffnung werden nur Schutzmechanismen wirksam, die Höhe der Forderung bleibt aber unangetastet.

Wenn ein Gläubiger schreibt, dass er nicht teilnimmt, also seine Forderung nicht anmeldet, ist die Aussage doch eindeutig. Wieso vermutest Du darin eine Lüge?

Berry

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sprich die Forderung besteht weiter -> die GEZ darf aber die Forderung nicht vollstrecken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Na ja, die Schlussfolgerung der GEZ bzw. nunmehr Beitragsservice "Daher ist die Forderung zu zahlen." entspricht ja nun nicht gerade der Rechtslage.

Auch Rundfunkgebührenforderungen sind reine Insolvenzforderungen, die noch nicht einmal von der RSB ausgeschlossen sind nach § 302 InsO . D.h. mit Insolvenzeröffnung kann GEZ/Beitragsservice gem. § 87 InsO die Forderung nur noch über den in der InsO vorgesehen Weg verfolgen, d.h. Anmeldung zur Tabelle. Zahlung vom Schuldner kann nicht wirksam gefordert werden und die Vollstreckung ist gem. § 89 Abs. 1 InsO unzulässig. Wurde RSB beantragt, dann gilt für die WVP ein Vollstreckungsverbot nach § 294 Abs. 1 InsO . Wird RSB erteilt, kann diese der Durchsetzung der Forderung entgegen gehalten werden.

Was hier versucht wird ist Einschüchterungstaktik.

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#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Na ja, die Schlussfolgerung der GEZ bzw. nunmehr Beitragsservice "Daher ist die Forderung zu zahlen." entspricht ja nun nicht gerade der Rechtslage.

Auch Rundfunkgebührenforderungen sind reine Insolvenzforderungen, die noch nicht einmal von der RSB ausgeschlossen sind nach § 302 InsO . D.h. mit Insolvenzeröffnung kann GEZ/Beitragsservice gem. § 87 InsO die Forderung nur noch über den in der InsO vorgesehen Weg verfolgen, d.h. Anmeldung zur Tabelle. Zahlung vom Schuldner kann nicht wirksam gefordert werden und die Vollstreckung ist gem. § 89 Abs. 1 InsO unzulässig. Wurde RSB beantragt, dann gilt für die WVP ein Vollstreckungsverbot nach § 294 Abs. 1 InsO . Wird RSB erteilt, kann diese der Durchsetzung der Forderung entgegen gehalten werden.

Was hier versucht wird ist Einschüchterungstaktik.


Ich musst gerade Googlen was RSB und WVP noch mal im Detail ist. Habs halt nicht so mit den Abkürzungen :/

Wenn ich das also richtig verstehe, wie du sagst nur Einschüchterungsversuche seitens der GEZ, dann wird die Forderung der GEZ zum einen eben nicht Vollstreckbar sein (angeblich liege die schon bei der Vollstreckungsbehöre) da ich seit der Eröffnung unter Vollstreckungsschutz stehe, und zum anderen wenn ich später (ich glaub in ca. 3 Jahren geht das erst?) die RSB beantrage (Restschuldbefreiung) die Forderung der GEZ nach Beendigung der Insolvenz ... genullt, sprich mein Konto bei denen dann 0 Euro aufweist.

Ich habe der GEZ vorhin gefaxt dass sämtliche Forderungen nur an meine Verwalterin, die ich noch nicht persönlich kennen gelernt habe, zu richten sind und noch eine Kopie des Beschlusses aus dem Netz zukommen gelassen.

Wenn ich zahlen könnte würde ich das machen.. ganz klar.. aber leider geht es nicht und die Wahrscheinlichkeit der nächsten Jahre sieht auch eher mau aus. Bis zum 18.08.16 haben alle Gläubiger ja noch Zeit sich zu melden. Habe meiner Verwalterin vorhin das Schreiben auch gefaxt von der GEZ und um bitte sie persönlich kennen zu lernen.

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#5
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von DStein):
wenn ich später (ich glaub in ca. 3 Jahren geht das erst?) die RSB beantrage

Das haben Sie doch schon mit Insolvenzantragstellung getan, oder? Wenn nicht, werden Sie in Ihrem aktuellen Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung erlangen können - es sei denn, das Insolvenzgericht hätte verabsäumt, Sie auf die Möglichkeit der RSB hinzuweisen. Beides (also fehlender RSB-Antrag wie auch fehlende Belehrung durch das Gericht) wäre aber per se höchst ungewöhnlich...

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von DStein):
wie du sagst nur Einschüchterungsversuche seitens der GEZ, dann wird die Forderung der GEZ zum einen eben nicht Vollstreckbar sein (angeblich liege die schon bei der Vollstreckungsbehöre)


Es kann durchaus passieren, dass die Vollstreckungsbehörde in Gang gesetzt wird. Wenn die von der Insolvenz wissen, müsste zwar von Amts wegen die Vollstreckung eingestellt werden, aber das geht auch mal durch. Wenn wirklich der Gerichtsvollzieher, das Hauptzollamt oder der Beamte der Vollstreckungsstelle der Stadt (ich weiß gerade nicht, wer für GEZ bzw. Beitragsservice gerade die Vollstreckung durchführt) vor der Tür steht oder einen Brief schickt, dann müssen Sie Aufklärung betreiben und notfalls auch Rechtsmittel einlegen.

Zitat (von DStein):
und zum anderen wenn ich später (ich glaub in ca. 3 Jahren geht das erst?) die RSB beantrage (Restschuldbefreiung) die Forderung der GEZ nach Beendigung der Insolvenz ... genullt, sprich mein Konto bei denen dann 0 Euro aufweist


Ich hoffe, Sie haben bereits einen Antrag auf RSB mit dem Insolvenzantrag zusammen gestellt. Da Sie scheinbar anwaltlich vertreten waren, sollte das auch erfolgt sein. Wenn nicht hat der Anwalt eine riesen Bock geschossen. Da dürfen Sie sich dann evtl. Gedanken über mögliche Schadenersatzansprüche machen.

Im Hinblick auf die Wirkungen der RSB ist es rechtlich im Übrigen nicht so, dass die Forderung verschwindet. Diese gibt es vielmehr immer noch. Der Gläubiger kann sie nur nicht mehr gegen Sie durchsetzen. Sie können die RSB als Einrede entgegen halten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallo :)

danke für die neuen Antworten.
Ich wurde Anwaltlich vertreten, soweit richtig. Mein Problem ist dass meine Gedächtnis so.. lala ist ^^
Jedenfalls habe ich meinen RA gerade noch mal angeschrieben und nachgefragt. Antwort ausstehend.
Ich weiß noch wir haben darüber gesprochen und bin mir [...] sicher dass ein Antrag dazu gemacht wurde.
Im Beschluss steht dazu nur:

Zitat:
Der/Die Schuldner/in erlangt die beantragte Restschuldbefreiung, wenn er/sie den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290 , 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.


Ach und auf einem weiteren Schreiben steht, das die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet wird.


Ich war auch bis heute verwirrt ob sich jemand einen üblen Scherz erlaubt hat :)
Bei einer Summe von 100.000.000,00 Euro (100 Millionen) zur Pfändung auch kein wunder.
Aber habe gerade Post von meiner Bank bekommen da steht das erklärt drin. Alles gut, das war die Postbank selber damit keine neuen Pfändungen mehr möglich sind da das Limit bei besagten 100 Millionen liegt.

Gut dann weiß ich auch bescheid was ich machen muss falls da doch ein GV kommen sollte bzw. Post.

Zitat:
Im Hinblick auf die Wirkungen der RSB ist es rechtlich im Übrigen nicht so, dass die Forderung verschwindet. Diese gibt es vielmehr immer noch. Der Gläubiger kann sie nur nicht mehr gegen Sie durchsetzen. Sie können die RSB als Einrede entgegen halten.


Okay nun habe auch ich das im Detail verstanden :)
Kurz gesagt die GEZ kann fordern wie sie will, sobald ich die RSB in Händen halte sind sämtliche Forderungen Gegenstandslos (außer neue Schulden), Vollstreckungen oder gar Schufa-Einträge rechtlich nicht haltbar und somit unzulässig.

-- Editiert von DStein am 13.07.2016 14:32

-- Editiert von DStein am 13.07.2016 14:43

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Jedenfalls habe ich meinen RA gerade noch mal angeschrieben und nachgefragt. Antwort ausstehend.


Die Antwort geben Sie sich doch 3 Zeilen tiefer selbst. ;)

Zitat (von DStein):
Der/Die Schuldner/in erlangt die beantragte Restschuldbefreiung,

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Okay.. also ist RSB mit dabei.
Ja entschuldigt für mich ist diese Situation natürlich total .. neu ... logischerweise und möchte auch einfach dass alles sauber und ohne Probleme über die Bühne geht. Hätte ja sein können dass es nur ein "Allgemeiner" Text ist.

Ich war heute erschrocken als ich Online mich nicht mehr finden konnte bis ich dann den Text gelesen habe dass man nach 2 Wochen der eröffnung über die Detail-Suche suchen muss, und ich erst dachte die Insolvenz ist abgebrochen.
Wie gesagt... eine belastende Sache.

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