GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
Hallo, eben grad klingelte es an an der Wohnungstür einer Person. Die Person hatte so nebenbei auf normaler Zimmerlautstärke den Fernseher laufen. Die Person rief "Moment" und hat den Fernseher ausgeschaltet, zur Jeans gegriffen und ist zur Tür gegangen. GEZ=RBB? Jedenfalls wies der Typ sich aus und fragte die Person das übliche. Die Person sagte, das wäre schon längst alles geklärt und wünschte ihm freundlich und bestimmt einen schönen Abend. Er meinte hinter dem Rücken noch, das müsse sie mit ihm klären. Den Rest verstand die Person schon nicht mehr, weil sie bereits die Tür wieder zugemacht hatte. Die Person hat jetzt grad die Probe gemacht, indem sie Fernseher angemacht hat und sich draußen vor die Tür gestellt habe. Dumpf war was zu hören.Frage: Was kann nun passieren? Die Person hat hier die goldenen GEZ-Regeln gelesen, aber wenn er vorher Ton gehört hat, was dann? Klar steht Aussage gegen Aussage. Klar kann die Person sagen, das kam aus der Nachbarwohnung oder er hat sich verhört.Aber was kann nun passieren? Auf welcher Grundlage kann der Person die GEZ nun kommen? Und wie muß die Person reagieren dann? Postings?
Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
Na der Freund der Person hat seinen Fernseher mitgebracht um gemeinsam eine Sendung zu sehen. Dann ist er und der Fernseher wieder abgereisst. die Person hat also keinen Fernseher.Und für die Zukunft eben leiser oder mit Kopfhörer den Fernseher von Fremden sehen. Auch kann es helfen die Person namentlich zu nennen und die sollte dann aber GEZ zahlen :-)Wer be*******n will muss sich schlau anstellen :-)K.
----------------- "Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
Schlau anstellen und wie ein "Mann" die "5 Goldenen Regeln" des ...Geistes anwenden nach dem lesen. Obwohl... mit einer 95%igen Fehlerquote kann schon gerechnet werden. Hatte den der Nachbar noch keine Aufkleber? -- Editiert am 02.07.2009 11:04
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört
> Na der Freund der Person hat seinen Fernseher mitgebracht um gemeinsam eine Sendung zu sehen. *lol* Wenn man sich unbedingt lächerlich machen möchte...Am besten dann noch vor Gericht und der Freund begeht eine uneidliche Falschaussage, Mindeststrafe 6 Monate, toller Tipp, wirklich...
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
selbst wenn er den fernseher durch die offenstehende Tür sieht kannst du Ihn anlügen und sagen du hast keinen. Er darf nicht rein!..... und was soll er dann machen er kann dir ja nicht beweisen das du einen TV hast.
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
Hallo zusammen,„ ... der Freund begeht eine uneidliche Falschaussage, Mindeststrafe 6 Monate, toller Tipp, wirklich...“ Ist die Mindestfreiheitsstrafe hier für nicht 3 Monate...? § 153 StGB„selbst wenn er den fernseher durch die offenstehende Tür sieht kannst du Ihn anlügen und sagen du hast keinen. Er darf nicht rein!“ stimmt!„und was soll er dann machen er kann dir ja nicht beweisen das du einen TV hast.“ Aber er hat den Fernseher doch gesehen und dafür ist er Zeuge. Er hat etwas (auch wenn „nur“ durch eine Tür oder wie auch immer) beobachtet, daher ist er Zeuge. Zumindest kann er bestätigen, dass zum Zeitpunkt x in d. Whg. y ein Fernseher dort war. Und im Zweifelsfall müsste er als Zeuge vor Gericht die Wahrheit sagen. Und da darf man nicht lügen, sonst wird man bestraft (wie ich oben schrieb). Und ein Zeuge bzw. eine Zeugenaussage ist auch ein Beweismittel!!! Die Beweiswürdigung obliegt dann natürlich einem Gericht (wenn es soweit kommt). Falls Sie mir das nicht glauben sollten, fragen Sie doch im Forum „Strafrecht“ nach, was alles ein Beweismittel sein kann.Und unabhängig davon wie weit ein Verfahren geht, ist derjenige, der vor der Tür stand, ein Zeuge (also auch ein Beweis) und kann erzählen, was er wahrgenommen/beobachtet hat.Wenn der GEZ- bzw. RBB-Mitarbeiter den Fernseher tatsächlich deutlich durch die Tür gehört hat und das auch noch einer Whg. eindeutig zuordnen kann, ist das wohl dumm gelaufen...Grüße! -- Editiert am 04.07.2009 02:21
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
@margesimpson hallo, also den fernseher hat er wenn überhaupt noch gehört als er nach dem klingeln wartend dort stand - also ca. 20 sek. der fernseher wurde ausgemacht und dann wurde geöffnet. er hat keinesfalls etwas gesehen, da der trennende vorhang zwischen wozi und flur zugezogen war. es war also nur dumpfes gebrabbel zu hören, wo man schon sagen könnte: da MUSS er sich verhört haben.......
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
Hier empfehle ich einfach mal die seite www.gez-abschaffen.deSelbst wenn der GEZ´ler die Glotze hören würde und grade die Tagesschau läuft und das Datum angesagt wird... Wenn du sagt "Ich habe keinen Fernseher" muss man dir glauben bzw. dir das Gegenteil beweisen. Das wird schwierig, denn du musst diese Aasgeier nicht in die Wohnung lassen. Natürlich versuchen die GEZ´ler es mit allen Mitteln, auch mit Drohungen. Man möge bedenken, dass die 40-50 % Provision bekommen. Was meinst du, was der für Dollar-Zeichen in den Augen bekommt, wenn er rechnet, dass du seit 5 Jahren nicht zahlst. 5 Jahre á 200,- macht nen Tausender. Im schlimmsten Fall kann man immer sagen "Gerät gerade heute erst gekauft". Dieser Fall tritt aber nicht ein, es sei denn, dass der Fernseher persönlich die Tür öffnet, wenn ein GEZ´ler klingelt. Auch wenn das natürlich eine offensichtliche Lüge wäre - wie soll das Gegenteil bewiesen werden? Das muss die GEZ nämlich, die müssen beweisen, dass das Gerät schon länger da ist...
----------------- ""GEZ - scheiss Thema. Ich zahle seit 09/2004 nicht mehr. -- Editiert am 09.08.2009 10:08
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
Hmmm, wenn das nicht der Fernsehr des Freundes war, war das doch bestimmt der Fernseher den man sich kurz zuvor auf einem Flohmarkt gekauft hat?Und das mal ein paar Tage vergehen können bis man bei der Bank war so ein Formuler zu holen ... Andererseits gibt es ja auch MP3-Player die man an größere, lautere Lautschrecher anschliesen kann. Die spielen ganz GEZ-frei Musik, Hörbücher und Diktate ab. Es gibt sooooo viele Möglichkeiten dumpfes Gebrummel in der Wohnung zu erklären. Es ist übrigens damit zu rechnen das die bei GEZlern beliebte Zwangsanmeldung erfolgt ist.
----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
bist du am öffentlichen kabelfernsehn angeschlossen? oder hast vermutlich ein Auto auf deinen namen laufen??? dann wird es jetzt schwieriger. Wenn das der fall ist, überprüfen sie das jetzt. Auch wenn du eine fernseh zeitung auf dich aboniert hast. Dann haben sie ihre beweise, denn wenn du kabelanschluss hast, WOZU??? wenn kein fernsehn? Auto musst du nachweisen das KEIN radio eingebaut ist.... musst du so viel ich weis bei TÜV oder so bescheinigen lassen oder in einer werkstatt. Dann kannst schlimmstenfalls passieren das du ab den tag, wo du kabelfernsehen oder auto angemeldet hast, nachzahlen muss. Ansonsten möglicher weise, ab den tag der kontrollen. Das ist glaub ich schon alles. Versuch den zu erklären, was sie gehört habe. Wie schon gesagt, MP3- player, video konsole,... fernseh vom freund, der eltern,....Alles Gute WhiteANgel
>GEZ hat möglicherweise Fernseher durch Tür gehört.
hmmm, ICH muss doch nicht beweisen, dass in meinem auto KEIN radio drin ist??? wieso muss der tüv das bescheinigen??? quatsch, der besitz eines autos lässt alle mal mutmaßungen zu, nicht mehr und nicht weniger. ich bin auch der meinung, dass eine halterabfrage daten sind, die vor gericht keinen bestand haben würden, da sie rechtswidrig erschlichen wurden. egal wie rum, die gez muss nachweisen, dass ich geräte habe und wie lange ich sie habe. und das können sie nicht. ausser man gibt es freiwillig an.