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GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung

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GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung

Hallo!

Ende Dezember habe ich meine Geräte zum 01.01.10 bei der GEZ mit dem von ihrem eigens bereitgestellten Abmeldeformular abgemeldet. Später kam Antwort mit der Frage, was genau denn mit meinen Geräten passiert sei. Darauf habe ich geantwortet, dass dies irrelevant sei und ich meine Abmeldung richtig vollzogen habe nach $3, Art. 2 RGebStV, wonach ich nur meine Abmeldung zu begründen und sonstige "einfache" Angaben zu machen habe. Meine Abmeldung habe ich also entsprechend der Vorschriften vorgenommen.

Das reichte der GEZ nicht, sie forderte mich erneut dazu auf, Einzelheiten zu nennen und schickte mir nach wie vor Zahlungsaufforderungen. Die Einzugsermächtigung für das Konto hatte ich entzogen sowie eine zu Unrecht eingezogene Lastschrift zurückbuchen lassen.

Heute flatterte erneut ein Gebührenbescheid ins Haus für den Zeitraum Jan - März mit einem "Säumniszuschlag" in Höhe von 8 €. Weiter unten in Fettschrift stand: "Sollte [...], werden wir die VOLLSTRECKUNG einleiten." und ein freundlicher Hinweis auf ein Bußgeld bis zu 1.000 €.

Ist das gängige Praxis der GEZ zur Einschüchterung oder sollte ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben? Meiner Meinung nach erfüllt die GEZ den Straftatbestand der Gebührenüberhebung nach $ 352 StGB, weil ich meine Abmeldung ordnungsgemäß vollzogen habe.

Bitte um Hilfe!

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von TheManneken am 07.08.2010 16:05
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
Die GEZ kommt mit ihrem Vorhaben nicht allzu weit.
Du bist nicht verpflichtet,dich denen gegenüber zu offenbaren,sprich der GEZ mitzuteilen,wohin deine Geräte letztendlich gekommen sind bzw deren jetziger Verbleib aussieht.
Ich würde dem Ganzen Widersprechen,natürlich per Einschreiben mit Rückschein.
Weiterhin drohe dem Verein explizit mit Einschaltung von Rechtsanwalt und erwähne auch nebenbei,dass sich Privatsende wie zB. Akte.de für solche Geschichten sehr interessieren.
Du hast sicherlich Antwort auf deine Abmeldung erhalten,wäre interessant,wie der genaue Wortlaut aussieht,ob sie die Abmeldung deiner Geräte dort irgendwie erwähnen. Wenn ja,hat die GEZ sich selbst geschnitten,denn nur dazu bist du verpflichtet.
Schreib mal den gesamten Wortlaut der GEZ-Antwort hier rein,könnte weiterhelfen.
Ach ja,und wende dich mal an www.gez-abschaffen.de ,am besten schickst dem Herrn Höcker direkt ne Mail mit deinem Anliegen.

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von kalki am 07.08.2010 19:26
Status: Legende (285 Beiträge)
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
Hallo,
guter Tip von Kalki!!!
Folgendes:
Dies ist natürlich gängige Praxis der GEZ - allerdings hält sie sich strickt an die Gesetze und Rechtsprechnungen! Die GEZ hat deine Abmeldung nicht anerkannt, daher besteht die Forderung zunächst zu Recht!!!
Da die entsprechenden Informationen nicht vorliegen, kann nicht beurteilt werden ob die GEZ die Abmeldung hätte akzekptieren müssen. Auch Bernd Höcker stellt fest, das es schwierig ist einen Anwalt zu finden, der sich mit der GEZ "anlegt".
Gegen den Gebührenbescheid solltest du widerspruch einlegen!
Womit hast du deine Abmeldung begründet????



von CBW am 08.08.2010 08:02
Status: Unsterblich (1482 Beiträge)
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
--- editiert vom Admin


von guest-12319.09.2010 14:10:30 am 08.08.2010 10:58
Status: Philosoph (711 Beiträge)
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
@CBW,
ich wüßte jetzt nicht,dass man seine Abmeldung begründen müßte.
Wenn dies doch der Fall sein sollte,so soll TE den Grund "G04" angeben,dann wissen die GEZler ,was gemeint ist (diese Bezeichnung findet man auf der GEZ-Seite oder bei www.gez-abschaffen.de)
Oder er gibt an,die Geräte an den Obdachlosen unter der Brücke von der B5 verschenkt zu haben,weiß der Geier ob der was damit anfangen kann....


Gruß Kalki
-ich hab noch nie GEZahlt....und das ist auch gut so


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von kalki am 08.08.2010 11:15
Status: Legende (285 Beiträge)
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (Brandenburg) sieht die Sache mit dem Abmeldegrund folgendermaßen:

quote:
10. Ich will mich bei der GEZ abmelden. Was muss ich beachten?

Sie können sich nur abmelden, wenn ein Abmeldegrund vorliegt, d. h. wenn Sie keine empfangsbereiten Geräte mehr haben. Der Abmeldegrund - nicht das Motiv - ist der GEZ anzugeben und auf deren Verlangen nachzuweisen. Grund kann z. B. die Haushaltsauflösung oder die Entsorgung aller Geräte sein. Um zu vermeiden, dass die GEZ erneut nachfragt und die Abmeldung nicht vornimmt, sollten Sie ausdrücklich alle Geräte einbeziehen. Vergessen Sie insbesondere auch Autoradios nicht, da die GEZ deren Vorhandensein gelegentlich auch dann unterstellt, wenn Sie gar kein Auto haben.

Quelle: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=lbm1.c.389654.de&;template=allgemein_lda#abmelden


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-- Editiert am 11.08.2010 00:02


von Speedy Gonzales am 11.08.2010 00:01
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
Wie weißt man denn nach, dass ein Fernseher kaputt gegangen ist und man ihn auf dem örtlichen Wertstoffhof entsorgt hat? Und auch dass man zur Zeit nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich einen neuen Fernseher an zu schaffen.

Was gibt es da für Nachweismöglichkeiten?

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von Kernell am 11.08.2010 09:11
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
Aus einem anderen Forum:
quote:
Bei der Abmeldung muss ein Grund für die Abmeldung angegeben werden. Es soll Fälle gegeben haben, bei denen "Gerät defekt" als Grund nicht ausgereicht hat. Denn das würde ja voraussetzen, dass das Gerät noch vorhanden ist und u. U. ohne grossen Aufwand weiterhin zum Empfang bereit gehalten werden würde (z.B. durch eine kleine Reparatur). Deshalb als Abmeldegrund am besten angeben: "Gerät ist defekt und wurde ordnungsgemäß entsorgt".

Ich glaub, ich würde in dem Fall zum Wertstoffhof gehen und ein Foto machen, wie die GEZ den Grund nicht akzeptieren sollte.

-- Editiert am 11.08.2010 09:31


von Wickie1 am 11.08.2010 09:30
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
--- editiert vom Admin


von guest-12316.08.2010 09:03:22 am 11.08.2010 10:01
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
Es gibt keine Verpflichtung der GEZ gegenüber den Nachweis über abgemeldete Geräte zu erbringen. Die GEZ nimmt das dann so hin wenn der Abmeldende erklärt dass die Geräte verschenkt, verkauft oder entsorgt sind und dass keine weiteren Geräte mehr zum Empfang bereitgehalten werden.



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von Speedy Gonzales am 11.08.2010 19:36
Status: Legende (446 Beiträge)
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>GEZ droht mit Vollstreckung nach Abmeldung
Also soll ich der GEZ nun erzählen, was mit dem Geräten passiert ist, oder nicht? Scheinbar gehen die Meinungen hier auseinander. Mittlerweile denke ich mir irgendwie, dass es ja nicht schaden könnte. Oder die GEZ denkt sich, ich würde unter Androhungen weich werden und ärgert mich weiter mit Zahlungsaufforderungen aus zwielichtigen Gründen...

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von TheManneken am 11.08.2010 19:40
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