>GEZ droht mit Bußgeld
Rechtlich korrekt würdest Du Dich verhalten wenn Du alle bereitgehaltenen Rundfunkgeräte bei der GEZ anmelden würdest.
Sehr korrekt würdest Du Dich verhalten wenn Du der GEZ mitteilst seit wann Du die Geräte bereitshältst damit die von Dir nachzuzahlenden Gebühren korrekt berechnet werden können.
Ich habe bislang von keinem Fall gehört wo tatsächlich ein Bußgeld verhängt wurde; Bußgelder können nur verhängt werden wenn man seiner Anmeldepflicht nicht nachkommt.
Wer sich nicht anmeldet kann sich logischerweise auch nicht zu spät angemeldet haben und bekommt daher kein Bußgeld.
Wer sich zum 1.1.2010 anmeldet und verschweigt dass er bereits seit x Jahren Rundfunkgeräte bereithält wird "üblicherweise" als Rundfunkteilnehmer erfasst und zahlt ab dem 1.1.2010 seine Gebühren.
Die GEZ fragt im Gegensatz zum Rundfunkbeauftragten nicht nach ob man die Geräte möglicherweise schon etwas länger besitzt .....
Der Rundfunkbeauftragte rückt Menschen auf die Pelle die nicht den vollen Satz oder gar nichts bezahlen und drohen schon mal mit der Bußgeldkeule.
Am liebsten melden sie rückwirkend an und kassieren zwischen 30% und 50% der nicht gezahlten Gebühren als Provision und leben davon (und von der Angst der Menschen die sie heimsuchen.
Als Rundfunkteilnehmer bist Du zur Auskunft gegenüber der GEZ verpflichtet (Bogen korrekt ausfüllen); als Nicht-Rundfunkteilnehmer musst Du auf die Briefe nicht antworten, aber damit rechnen dass in ein paar Wochen / Monaten ein Beauftragter vor der Tür steht und mehr oder weniger höflich fragt ob Geräte anzumelden sind.
Wer keine Geräte anzumelden hat wird mit Worthülsen wie "98% aller Haushalte haben aber TV, mindestens Radio. Und einen PC haben Sie doch auch?? Und wenn Sie nicht die Wahrheit sagen kostet's 1000 Euro Bußgeld .... ich kann auch mit der Polizei kommen" konfrontiert.
Nerven behalten, man ist diesen Provisionsjägern zu keiner Antwort verpflichtet und muss sie auch nicht reinlassen.
Irgendwann kommen wieder die Briefe, dann mal Besuch usw.
Natürlich möchte ich nicht zum Nichtanmelden auffordern, wäre ja ordnungswidrig (wie falschparken). Speedy
von Speedy Gonzales am 07.01.2010 19:09
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