GEZ droht
Hallo,
Auch beim thema GEZ bräuchte ich mal meinungen.
Ich bin seit Julia 2008 bei der GEZ abgemeldet, da ich mit meinem Partner zusammengezogen bin. Dieser ist befreit.
Im jahr 2006 hatte ich einen rückstand, den ich aber bereits beglichen habe.
Nun kommen Briefe,in denen steht, ich wäre mit den Rundfunkgebühren im Rückstand und das die einen Gerichtsvollzieher beauftragen werden, sollte das Geld nicht bis zum XXX da sein.
Nachdem der erste Brief kam, hatte ich dahin geschrieben, dass ich seit Juli 08 abgemeldet bin und mein Partner befreit ist.Habe extra eine Kopie von der Abmeldebestätigung beigelegt.
Nun kam gestern wieder ein Brief wie oben beschrieben mit der androhung eines Gerischtvollziehers.
Habe nochmal alle Kontoauszüge von 2006 kontrolliert, ob da eventuell was gefehlt haben könnte, aber ich habe nichts gefunden.
Auf meinen brief kam keine reaktion.Ich habe nicht wirklich Lust, einen Gerichtsvollzieher hier begrüßen zu dürfen.Allerdings bin ich auch nicht bereit, für was zu bezahlen, was ich nicht verursacht habe.
Hat jemand erfahrungen in dieser art?
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von Emily2603 am 19.12.2009 17:01
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>GEZ droht
quote:
Also sind die im gemeinsamen Haushalt vorhandenen Geräte gebührenpflichtig.
Wieso?
Meines Erachtens ist der TE durch die erfolgte Abmeldung 2008 immer noch abgemeldet und noch nicht angemeldet.
Auf dem Gebührenbescheid um den es wohl geht sollte draufstehen worauf sich die Forderung stützt.
Theroretisch gab es eine Zwangsanmeldung seitens der GEZ der hoffentlich (nach Erhalt des Gebührenbescheids) widersprochen wurde "ich halte keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit".
Im Zweifelsfall: Besuch des Gerichtsvollziehers abwarten, die Abmeldebestätigung vorweisen, [b]vorhandene Rundfunkgeräte gehören dem Partner und werden
ausschließlich von diesem genutzt.
[/b]
Sollte es einen (im Thread verschwiegenen) Gebührenbescheid gegeben haben und diesem wurde nicht fristgerecht widersprochen wäre eine Zahlung anzuraten.
Basis für eine Gebührenforderung kann nur eine Anmeldung sowie ein dazu passender Gebührenbescheid sein.
Speedy
-- Editiert am 20.12.2009 10:08
von Speedy Gonzales am 20.12.2009 10:06
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>GEZ droht
Wieso ist das Quatsch?
Wenn ich kein Rundfunkgerät zur Nutzung bereithalte bin ich kein Rundfunkteilnehmer und somit nicht zur Zahlung irgendwelcher Gebühren verpflichtet.
Nur: Wenn der TE zwangsangemeldet wurde und einem Gebührenbescheid nicht widersprochen hat sind Gebühren, auch wenn der TE faktisch nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre, zu entrichten.
Ich gehe nach wie vor davon aus dass der TE keine eigenen Geräte bereithält, alles andere ist Spekulation.
Speedy
von Speedy Gonzales am 20.12.2009 10:29
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