>GEZ bei Urlaub
Die Meinung eines Mitarbeiters der Verbraucherzentrale ist interessant, hat hier aber keinen höheren Stellenwert als die Meinung eines jeden Anderen. Insbesondere lässt sich mit ihr nichts belegen.
Auf
GEZ.de unter
Gebührenpflicht unter Punkt 11
Abmeldungen heißt es explizit:
Ich halte mich für mehrere Monate im Ausland auf. Kann ich meine Geräte abmelden, obwohl ich meine Wohnung nicht aufgebe?
Allein die Abwesenheit des Rundfunkteilnehmers von seiner Wohnung wegen Urlaub oder Auslandsaufenthalt beendet nicht das Bereithalten der aufgestellten Rundfunkempfangsgeräte, denn ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang möglich ist. Der Gesetzgeber macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig. Eine Abmeldung kann nur erfolgen, wenn während Ihrer Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden.
Ein Bereithalten liegt z.B. nicht vor, wenn die Rundfunkgeräte aus der Wohnung entfernt werden. Die Fettung stammt von mir. Damit ist eindeutig und aus erster Hand belegt, nämlich von der GEZ selbst, dass das Verbringen aus der Wohnung in den Keller oder in die Garage das Bereithalten des Gerätes und somit die Gebührenpflicht beendet.
Gruß
Mannsde
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-- Editiert Mannsde am 14.04.2012 22:42
-- Editiert Mannsde am 14.04.2012 22:43
von Mannsde am 14.04.2012 22:39
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