GEZ Zwangsvollstreckung!!!!! Bitte Hilfe!!!

24. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dimma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
GEZ Zwangsvollstreckung!!!!! Bitte Hilfe!!!

Guten Tag liebe Forumsnutzer,
als ich gestern von der Arbeit kam, musste ich feststellen, dass ich ein Brief vom ansässigen Amtsgericht bekommen habe. Ich war total geschockt, bei dem Brief handelte es sich um eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung. Ich soll innerhalb von 5 Tagen (inkl. WE) 366,-. Euro entweder bar bezahlen oder auf das Dienstkonto des Gerichtsvollziehers überweisen. Der Brief scheint echt zu sein, auch die Kontodaten stimmen.

Ich weiß mir echt nicht zu helfen. Ich wohne mit meinem Freund seit 6 Jahren in besagter Wohnung. Mein Freund zahlt seitdem regelmäßig die GEZ-Gebühren. Vor 6 Jahren habe ich online angegeben, dass eben mein Freund den Beitrag zahlt. Habe ansonsten in den letzten Jahren vielleicht zwei/drei Briefe von der GEZ bekommen, die ich aber (leider) ignoriert habe :-(((

das Problem ist, dass ich mich erst Montag darum kümmern kann da ja WE ist und ich den Betrag schon Di. überwiesen haben soll.

Bitte kann mir wer mit Erfahrungen diesbezüglich weiterhelfen....wie soll ich mich verhalten???

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

-----------------
""

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)


Wenn schon die Vollstreckung ansteht, kommt man alleine da nicht mehr raus.
Entweder gleich alles zahlen oder Anwalt beauftragen.
Eine Vollstreckung kommt erst, wenn alle Einspruchsfristen und Klagefristen abgelaufen sind. D.h. auch mit Anwalt sieht es mau aus.
Ein Anwalt könnte höchstens prüfen, was jetzt der genaue Status ist, welche Bescheide vorliegen und welche nicht, und ob evtl. eine noch eine Vollstreckungsabwehrklage oder eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich ist. Könnte aber schwierig werden, wenn man selbst die Post, die von der GEZ (jetzt: Beitragsservice) kam, weggeworfen hat.

Mindestens genauso wichtig:
Unbedingt klären, ob aktuell für die jetzige Wohnung korrekt gezahlt wird und mitteilen, dass du mit deinem Partner in einer Wohnung wohnt und dieser schon zahlt.
Sonst laufen weitere Schulden auf und nächstes Jahr kommt die nächste Vollstreckung.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieso Post vom Amtsgericht? Da ist was nicht in Ordnung. Die GEZ vollstreckt nicht über den zivilen Gerichtsvollzieher, sondern über die Kommune. Vielleicht ein privater Anbieter?

wirdwerden

-----------------
""

24x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Lies Dir mal dieses Urteil des LG Tübingen 5 T 81/14 v. 19.5.2014 an:
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vollstreckungsersuchen-fuer-
rundfunkbeitraege-380373
Du müsstest doch vorher Beitragsbescheide von der früheren GEZ bzw. dessen Nachfolger bekommen haben oder sind das gerade die, welche nach "Nirgendwo" abhanden kamen?
Hardy DD


-----------------
" "

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wieso Post vom Amtsgericht? Da ist was nicht in Ordnung. <hr size=1 noshade>

Ja, das ist ungewohnlich, das sollte man mal prüfen.
Zwar weichen die auch mal auf die GVs aus wenn der eigene Vollstrecker überlastet ist, aber die Regel ist da nicht.


Ich würde den GV Montagmorgen mal kontaktieren. Keine Kontaktdaten aus dem Schreiben verwenden, sondern aus dem offizielen Telefonbuch bzw. über das AG gehen.

Eine Verlängerung der Frist um einige Tage kann man dann in der Regel auch gleich vereinbaren wenn man zusichert zahlungsfähig und -willig zu sein.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Überseh ich hier etwas?
Wenn man in EINEM Haushalt lebt, braucht man nur EINMAL GEZ zahlen.


-----------------
" "

13x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Überseh ich hier etwas? <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn man in EINEM Haushalt lebt, braucht man nur EINMAL GEZ zahlen. <hr size=1 noshade>

Stimmt.

Aber da weder GEZ noch Beitragsservice hellsehen können, wer mit wem zusammen in einer Wohnung lebt, muss man die entsprechenden Informationen auch der GEZ / dem Beitragsservice mitteilen.

Und die Information, dass die Fragestellerin nicht alleine in einer Wohnung lebt, sondern zusammen mit einer Person, die schon zahlt, lag offensichtlich nicht vor. Warum auch immer.

Deshalb wurde der Fragestellerin ein Beitragsbescheid übermittelt.
Gegen den hat sie sich nicht zur wehr gesetzt, so dass alle Einspruchsfristen abgelaufen sind.
Auch fehlerhafte Bescheide werden irgendwann rechtskräftig, wenn man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt.
Ein "Kopf-in-den-Sand"-Taktik ist da halt nicht so geschickt.





-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Stimmt! ^_^

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.04.2015 21:25:24
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo TE, mich würde das Ergebnis interessieren, was gibt es neues?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dimma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo liebe Leute,

sorry das ich mich jetzt erst melde :-(((

Also, ich habe nach dem Schreiben vom Amtsgericht sofort bei der GEZ angerufen. Ich muss sagen, die Dame am Telefon war echt sehr nett. Ich sagte ihr.....nun ja....die Wahrheit!! Das ich die Briefe alle immer ignoriert habe, da ja mein Freund regelmäßig die Gebühren gezahlt hat. Die Dame hat in ihrem Computer geschaut und gesehen, dass ich tatsächlich zeitgleich mit meinem Freund dort eingezogen bin und er immer gezahlt hat. Das Ende vom Lied war, dass die Dame mich nun gleich abgemeldet hat und weitere Kosten kamen nicht auf mich, musste tatsächlich keinen Cent bezahlen. Ich rief auch gleich den zuständigen Amtsinspektor beim Amtsgericht an und erklärte, dass sich die Sache erledigt hätte. Der meinte nun "Ah, okay, dann ignorieren sie das Schreiben"!!

So, das wars, in Zukunft werde ich mich eher um so etwas kümmern ;-))

lg

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

Glückwunsch, da hast Du ja echt noch Glück gehabt, das das so glimpflich ausging.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Mal ne ganz dumme Frage, wie konnte die Dame der GEZ denn sehen, dass ihr gleichzeitig eingezogen seid?

-----------------
" "

27x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
deKloppi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Mal ne ganz dumme Frage, wie konnte die Dame der GEZ denn sehen, dass ihr gleichzeitig eingezogen seid?

-----------------
" "
Weil die Herrschaften Ihre Daten vom Einwohnermeldeamt überspielt bekommen ;)

7x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.137 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.