GEZ Zwangsvollstreckung - Titel? Wie wehren?
Hallo,
ja ja, die GEZ...
Bislang habe ich Rechnungen, Mahnungen etc. ingnoriert, weil ich denen schon vor MONATEN deutlich geschrieben habe, weder TV noch Radio zu meinem Eigentum zähle.
Weiterhin kamen Rechnungen und Mahnungen.
NUN steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. *huch
Was macht Frau da?
Ihn demnächst reinlassen?
Über die Rechtmäßigkeit der Forderung hat er ja nicht zu urteilen, er vollstreckt ja nur.
Nur was mag der für einen Titel haben? Mir wurde nix zugestellt. Keine Möglickeit eines Widerspruchs eingeräumt.
Wie kann ich der "Vollstreckung" entgehen, wenn ich der GEZ nachweislich mitgeteilt habe, KEINE öffentlich rechtlichen Sendungen zu empfangen??
Ratenzahlung unter Vorbehalt anbieten, damit Ruhe ist?
Muß eine Vollstreckungsgegeklage sein?
Keine Ahnung.
Hat wer Erfahrungen?
Danke
Diriana
von Diriana am 18.08.2005 14:15
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>GEZ Zwangsvollstreckung - Titel? Wie wehren?
Es ist eben falsch, alles zu ignorieren.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren, du hättest rechtzeitig Einspruch erheben müssen.
Woher hat die GEZ deinen Namen und die Adresse?
Ich kenne auch niemanden, der weder Radio oder Fernsehen o.ä. hat.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
von ikarus02 am 18.08.2005 19:45
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>GEZ Zwangsvollstreckung - Titel? Wie wehren?
in meiner nachbarschaft wohnen zeugen jehovas die haben auch kein fernseher oder radio - kein witz ,es ist tatsächlich so -
@diriana
wenn der gerichtsvollzieher vor der tür steht dann hast Du im Vorfeld geschlafen.
Dem MB bzw VB darf mann oder frau nicht in den papierkorb werfen - es sollte gegebenenfalls widersprochen werden.
MB oder VB kamen doch - oder ?
gruß
nanet
von nanet am 18.08.2005 20:05
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>GEZ Zwangsvollstreckung - Titel? Wie wehren?
Die GEZ reagiert bei Abmeldungen nur auf die offiziellen Formulare, alles andere ignorieren diese Subjekte. Im Endeffekt hättest Du nur im Rathaus das Abmeldeformular (auf der GEZ-Seite gibt es alle Formulare zum Druck, nur die Abmeldung natürlich nicht) nur besorgen brauchen, vielleicht hilfts, wenn Du dir das jetzt noch holst und denen das mit einem saftigen Brief hinterherschickst. Als Abmeldedatum natürlich das Datum deines ersten Schreibens verwenden. Der Fakt, dass die GEZ sagt, dass sie keine Gebühren zurückzahlen, greift ja hier nicht, denn du hast sie ja gar nicht erst bezahlt :D
So würde ich es jedenfalls machen.
von Fragender?? am 18.08.2005 20:30
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>GEZ Zwangsvollstreckung - Titel? Wie wehren?
Hallo!
Die GEZ braucht keinen Mahn- und Vollstreckungsbescheid über das Gericht zu beantragen. Es handelt sich hier um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Einen vollstreckbaren Titel bedarf es bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nicht.Du wirst eine Mitteilung von der GEZ bekommen haben, in der man Dir die Zwangsvollstreckung angedroht hat. Du hättest natürlich Widerspruch direkt bei der GEZ gegen den Gebührenbescheid einlegen können, aber das hast Du offensichtlich nicht getan. Selbst wenn Du Widerspruch eingelegt hättest, hätte dieser keien aufschiebende Wirkung, d.h. erstmal zahlen. Eigentlich sollte es dem Vollstreckungsbeamten reichen, wenn Du ihm Dein schreiben an die GEZ zeigst. Natürlich ist er nicht der, der über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden hat, aber vielleicht zeigt er Einsicht. Du solltest Dich auch direkt mit der GEZ in Verbindung setzen. Am Besten mal telefonisch. Viel Glück! (Es gibt übrigens keine Abmeldeformular, die Abmeldung muss man formlos schreiben, habe das auch erst machen müssen und bei der GEZ nachgefragt.)
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"Clara26"
-- Editiert von Clara26 am 19.08.2005 07:56:04
von Clara26 am 19.08.2005 07:54
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