>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
Wie sollte das denn aussehen Bob Vila ?
Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen ohne Garantenpflicht ? LOL !
Gebührenhinterziehung ist kein Straftatbestand mein großer Meister ! Es ist eine Ordnungswidrigkeit ! Ok ? Da gibt es nun aber keine Beihilfe. Aber Hauptsache mal was gepostet.... !
@Jogibär : Nein, den Schergen konnte ich bislang aus der Wohnung halten. Da ich im dritten Stock wohne und meine Karre auch immer schön fernab steht, hat der auch nichts gesehen.
Habe aber bei Rundfunkgebührenzahler.de gelesen, dass es tatsächlich manchmal auch über den Kopf des Bürgers hinweg und ohne jeglichen Nachweis für ein Bereithalten von Geräten zu Zwangsanmeldungen durch Fernsehanstalten kommt.
Ich halte das für rechtswidrig, weil nach dem Staatsvertrag lediglich eine Meldepflicht dann besteht, wenn man Geräte bereithält.
Hat man keine, muss man sich auch nicht melden.
Insbesondere muss man denen nicht melden, dass man keine Geräte hat. Sonst wäre es ja ein generelle Meldepflicht, die das Gesetz eben gerade nicht statuieren soll.
Dann könnten die einen jeden Monat mit nem Briefchen: Haben sie geräte ? zur Antwort zwingen, bis man aufgibt.
Problem hier: Das wird die wohl alles nicht jucken. Ich seh schon: Mir flattert bald ein Gebührenbescheid von der GEZ ins Haus und ich muss mich hiergegen dann errst mit Widerspruch zur Wehr setzen und dass, obwohl es keinerlei Ermächtigungsgrundlage zur Zwangsanmeldung gab.
Vielleicht ist ja aber schon die Androhung meiner Anmeldung durch den HR ein VA ?
Das Ding entfaltet ja irgendwie schon Außenwirkung, weil ja hiernach meine Daten bei Nichtantwort an die GEZ übermittelt werden sollen und ich dann als Angemeldeter auch Gebührenpflichtig bin.
Soll ich schon gegen den Brief vom HR WIderspruch einlegen und auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schergen erheben, der diesen Wisch unterschrieben hat ?
Bitte helft mir !
-- Editiert von Nabifski am 25.02.2004 12:28:09
von Nabifski am 25.02.2004 12:22
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