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GEZ Zwangsanmeldung durch den HR

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GEZ Zwangsanmeldung durch den HR

Hallo !

Ich bräuchte einmal Hilfe in eigener Sache !

Habe bislang tapfer die GEZ bei Zwangsrekrutierungsversuchen in die Flucht schlagen können. Habe auch auf die Drohbriefchen niemals Auskunft über meine Geräte gegeben, sondern die Schreiben immer gleich im Müll verschwinden lassen.
Das geht jetzt über ein Jahr so.

Nun habe ich heute ein Schreiben des hessischen Rundfunks bekommen, in dem steht, dass wenn ich mich nicht auf das Schreiben melde, der hessische Rundfunk davon ausgeht, dass ich Empfangsgeräte bereitshalte und eine Anmeldung bei der GEZ FÜR MICH !!! vornimmt.

Haben die ein Rad ab ?!!!!! Wo gibts denn sowas ?! Wer hat die denn zur Vertretung berechtigt ? Schweigen als Erklärung ...?

Jetzt meine Frage: Dürfen die das aus irgend einem ö-rechtlichen Grund, der mir bislang nicht beigebracht wurde, oder ist das - wofür ich es mangels Ermächtigungsgrundlage halte- rechtswidrig.

Wennn ja, wie kann ich diese *******e ordentlich bluten lassen ?!
Auch strafrechtlich ?.
Wenn die GEZ, die ja keine Bankverbindung hat, Rechnungen schickt, soll ich die einfach ignorieren oder angeben, dass ich keine Geräte angemeldet habe.

Im Ergebnis soll die Aktion wohl darauf hinauslaufen, dass ich über diesen ganzen Hickhack inzident doch eine Erklärung über meine Geräte abgebe. Das will ich aber gerade nicht tun.

Also einfach weiter aussitzen.... ??


von Nabifski am 24.02.2004 21:40
Status: Stift (46 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
Da hier ja durchklingt, dass Sie durchaus über anmeldepflichtige Geräte in Ihrem Haushalt verfügen, wird sich wohl kein Teilnehmer dieses Forums der (und das ist es mE strafrechtlich betrachtet) Beihilfe zum Betrug nach §§ 263 I, 27 StGB strafbar machen, indem er/sie Ihnen Tips gibt, wie Sie die GEZ auch weiterhin täuschen können!

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 25.02.2004 09:31
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
abwarten und Tee trinken!

Da dürfte nichts kommen, außer:

War schon einer von der GEZ persönlich da und hat geklingelt?


von Jogibear am 25.02.2004 09:45
Status: Unsterblich (2700 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
Wie sollte das denn aussehen Bob Vila ?
Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen ohne Garantenpflicht ? LOL !
Gebührenhinterziehung ist kein Straftatbestand mein großer Meister ! Es ist eine Ordnungswidrigkeit ! Ok ? Da gibt es nun aber keine Beihilfe. Aber Hauptsache mal was gepostet.... !

@Jogibär : Nein, den Schergen konnte ich bislang aus der Wohnung halten. Da ich im dritten Stock wohne und meine Karre auch immer schön fernab steht, hat der auch nichts gesehen.
Habe aber bei Rundfunkgebührenzahler.de gelesen, dass es tatsächlich manchmal auch über den Kopf des Bürgers hinweg und ohne jeglichen Nachweis für ein Bereithalten von Geräten zu Zwangsanmeldungen durch Fernsehanstalten kommt.

Ich halte das für rechtswidrig, weil nach dem Staatsvertrag lediglich eine Meldepflicht dann besteht, wenn man Geräte bereithält.
Hat man keine, muss man sich auch nicht melden.
Insbesondere muss man denen nicht melden, dass man keine Geräte hat. Sonst wäre es ja ein generelle Meldepflicht, die das Gesetz eben gerade nicht statuieren soll.
Dann könnten die einen jeden Monat mit nem Briefchen: Haben sie geräte ? zur Antwort zwingen, bis man aufgibt.

Problem hier: Das wird die wohl alles nicht jucken. Ich seh schon: Mir flattert bald ein Gebührenbescheid von der GEZ ins Haus und ich muss mich hiergegen dann errst mit Widerspruch zur Wehr setzen und dass, obwohl es keinerlei Ermächtigungsgrundlage zur Zwangsanmeldung gab.
Vielleicht ist ja aber schon die Androhung meiner Anmeldung durch den HR ein VA ?
Das Ding entfaltet ja irgendwie schon Außenwirkung, weil ja hiernach meine Daten bei Nichtantwort an die GEZ übermittelt werden sollen und ich dann als Angemeldeter auch Gebührenpflichtig bin.

Soll ich schon gegen den Brief vom HR WIderspruch einlegen und auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schergen erheben, der diesen Wisch unterschrieben hat ?

Bitte helft mir !


-- Editiert von Nabifski am 25.02.2004 12:28:09


von Nabifski am 25.02.2004 12:22
Status: Stift (46 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
"Wie sollte das denn aussehen Bob Vila ?
Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen ohne Garantenpflicht ? LOL !
Gebührenhinterziehung ist kein Straftatbestand mein großer Meister ! Es ist eine Ordnungswidrigkeit ! Ok ? Da gibt es nun aber keine Beihilfe. Aber Hauptsache mal was gepostet.... !"

Ich möchte es Ihnen gerne kurz auseinandersetzen:

Wenn Sie anmeldepflichtige Geräte in Ihrem Haushalt vorhalten, unterliegen Sie grds der Gebührenzahlungspflicht. Wenn die GEZ Ihnen daher eine Aufforderung zuschickt, diese Geräte anzumelden und Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, täuschen Sie die GEZ mE über die Tatsache, dass Sie den Gebührentatbestand erfüllen. Wenn die GEZ daraufhin davon ausgeht, dass Sie nicht gebührenpflichtig seien, dann ist in dieser Fehlvorstellung der durch Ihre Täuschung verursachte Irrtum zu sehen. Aufgrund dieses Irrtums unterläßt es die GEZ, die ihr eigentlich gegen Sie zustehenden Ansprüche geltend zu machen (TB-Merkmal Vermögensverfügung). Dadurch entsteht ihr ein Schaden. Ergebnis: der Tatbestand des Betrugs ist mE erfüllt.

Wenn Ihnen jetzt ein anderer Forumsteilnehmer Hinweise gibt, wie Sie die Täuschung der GEZ aufrechterhalten können, dann stellt dies mE Beihilfe zum Betrug dar.

Und noch eine Bemerkung zu der Owi: dass diese nicht beihilfefähig sind, ist mir klar. Allerdings muss mE zwischen der Straftat (Betrug) und der Owi unterschieden werden. Letztere ist mE schon dann gegeben, wenn Sie - obwohl Sie den Gebührentatbestand erfüllen - keine GEZ-Gebühren zahlen. Eine Betrugsstrafbarkeit setzt darüberhinaus die Erfüllung der og TB-Merkmale voraus - insb also eine Täuschungshandlung.

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 25.02.2004 14:10
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
Genau !

Aktive Täuschungshandlung ! Sie sagen es. Ansonsten bräuchte man eine Garantenpflicht. Die gibt es aber nicht, da ich weder mit der GEZ einen Vertrag habe, noch ist sie mit mit Verwandt oder verheiratet.

Damit kann ein Täuschen nur darin bestehen dass ich aktiv ! einen Irrtum unterhalte oder errege. DAS Zauberwort lautet also AKTIV ! was bei Ignorieren und nicht darauf eingehen leider nicht der Fall ist.

Deshalb gibt es ja den OWIG Tatbestand. Weil eben das reine Nichtssagen, Nichtreinlassen und Nichterklären keinen Straftatbestand erfüllt.



von Nabifski am 25.02.2004 17:02
Status: Stift (46 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
Hi @all
Ich wedel hier erst mal den Pulverrauch aus der Luft.
Eine Straftat kann Gebührenhinterziehung nicht werden, ausser man vermöbelt den GEZ Schergen und das obwohl er nicht versucht hat rechtswidrig die Wohnung zu betreten, sonst darf man das, das ist aber eine andere Geschichte. Die Gez hat keinen rechtlichen Titel gegen einen erwirkt damit man von einem Betrug ausgehen kann, wenn mich die Polizei 3 mal am Tag anschreibt ob ich zu schnell fahre und ich antworte nicht, dann betrüge ich ja auch nicht SELBST WENN ICH ZU SCHNELL fahre.
Soviel dazu.
Jetzt zur eigentlichen Frage, hatte man schon einmal ein Gerät angemeldet, ist dann Umgezogen oder hat geheiratet oder hatte die Ehefrau schon einmal eins gehabt, dann ist es so das die Gez tatsächlich davon ausgehen kann, dass man ein Gerät hat, das geht sogar Rückwirkend bis zum ersten Schreiben. Hatte man aber nie eins angemeldet (ich verzichte hier bewusst auf die Formulierung: besessen), dann kann einem die GEZ rein gar nichts. Von einem Durchsuchungsbefehl zwecks überprüfung habe ich noch nichts gehört. Also leere ´Drohungen einfach auch künftig in den Wind schiessen, und wenns mal an der Tür klingelt, immer den Ton ausmachen.
P.S. Sollte Tips gegen die GEZ geben tatsächlich Strafbar sein, so hätte man schon vor langem die Seiten www.rundfunkgebührenzahler.de www.gez-nein-danke.de und www.kontra-gez.de dicht gemacht.
Gruss
miniway



von Miniway am 25.02.2004 17:09
Status: Philosoph (548 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
Das sehe ich auch so !

Nur ist mein Problem damit nicht erledigt.

Was mache ich, wenn der HR (nicht die GEZ selbst) einfach eine Anmeldung für mich bei der GEZ vornimmt.

Die Gebührenbescheide werden ja bestandskräftig, wenn ich nicht dagegen vorgehe und die GEZ wird sagen, da ist der HR vverantwortlich, der den Zahler angemeldet hat.


von Nabifski am 25.02.2004 17:28
Status: Stift (46 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
also, wenn es du nicht gebührenpflichtig bist und trotzdem die Zwangsanmeldung angedroht bekamst:
Brief an die GEZ/HR schicken, in dem du sie
AUFFORDERST, jedwede Zwangsanmeldung ohne tatsächliche Anhaltspunkte (haben sie ja nicht, so wie du es schilderst) für das Vorhandensein von Rundfunkgeräten zu UNTERLASSEN. Drohe ihnen für den Fall, dass sie dennoch -ohne Grund- zwangsanmelden mit:
(i) Strafanzeige gegen den HR (vertreten durch Intendanten - Namen rausfinden) wg. versuchten Betruges;
(ii) Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den HR mit dem Antrag, die "Zwangsanmeldung" aufzuheben und die Forderungen daraus zu annullieren.
(Kein Anwalt nötig, kostet nicht viel, Muster-Klageschriften gibts evtl. auch über Google).

Das dürfte denen reichen....



von taurus am 26.02.2004 10:29
Status: Senior (116 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
danke !


von Nabifski am 29.02.2004 17:28
Status: Stift (46 Beiträge)
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>GEZ Zwangsanmeldung durch den HR
Hallo nabifski,
ich mal wieder und wieder nix SINNVOLLES wirst du jetzt sagen; aber: Wenn alle so denken wie Du (konsumieren aber nichts zahlen) , dann gibts bald nur noch so'n Raab-Blödsinn oder sonstigen Dünnsch... wie z.B. auf RTL, RTL II o.ä.
Na ja, jeder nach seinem Gusto. Ist schon ein Problem, wenn man nicht einsieht für Leistungen (teilweise berichten Reporter immerhin unter Einsatz ihres Lebens) täglich den lächerlichen Betrag von € 0,53 für Radio und Fernsehen zu zahlen.

-- Editiert von rama123 am 01.03.2004 21:35:40


von rama123 am 01.03.2004 21:32
Status: Senior (170 Beiträge)
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