GEZ - Student ohne Einkommen bei Eltern muss GEZ zahlen

1. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
mlca137
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
GEZ - Student ohne Einkommen bei Eltern muss GEZ zahlen

Guten Tag,

ich bin Student und habe den Anspruch auf Bafög verloren. Zurzeit habe ich 0€ Einkommen und musste
deshalb wieder zurück zu den Eltern. Meine Schwester ist ebenfalls wohnhaft bei den Eltern und erhält Bafög.
Mein Vater bekommt unterstützendes Hartz4 für die Familie.Meine Mutter arbeitet nicht. Ich gehe davon aus, dass die Familie von GEZ befreit war.

Nun hat sich die GEZ mit einer Rechnung bei mir gemeldet, da ich wohl der Einzige im Haushalt bin, der nicht befreit ist.
Ich kann nachvollziehen, dass man bei mir jetzt das Geld sucht. Angesichts meiner Situation wünsche ich mir jedoch, dass dem Beitragsservice ein Fehler unterlaufen ist.

Was meint ihr? Muss ich zahlen oder lässt sich der Beitrag in der aktuellen Situation befreien?

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Wenn alle anderen im Haushalt befreit sind und bei dir kein Befreiungsgrund vorliegt, dann ist da kein Fehler unterlaufen, sondern du bist tatsächlich beitragspflichtig.
Mir gefällt es immer wieder, wie du große Worte gelassen aussprichst

Zitat (von mlca137):
Nun hat sich die GEZ mit einer Rechnung bei mir gemeldet, da ich wohl der Einzige im Haushalt bin, der nicht befreit ist.

Glückwunsch.


P.S.: Die GEZ gibt es schon lange nicht mehr. Es heißt Beitragsservice

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Man sollte aber prüfen, ob "Mein Vater bekommt unterstützendes Hartz4 für die Familie" bedeutet, dass auch Leistungen für den Fragesteller bezogen werden.

Wenn der Fragesteller mit dem Rest der Familie eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dann ist er automatisch mit befreit.
(von http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner.
Zudem erstreckt sich die Befreiung auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung jeweils mit ihrem Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.
Ein volljähriger Mitbewohner, der nicht zu diesen Personenkreisen gehört, ist verpflichtet, die Wohnung auf seinen Namen anzumelden und den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen.
)

Bildet der Fragesteller mit dem Rest der Familie dagegen "nur" eine Haushaltsgemeinschaft, dann ist der Fragesteller nicht mit befreit und muss zahlen.

Ob eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, sollte aus dem Hartz4-Bescheid hervorgehen.

Solle dem Jobcenter die Rückkehr des Fragestellers in den elterlichen Haushalt gar nicht gemeldet worden sein, dann hat die Familie bald andere Probleme als die Rundfunkgebühr ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mlca137
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Was für Probleme sollten denn aufreten?

Meine Mutter hat meine Rückkehr dem Jobcenter mitgeteilt.Es liegt mir jedoch keine schriftliche Bestätigung vor. Ich glaubte, als Student und ohne Einkommen sei ich dem Jobcenter "egal".

Danke

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das Problem wären dann die im Hartz4 enthaltenen Unterkunftskosten. Die werden nur dann voll übernommen, wenn alle Personen im Haushalt ALG2-berechtigt sind. Wohnen Hartz4-empfänger und nicht-Hartz4-empfänger in einem Haushalt, zahlt das Jobcenter nur anteilig. Meldet man den Zuzug einer zusätzlichen Person in einen Haushalt nicht rechtzeitig dem Jobcenter, kommt es zu einer Rückforderung der anteiligen Unterkunftskosten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mlca137
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn ich die Antwort richtig verstehe, MÜSSEN meine Eltern weniger Geld erhalten, da ein nicht Hartz4-Empfänger hinzugezogen ist? Meine Mutter hat meinen Einzug gemeldet, bekommt jedoch die selbe Summe überwiesen.

Weshalb sollte meine Eltern nun weniger Anspruch auf Geld haben als zuvor? Rechnen die mit meinem Einkommen, welchen ich "potentiell" verdienen könnte? Der Haushalt war schon vor meinem Einzug nicht "100% Hartz4-Empfänger".

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich die Antwort richtig verstehe, MÜSSEN meine Eltern weniger Geld erhalten, da ein nicht Hartz4-Empfänger hinzugezogen ist? Meine Mutter hat meinen Einzug gemeldet, bekommt jedoch die selbe Summe überwiesen.

Eigentlich schon.

Zitat:
Weshalb sollte meine Eltern nun weniger Anspruch auf Geld haben als zuvor? Rechnen die mit meinem Einkommen, welchen ich "potentiell" verdienen könnte? Der Haushalt war schon vor meinem Einzug nicht "100% Hartz4-Empfänger".

Wenn es eine Bedarfsgemeinschaft wäre, dann würde Ihr Einkommen zählen.
Wenn es eien Hausaltsgemeinschaft wäre, dann wird einfach gerechnet: "Wohnung wird zu 50% von Hartz4-Empfängern genutzt, also zahlt das Jobcenter 50% der Unterkunftskosten".
Zu Details würde ich die Frage nochmal im Unterforum "Sozialrecht" stellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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