GEZ / Rundfunkbeitrag Student rückwirkend / Vollstreckungsankündigung

27. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
wizzyblack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ / Rundfunkbeitrag Student rückwirkend / Vollstreckungsankündigung

Hallo zusammen. Folgendes Problem: Der Beitragsservice möchte von mir 500 € für die Wohnung meiner Eltern. Ich habe 2009 damals bei der GEZ 3 mal erfolglos versucht mich befreien zu lassen. Erfolglos bedeutet ich habe nie eine Rückmledung bekommen, war aber nicht beitragspflichtig wegen Bafög. Irgendwann habe ich aufgegeben. Heute bekam ich eine Vollstreckungsankündigung für die WOhnung meiner Eltern. Man hat mich zwangsangemeldet, da meine Eltern nicht bezahlt haben. Grund dafür war, dass man von mir, meinem Vater und meiner Mutter jeweils Beiträge gefordert hat. Wir haben x mal versucht denen klar zu machen, das wir zusammen wohnen. Als das bei denen endlich angekommen ist, hat man mich zwangsangemeldet mit der Begründung meine Eltern würden nicht zahlen.
Ich habe heute dort angerufen und höflich gefragt, warum man von mir für die Zeit, als ich Student war, Beiträge fordert. Ich habe denen auch erklärt, dass ich Baög-Bezieher war und nicht zahlen muss. Man hat mich gefragt ob ich mich befreit habe lassen, was ich bejaht habe. Das sei bei denen nicht angekommen und ich bräuchte ein Nachweis eines Einschreibens. Diese habe ich nach 3 Jahren nicht mehr. Damit sei das Thema erledigt. Ich müsse zahlen.
Hat jemand Erfahrung bei einem ähnlichen Fall? Ich habe mein Bafögbescheid noch vorliegen. Kann ich das nicht als "Beweis" vorzeigen, um mich zzu befreien? Damals, als ich mich mehrere Male erfolglos versucht habe zu befreien, habe ich das zusammen mit einem anderen Studenten gemacht, er ist mein Zeuge, das wir 2 mal zusammen das Befreiungsformular von der GEZ ausgefüllt und per Einschreiben abgeschickt haben.
Jede Hilfe ist willkommen.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Man hat also weder Befreiungsbescheid noch Nachweise damals überhaupt was gesehendet zu haben? Oder kann der Kumpel von damals noch eine entsprechende Zeugenaussage machen?

Und die Eltern haben auch niemals Beiträge entrichtet und waren auch nie angemeldet?





-- Editiert von Harry van Sell am 27.04.2015 13:25

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort



#4
 Von 
MaMichelle
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 44x hilfreich)

Ohne den Nachweis, dass die Einschreiben angekommen sind, wirst du wohl oder übel zahlen müssen.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen