GEZ Rückzahlung fordern?
Hallo,
Frau X hat mehrere Briefe von der GEZ bekommen, wo drin stand sie solle x Gebühren zahlen, und noch eine fette Nachzahlung. Darauf hin schrieb Frau X einen Brief an deren Zentrale in Köln, um denen zu sagen, dass Sie keine Geräte zum Empfang besitzt, und diese Gebühren daher nicht zahlen wird. Die Antwort war, Sie solle sich schriftlich abmelden. Das tat Sie vergebens mehrmals! Doch die Briefe mit Zahlungsforderungen häuften sich, damit auch noch die Höhe der Beiträge. Voller Angst noch mehr zahlen zu müssen hat Frau X dann alles bezahlt. Ich habe dann die GEZ angerufen, um zu sagen dass Frau X keine Geräte zum Empfang bereithält und dass die Sie abmelden müssten, woraufhin die Frau am Telefon sagte, Sie soll sich doch einfach schriftlich abmelden. Bei diesem Telefonat erfuhr ich auch, dass die GEZ in ihrer Datenbank gespeichert haben, dass Frau X einen Pc besitzt, der DVB-T empfangen kann. Dabei ist das einzige was Frau X besitzt einen alten MacBook aus dem Jahre 2002. Sie ist weder im Besitz eines Fernsehers, eines Radios, noch nicht einmal eines Autos!
Meine Fragen: wie sollte man vorgehen wenn diese Abmeldung erneut erfolglos bleibt, und kann man eventuell sogar ein Rückzahlung fordern?
Vielen Dank im voraus!
von Bürger X22 am 11.07.2012 21:14
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>GEZ Rückzahlung fordern?
Einem Bericht zu folge heißt es, dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichtete Gebühren nicht zurückerstattet, auch wenn diese irrtümlich erhoben bzw. bezahlt wurden.
Die GEZ wird angeben, dass man den gezahlten Betrag mit der nächsten Gebührenrechnung verrechnen wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Person von der Gebührenentrichtung befreit ist oder zum Zeitpunkt der Meldung über kein meldepflichtiges Empfangsgerät verfügt.
Ob man einen Anspruch auf Rückerstattung des irrtümlich bezahlten Betrages gerichtlich geltend machen kann, kann ich unter anbetracht der vorliegenden Informationen nicht sagen.
-- Editiert Matthias Lehmann am 26.07.2012 14:47
von Matthias Lehmann am 26.07.2012 14:43
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