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GEZ Rückzahlung fordern?

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GEZ Rückzahlung fordern?

Hallo,
Frau X hat mehrere Briefe von der GEZ bekommen, wo drin stand sie solle x Gebühren zahlen, und noch eine fette Nachzahlung. Darauf hin schrieb Frau X einen Brief an deren Zentrale in Köln, um denen zu sagen, dass Sie keine Geräte zum Empfang besitzt, und diese Gebühren daher nicht zahlen wird. Die Antwort war, Sie solle sich schriftlich abmelden. Das tat Sie vergebens mehrmals! Doch die Briefe mit Zahlungsforderungen häuften sich, damit auch noch die Höhe der Beiträge. Voller Angst noch mehr zahlen zu müssen hat Frau X dann alles bezahlt. Ich habe dann die GEZ angerufen, um zu sagen dass Frau X keine Geräte zum Empfang bereithält und dass die Sie abmelden müssten, woraufhin die Frau am Telefon sagte, Sie soll sich doch einfach schriftlich abmelden. Bei diesem Telefonat erfuhr ich auch, dass die GEZ in ihrer Datenbank gespeichert haben, dass Frau X einen Pc besitzt, der DVB-T empfangen kann. Dabei ist das einzige was Frau X besitzt einen alten MacBook aus dem Jahre 2002. Sie ist weder im Besitz eines Fernsehers, eines Radios, noch nicht einmal eines Autos!

Meine Fragen: wie sollte man vorgehen wenn diese Abmeldung erneut erfolglos bleibt, und kann man eventuell sogar ein Rückzahlung fordern?

Vielen Dank im voraus!


von Bürger X22 am 11.07.2012 21:14
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 548 weitere Beiträge zum Thema "GEZ".


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>GEZ Rückzahlung fordern?
Frau X hat sich natürlich per Einschreiben mit Rückschein abgemeldet, so daß es beweisbar ist, daß die GEZ das Schreiben erhalten hat?
Übrigens spielt es ab 2013 gar keine Rolle mehr, ob sie Geräte hat...

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von muemmel am 12.07.2012 13:39
Status: Tao (10842 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>GEZ Rückzahlung fordern?
Die GEZ kassiert nur. Was sie einmal hat gibt sie nicht wieder her.
Letztendlich wird sie vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen, mit dem Hinweis dass sie eingeschüchtert wurde.

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von xxsirodxx am 12.07.2012 14:09
Status: Unsterblich (1633 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>GEZ Rückzahlung fordern?
quote:
Dabei ist das einzige was Frau X besitzt einen alten MacBook aus dem Jahre 2002.

Auch ein MacBook aus dem Jahre 2002 sollte mit der Mediathek zurechtkommen. Die Kriterien für ein neuartiges Empfangsgerät liegen dabei jedoch noch niedriger. Soweit ich weiß, muss nur ein Browser lauffähig sein, um die Voraussetzung für die Gebührenpflicht zu erfüllen. Hast du keine anderen Geräte, würde Dich der PC 5€ irgendwas pro Monat kosten.

Wie in den vorherigen Antworten schon erwähnt, ist die Post in besagtem Kölner Stadtteil höchst unzuverlässig, wenn es sich um GEZ-Abmeldungen handelt. Einschreiben mit Rückschein ist damit zwingend erforderlich.

Eine Rückerstattung von GEZ-Gebühren wäre mir neu. Hab noch nie gehört, dass sowas jemals vorgekommen wäre. Du solltest die Gebühren abschreiben und als Lehrgeld betrachten.


von Wickie1 am 13.07.2012 18:34
Status: Senior (124 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>GEZ Rückzahlung fordern?
quote:
Dabei ist das einzige was Frau X besitzt einen alten MacBook aus dem Jahre 2002.

Was ein gebührenpflichtiges Gerät ist...





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von Harry van Sell am 14.07.2012 14:28
Status: Tao (21129 Beiträge)
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>GEZ Rückzahlung fordern?
Ich gehe davon aus, dass sich Frau X irgendwann einmal bei der GEZ angemeldet hatte, ansonsten wäre eine Abmeldung doch sinnlos.
Daher sind nun mal Gebühren fällig, ob man ein Empfangsgerät hat oder nicht.
Frau X hätte sich nur abmelden müssen und wie schon erwähnt, sollte diese Abmeldung auch beweisbar sein.
Eine rückwirkende Abmeldung geht auch nicht, auch wenn man beweisen könnte, dass man in diesem Zeitraum keine Empfangsgeräte hatte.


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von Scappler am 15.07.2012 10:16
Status: Philosoph (625 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>GEZ Rückzahlung fordern?
Einem Bericht zu folge heißt es, dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichtete Gebühren nicht zurückerstattet, auch wenn diese irrtümlich erhoben bzw. bezahlt wurden.

Die GEZ wird angeben, dass man den gezahlten Betrag mit der nächsten Gebührenrechnung verrechnen wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Person von der Gebührenentrichtung befreit ist oder zum Zeitpunkt der Meldung über kein meldepflichtiges Empfangsgerät verfügt.

Ob man einen Anspruch auf Rückerstattung des irrtümlich bezahlten Betrages gerichtlich geltend machen kann, kann ich unter anbetracht der vorliegenden Informationen nicht sagen.

-- Editiert Matthias Lehmann am 26.07.2012 14:47


von Matthias Lehmann am 26.07.2012 14:43
Status: Senior (126 Beiträge)
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