Hallo liebe Forums-Nutzer!
Ich habe mich soeben ein bisschen im Netz erkundigt da ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen habe in dem steht, dass ich bis 10.03. einen Betrag von 460€ zahlen oder zur Vermögensauskunft kommen soll.
Dazu muss ich sagen, dass ich tatsächlich seit meinem Einzug in meine Wohnung vor 3 Jahren keinen einzigen Brief der GEZ beachtet, geschweige denn beantwortet habe. Ich habe auf einen Bekannten gehört (Jura-Student..ich dachte, der weiß wovon er spricht) und alles ignoriert da er mir sagte, die Methoden sowie der Rundfunkbeitrag im Allgemeinen sei nicht rechtens.
Als dann im Dezember 2014 auch noch bekannt wurde, dass darüber ein Gutachten erstellt wurde, fühlte ich mich noch sicherer.
Gestern kam nun allerdings der Brief und ich weiß nicht mehr so recht, was ich tun soll.
Da ich es nun soweit kommen ließ, bleibt mir nichts anderes, als zu zahlen, oder? Oder ist es tatsächlich so, dass ich jetzt einfach zum GV gehen und alles verweigern kann?
Und falls ich zahlen muss - ist es möglich den Betrag in 3 Raten zu zahlen, OHNE eine Vermögensauskunft ablegen zu müssen?
Schon mal DANKE für die Antworten! Ich hoffe, es ist verständlich ausgedrückt. Ich bin leicht überfordert....
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GEZ Post vom Obergerichtsvollzieher!! Was tun?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Da ich es nun soweit kommen ließ, bleibt mir nichts anderes, als zu zahlen, oder?
Treffend erkannt.
Oder ist es tatsächlich so, dass ich jetzt einfach zum GV gehen und alles verweigern kann?
Mit welcher Begründung denn? "Ich kenne einen Jurastudenten, und der sagt..." - der GV wird sich köstlich amüsieren.
die Methoden sowie der Rundfunkbeitrag im Allgemeinen sei nicht rechtens.
Eine kurze Recherche im Web hätte ergeben, daß nicht ein einziges deutsches Gericht (und es gab zahlreiche Urteile dazu!) diesen Standpunkt teilt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ja das dachte ich mir schon. Es gibt einfach unheimlich viele Foren im Internet die dieses Thema aufgreifen.
Viele die sagen, man soll es ignorieren, noch mehr die sagen, man soll klagen und eben auch welche die sagen, man hat "verloren".
Da ich mich leider erst jetzt mit dem Thema befasse, war ich überfordert.
Danke für die schnelle Antwort! Ich kratz dann jetzt mal mein Geld zusammen und zeige Reue
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-- Editiert LisaMax123 am 06.03.2015 13:39
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bessere wäre gewesen, aber dafür ist es nun zu spät:
- Die ähm, *hust* "gesparten" Beiträge schön auf eine Sparkonto, oder wenigstens in einer Kecksdose auf die Seite zulegen.
- Wenn man schon so sicher ist, dass die Beiträge nicht rechtens sind gegen den Beitragsbescheid rechtswirksam Widerspruch einegen.
- Ein Kriegskasse zu äufnen um die folgenden Prozesskosten begleichen zu können.
- Prozessieren und gewinnen (was AFAIK bisher noch niemanden gelungen ist).
- Im Falle einer Niederlage, die Rückstellungen anzapfen.
Nur abwarten und nichts machen ist die schlchteste aller Möglichkeiten, Denn dann kommt der Gerichtsvollziher garantiert irgendwann und man darf, sowie nun bei Ihnen, nur noch eins von den folgenden dreien: Zahlen, Pfändung oder Vermögensauskunft.
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quote:Hahahahah, ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus!
(Jura-Student..ich dachte, der weiß wovon er spricht)
quote:
die Methoden sowie der Rundfunkbeitrag im Allgemeinen sei nicht rechtens.
Das sagen auch Jura-Professoren, darauf kommt es aber nicht an. Immerhin würde kein Richter diese Auffassung teilen. Und ganz bestimmt sagt außer Ihrem Experten kein Jura-..., dass man die Briefe der GEZ ignorieren sollte. Auch das Gutachten von Ende 2014 beinhaltete keinesfall diese Aussage oder behandelte diese Thematik auch nur. Dafür hätte man das aber dann auch lesen müssen.
Das passiert eben, wenn man sich für ganz besonders clever hält und glaubt, als Einziger im Lande die Gebühren nicht zahlen zu müssen.
quote:
Oder ist es tatsächlich so, dass ich jetzt einfach zum GV gehen und alles verweigern kann?
Ich würde das ganze Geld auf einmal begleichen wollen. Für Ratenzahlungsvereinbarungen ist es bei weitem zu spät. Der Gerichtsvollzieher kann selbstverständlich pfänden. Wenn das mangels Masse nicht möglich ist, bleibt wirklich nur die EV.
-- Editiert Hafenlärm am 06.03.2015 18:02
quote:<hr size=1 noshade>Oder ist es tatsächlich so, dass ich jetzt einfach zum GV gehen und alles verweigern kann? <hr size=1 noshade>
Ja, das kann man.
Dafür muss man dan nicht mal extra vorbeigehen, das kann man ihm schreiben.
Das Problem ist, das dann unangenehme Zwangsmaßnahmen drohen. Die reißen den Schufa-Sore dann nicht nur so richtig in dem Abgrund, das sieht auch bei der Bank, dem Vermieter, dem Arbeitgeber, ... dumm aus wenn der GV dort aufläuft und von den Schulden verkündet ...
Und natürlich steigt dann auch der Schudenbetrag mit jeder Handlung.
Es wäre also im eigenen Interesse, die Sache schnellstens zu regulieren.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Leute, Leute - sie hat es doch verstanden und uns mit den hier sonst so beliebten Verschwörungstheorien verschont. Da muß ihr jetzt nicht noch jeder einzeln die Meinung sagen...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
@hafenlärm:
Zitat:Für Ratenzahlungsvereinbarungen ist es bei weitem zu spät.
Das ist Quatsch.
Selbstverständlich ist Ratenzahlung möglich.
@LisaMax123,
rufen Sie den GV an und vereinbaren Sie einen Termin. Ohne eine Vermögensauskunft wird dieser sich aber mit Sicherheit nicht auf eine Ratenzahlung einlassen. Er muß schon nachvollziehen können, dass Sie das Geld nicht in einer Summe zahlen können.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802b.html
Zitat:Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
(1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.
(2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Zitat:@LisaMax123,
rufen Sie den GV an und vereinbaren Sie einen Termin. Ohne eine Vermögensauskunft wird dieser sich aber mit Sicherheit nicht auf eine Ratenzahlung einlassen. Er muß schon nachvollziehen können, dass Sie das Geld nicht in einer Summe zahlen können.
und du glaubst ernsthaft, der GV hat drei Monate nichts gemacht? Die Frist für die Zahlung war bis 10.3. ...
Ist doch schon lang gezahlt. Hab es auf 2 Raten hinter mich gebracht.
Warte jetzt sehnsüchtig darauf, dass dieser Quatsch endlich endgültig abgeschafft wird.........
Nicht warten. Handeln.
Bundestagsabgeordnete anschreiben, Politiker wählen die in deinem Intresse handeln und abstimmen, Freunde, Umfeld und vorallem Desintressierte mobilisieren.
Zitat:Freunde, Umfeld und vorallem Desintressierte mobilisieren.
Aber bitte mit Fakten. Leider arbeiten viele Gebührengegner in sozialen Medien mit absichtlichen Falschinformationen (warum man gar nicht zahlen müsse) in der Hoffnung, wenn sie nur genügend viele Leute in die Sch***e reiten, würde der "Druck der Straße" schon zu einer Abschaffung der Gebühr führen.
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