GEZ Nachforderungen durch neueBeitragsservice-Org.

11. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)
GEZ Nachforderungen durch neueBeitragsservice-Org.


Hallo ,

der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice belästigt mich seit einiger Zeit (ca 6 Wochen) mit einer Forderung von ca 1450,- Euro weil ich damals Ende 2007angeblich nach Gewerbeauflösung die GEZ-Abmeldung nicht durchgeführt habe. Die haben jetzt rückwirkend mein ehemaliges gewerbliches GEZ-Konto abgemeldet ( zum 31.12.2012) und verlangen für den verbleibenden Zeitraum bis 2006 die GEZ-Gebühren.
Auf meinen Einspruch der Verjährung meinten die : Das gilt nicht ,weil ich mich angeblich nicht abgemeldet hätte.
Ich war immer in Deutschland gemeldet beim Einwohnermeldeamt und habe Nachsendeanträge bei der Post gestellt .

Das könnten die ja so bei jedem nach Jahrzehnten praktizieren ........Abmeldung verschwinden lassen und kassieren

Wie verhalte ich mich jetzt am besten mit einem Einkommen von ca. 1000,- netto ?


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Und, kann man die Abmeldung sowie den Zugang derselben beweisen?



quote:<hr size=1 noshade>mein ehemaliges gewerbliches GEZ-Konto <hr size=1 noshade>

Unternehmer mit persönlicher Haftung? Oder Gesellschaftsform?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

Es war eine GbR die 2007 abgemeldet wurde ..... Die Einzugsorg. nennt es "Beitragskonto im nichtprivaten Bereich"

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#3
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

nach über 7 Jahren kann ich den Eingang der GEZ-Abmeldung leider nicht beweisen . Die Gewerbeabmeldung liegt vor.

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#4
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Kündigung der Räumlichkeiten um die es geht , liegt ebenfalls vor (Ende 2007)

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Auf meinen Einspruch der Verjährung meinten die : Das gilt nicht ,weil ich mich angeblich nicht abgemeldet hätte.


Etwa hier:

"Einigen Gerichten war das prinzipiell egal, weil sie die "Einrede der Verjährung" von "Schwarzsehern und -hörern" von vornherein als "unzulässige Rechtsausübung" betrachteten, falls sie ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen und somit für den Eintritt der Verjährung ursächlich gewesen seien. "

http://www.carta.info/43047/nicht-gezahlte-gez-gebuhren-verwirrung-um-verjahrungsfrist/

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#6
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

demnach wären wir ja alle finanziell vogelfrei , und nach vielen Jahrzehnten würden nachträglich Forderungen gestellt nach Belieben weil Abmeldungen angeblich nicht vorliegen.

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#7
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

Dann muss man sich halt absichern in dem man die Abmeldebestätigung aufbewahrt, gerade wenn man ein Gewerbe einstellt wäre ein Ordner mit allen Unterlagen darüber anzulegen sinnvoll, zumindest ich würde es so machen.

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-- Editiert shotgunbaby am 12.12.2014 10:38

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie lange aufbewahren ? .Jahrzehnte oder Jahrhunderte ?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

evtl gabs nie eine abmeldebestätigung , nach Jahrzehnten nicht mehr nachweisbar , darum gibts ja in Rechtsstaaten eine Verjährung

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie lange aufbewahren ? .Jahrzehnte oder Jahrhunderte ? <hr size=1 noshade>

Zumindest im Kaufmännischen Bereich gibt es ja gesetzliche Mindestfristen.

Wenn man dann alles exakt am Datum entsorgt, ist das halt die verwirklichung des Allgemeinen Lebensrisikos falls etwas nachkommt und man dann in Beweisnot ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

Hab Infos von einer Anwältin erhalten .

Wir leben in einem Rechtsstaat -> alles vor 2011 ist verjährt, wie es sich gehört .


Unterlagen und Dokumente können nach Jahrzehnten nunmal verschollen sein , auch durch Freuer Sturm und ähnliche Katastrophen.....und dann kommt ne Zahlungsaufforderung von GEZ-Nachfolgern... wo gibs denn sowas ....sind doch keine Bananenrepublik...

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

selbst für 2011 und später sollte in diesem Fall erstmal widersprochen werden , da die Rechtslage unklar zur Zeit.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich sehe das hier auch so, daß für die Zeit vor 2011 Verjährung eingetreten ist. Beschweren Sie sich mal direkt beim Geschäftsführer des BS, Dr. Stefan Wolf - das hilft mitunter. Aber an 2011/2012 ist nicht zu rütteln - das war noch die GEZ-Zeit, und da war die Rechtslage keineswegs unklar. Und auch jetzt ist sie eigentlich nicht unklar - alle Klagen gegen den Beitrag sind ausnahmslos gescheitert.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 12.12.2014 16:44

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

http://youtu.be/UFOU3gj8xoI

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pal403741-4
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 21x hilfreich)

http://youtu.be/z-V8EyWqgzU

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=268865&rechtcheck=2

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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