GEZ Gebühren für Zweitwohnsitz

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
sadhana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ Gebühren für Zweitwohnsitz

Seit bald einem Jahr streite ich mich mit der GEZ über deren Versuch meinen Zweitwohnsitz zu besteuern. Die besondere Lage ist die, dass ich als Geschäftsführer eines Hotels tätig bin, und zu diesem Zweck meinen Zweitwohnsitz im Hotel angemeldet habe. Dort steht mir ein Zimmer zur Übernachtung zu. Nur für dieses Hotelzimmer wird vom Hotel aus, einer GmbH, bereits für den Fernseher gezahlt !! Für mich ist das eine klare Doppelbesteuerung. Ich habe meine Einsprüche immer wieder dahingehend begründet. Die Antworten, die ich erhielt, gehen grundsätzlich dieser Frage aus dem Weg, trotz meiner Forderung nach Ansprechpartner zur Klärung ziehen sie es vor anonym zu bleiben und bestehen weiterhin darauf, dass ich für meinen Zweitwohnsitz zahlen müsse. Und nun drohen sie auch noch mit Zwangsvollstreckung, obwohl nichts geklärt ist. Selbst der Manager des Hotels hat denen schriftlich bestätigt, dass für mein Zimmer bereits gezahlt wird. Darüber hinaus werden auch noch bei jedem Droh-Schreiben andere Zahlen genannt!
Selbst meine Anfrage nach einer Beschwerdestelle wurde ganz unklar beantwortet, es sei im Ende die Bundesregierung. Haha.
Bitte kann mir jemand rechtlich helfen, wie man diese Art von Doppelbesteuerung vermeiden kann.
Vielen Dank, DVB

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Vermutlich bist Du Betrügern aufgesessen, denn die GEZ gibt es schon seit mehren Jahren nicht mehr. Solltes Du mal prüfen



Zitat (von sadhana):
Für mich ist das eine klare Doppelbesteuerung.

Weder die GEZ-Beiträge noch die Beiträge für den Nachfolger "Beitragsservice" sind Steuern, von daher ist jede Argumentation in diese Richtung sinnlos.




Wenn für diese Wohnung bereits gezahlt wird, dann gibt es ja entsprechende Nummern die zum entsprechenden Beitragskonto gehören.
Diese teilt man mit, mit der Angaben das für diese Wohnung bereits gezahlt wird.
Das ganze dann per Einschreiben.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sadhana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Einschätzung. Natürlich rede ich von der ARD wie sie sich jetzt gerne nennen. abGEZockt ist´s allemal!

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
in5omnia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

(Reichsspinnerpropaganda editiert)


-- Editiert von Moderator am 12.08.2016 19:01

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
in5omnia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

(Und noch mehr Unfug editiert...)

-- Editiert von Moderator am 12.08.2016 19:02

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Es wird in deinem Fall für den Beitragsservice genauso sein, wie für einen gewerblich genutzten PKW ...

Jemand der einen PKW ab und an gewerblich nutzt muss diesen Wagen nämlich auch anmelden, auch wenn der Wagen bereits in der Haushaltsabgabe, welche die Person bereits zahlt, enthalten ist.

Diese Unlogik ist sehr ärgerlich. Ich schliesse mich Harry van Sells Ausführungen an

1x Hilfreiche Antwort

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