ich weiß nur das ich einen schwerbehinderten ausweiß mit dem vermerk RF auf der rückseite hab. Das heißt ich bin auf das Amt und hab einen Antrag ausgefüllt auch wer in meinem haushalt lebt in diesem fall ist das meine tochter und mein lebensgefährte und die müssen keine gz bezahlen da ich bis 2007 befreit bin durch den schwerbehindertenausweis und recht.Ich glaub nicht das du doppelt zahlen muss wäre in meinem sinne blödsinn.gruss mone
wie sieht es eigentlich bei einer eheähnlichen gemeinschaft aus? habe nun schon paar mal gelesen und gehört das dabei nur nur 1 partner bezahlen muß. stimmt das?
@ andy01In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder im Auto selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen. (Quelle: www.gez.de >Informationen A-Z<)