GEZ-Gebühr nach Studium

16. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Benjamin84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ-Gebühr nach Studium

Hallo!
Meine Frau (seit Oktober verheiratet) war aufgrund ihres Studiums befreit, hat auch Fernseher und Radio angmeldet. Nun ist sie mit dem Studium fertig und die GEZ fordert seit Septmeber die GEZ-Gebühren.
Ich habe bisher nur für Radio bezahlt, da das Auto über meinen Namen läuft.
Ist es sinnvoll jetzt, der GEZ mitzuteilen, dass ich Fernseher und Radio bezahle, dann müsste meine Frau doch wieder befreit sein? Oder muss ich dann wohlmöglich für Fernseher monatelang nachbezahlen? Wir wohnen schon länger zusammen.
Wie ist es am Besten jetzt vorzugehen ohne große Rückzahlungen zahlen zu müssen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)


F

quote:
ür den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.

Du oder deine Frau sollte sich Abmelden. Eine Rückzahlung kommt nicht in betracht. Warum auch?
Deine Lebensgefährtin, jetzige Frau, war befreit, du hattest nur ein Autoradio was angemeldet war... also alles korrekt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
Da ihr aber nun verheiratet seit, muss natürlich nur einer die GEZ-Gebühr zahlen! Egal wie viele Geräte ihr besitzt.
Da deine Frau nun über ihr Gebührenkonto ein FS und RF zahlt, musst du keines mehr zahlen. Du kannst nun dein RF abmelden, da die Gebühr bereits beglichen ist.
Natürlich geht das auch umgekehrt, du meldest ein FS an und deine Frau meldet sich ab - das ist unerheblich.
Für eine "Nachzahlung" sehe ich keinen Grund!

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