Hallo! Ist ein Fernsehgerät auch dann gebührenpflichtig,wenn in der betreffenden Region auf DVBT umgestellt wurde,kein analoger Empfang mehr möglich ist und der Besitzer weder über einen DVBT-Decoder noch über einen Sat-Receiver verfügt? Das Gerät wird nur zum ansehen gekaufter Videos bzw. DVD genutzt.
Guten Tag,auch wenn in den DVB-T Gebieten ab Ende Februar die analoge Versorgung fürs Fernsehen eingestellt wird und Sie demzufolge ohne DVB-T Box, Kabelanschluss, oder Satellitendecoder nicht die Möglichkeit haben Fernsehen zu können, so ändert dieses nichts an der Tatsache, dass es sich um ein empfangsbereites Fernsehgerät handelt. Und genau darauf kommt es an. Denn schließlich können Sie es schnell ändern, indem Sie sich entweder einen Kabelanschluß, einen SAT-Decoder, oder eine DVB-T Box besorgen.Folglich bleibt eine Gebührenpflicht bestehen.Mit freundlichen Grüßen,- J. Roenner - ---
Moin moinich sehe das nicht so, denn es werden z.Z. auch TV Geräte hergestellt (Plasma) die k e i n e n eigenen TV-Tuner haben - und somit ist kein TV-Empfang möglich. Das alles natürlich nur wenn kein anderes Empfangsgerät für Sat, Kabel ect. bereit steht.
im Prinzip richtig, aber wenn der TV nichts empfangen kann, dann brauchste auch keine GEZ bezahlen, immer vorrausgesetzt es sind keine anderen Empfangsgeräte da. Dazu zählen auch TV-Karten für den PC und Autoradios.
Guten Tag Ovve,ich muss Ihnen in Ihrer Auffassung leider widersprechen. Sobald Sie ein empfangsbereites Endgerät besitzen, so sind Sie für dieses GEZ-zahlungspflichtig. Dabei ist irrelevant, ob Sie nun den nötigen Decoder, die nötige Box, oder den nötigen Kabelanschluß haben oder nicht, da Sie sich diesen ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand besorgen können. Etwas anderes ist, wenn das jeweilige TV-Gerät kaputt ist, und somit nicht mehr empfangsbereit.Lesen Sie den 4. Artikel des Rundfunkgebührenstaatsvertrag und dort den §1. Mit freundlichen Grüßen,- J. Roenner - ---
Das Gerät, welches Ovve schildert, kommt eher einem Monitor, als einem TV-Gerät gleich. Es ist nicht empfangsbereit - also muß auch keine Gebühr gezahlt werden. Diese müßte auf die für den Empfang benötigte TV-Karte o.ä. entrichtet werden. Die Frage war aber eine andere. Und da stimme ich Bobo voll zu. Er hat ein empfangbereites Gerät und muß die Gebühr zahlen - unabhängig von der potentiellen Möglichkeit des Empfanges durch externe Umstände (wie schön formuliert...;)).
----------------- "Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
@KlagDichReichja da stimme ich zu, ging etwas an der Frage vorbei.Dann müßte er den Tuner vom Fachmann ausbauen - und am besten dieses sich auch bestätigen lassen.Dann müßte er keine Gebühren zahlen