GEZ-Gebühren für Autoradio ohne Bedienteil?
Guten Tag.
Nachdem ich im Sommer in einem Ausflugslokal das Bedienteil meines Autoradios vergessen und nicht mehr wieder bekommen habe, habe ich mich einige Zeit später bei der GEZ als Teilnehmer abgemeldet, da ich ansonsten keine Geräte besitze und das Autoradio ja so nicht mehr funktionstüchtig und empfangsbereit ist.
Das Radio habe ich nicht aus dem Auto ausbauen lassen, weil es zum einen unnötige Kosten verursachen würde, und zum anderen halte ich mich fast jeden Sonntag auf Trödelmärkten hier in der Umgebung auf und vielleicht kommt mir mein Bedienteil ja durch einen glücklichen Zufall wieder in die Hände.
Nun sagte mir letztens eine Freundin, dass es mir passieren könnte, wenn ein Gebührenbeauftragter das Radio im Auto sehen würde, dass dann doch GEZ-Gebühren von mir verlangt werden würden.
Mal ganz abgesehen, was ich von den Geschäftspraktiken der GEZ halte, und ich auch sowieso mit dem Autoradio immer nur CDs gehört habe, habe ich eigentlich keine Lust mein Autoradio ausbauen zu lassen. Stimmt es denn, dass man auch für ein nicht empfangstüchtiges Radio, bei dem das Bedienteil nicht mehr vorhanden ist, Gebühren bezahlen muss? Oder ist meine Freundin da falsch informiert?
LG
von agapimou am 03.12.2005 01:03
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>GEZ-Gebühren für Autoradio ohne Bedienteil?
Hallo Daniel,
sofern es
genau so sein sollte, wie du beschrieben hast, dass ein Autoradio ohne Bedienteil
nicht mehr empfangsbereit sein sollte und dieses durch den Ersatz von anderweitigen Bedienteilen nicht behoben werden kann, so ist, wie du schriebst, keine Rundfunkgebührenpflicht gegeben.
Grüße,
- Roenner -
von Hr. J. Rönner am 03.12.2005 19:12
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>GEZ-Gebühren für Autoradio ohne Bedienteil?
Guten Tag CAM,
quote:
Reicht es fuer die Vermutung einer Empfangsbereitschaft wirklich aus, wenn ein nicht empfangsbereites Geraet mittels technischer Eingriffe (bzw. nicht vorhandener Zusatgeraete) in den Zustand der Empfangsbereitschaft versetzt werden koennte?
Es kommt darauf an, wie groß der technische Aufwand wäre. Ist er groß und zB nur durch einen Techniker vornehmbar, so kann man von dem Nicht-Vorliegen der Empfangbarkeit sprechen. Ist der technische Aufwand hingegen gering, oder ist dies von einem Zusatzgerät abhängig (wie zB beim DVB-T Fernsehen), so ist weiterhin von einer Empfangbarkeit auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
von Hr. J. Rönner am 04.12.2005 12:21
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>GEZ-Gebühren für Autoradio ohne Bedienteil?
Hallo Mareike,
das mag schon sein, dass die meisten Autoradios heute so sind. Und wenn sie technisch tatsächlich so beschaffen sind, dass sie ohne das Original-Bedienteil nutzlos sind, dann werden sie genau dann als empfangsbereit vorgehalten, wenn der Radiobesitzer über das Bedienteil verfügt. Wenn der Besitzer nun behauptet, er hätte das Bedienteil verloren, dann dürfte in der Tat die Frage sein, ob ihm die GEZ bzw. die Gerichte das glauben. (Soweit beim Lügen Betrug vorläge, könnte man ja auch versuchen, dass Empfangsteil als Beweismittel bei einer Hausdurchsuchung zu beschlagnahmen...)
von DanielB am 04.12.2005 18:42
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