GEZ-Forderung aufgrund von verspäteter Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

25. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
FrankMühl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ-Forderung aufgrund von verspäteter Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Hallo,

ich habe nur eine kleine Frage, die ihr mir vielleicht, so hoffe ich, beantworten könnt.
Dazu muss ich kurz erzählen was bisher passierte:

Ich bin im November 2013 aus meinem Elternhaus in NRW für das Studium nach Bremen in ein Studentenwohnheim gezogen. Dort meldete ich mich direkt beim Einwohnermeldeamt und bekam auch prompt Post von der GEZ. Ich hatte bereits Bafög beantragt und reichte der GEZ die Befreiung nach, als ich sie erhielt. Somit war ich offiziell bis Ende September 2014 von den Rundfunkbeiträgen befreit.

Nun kam es aufgrund privater Probleme dazu, dass ich mein Studium nach dem Sommersemester abbrach und ab dem 01.10.2014 wieder bei meinen Eltern wohnte. Ich dachte damit hätte sich auch die Sache mit der GEZ erledigt, denn für die Wohnung meiner Eltern wurde und wird der Rundfunkbeitrag regelmäßig entrichtet.
Leider habe ich es aufgrund eben dieser privaten Probleme und aus eigener Dummheit erstmal versäumt mich in meinem neuen-alten Wohnort beim Einwohnermeldeamt umzumelden und tat die erst in der zweiten Januarwoche 2015.

Ungefähr Mitte November 2014 erhielt ich ein Schreiben der GEZ (die GEZ wusste also, dass ich wieder in mein Elternhaus gezogen war) in dem ich zur Zahlung der Rundfunkbeiträge für das letzte Quartal 2014 und zur Zahlung für das erste Quartal 2015 aufgefordet wurde, also insgesamt etwas über 107 Euro. Ich schrieb zurück und teilte ihnen mit, dass ich seit dem 01.10.2014 wieder in meinem Elternhaus wohnte und demnach den Betrag nicht zahlen würde.

Danach kam erstmal nichts mehr und ich dachte ein zweites Mal die Sache hätte sich erledigt.
Gestern am 24.03.2015 erhielt ich allerdings erneut ein Schreiben der GEZ. Ich hätte mich verspätet umgemeldet und solle nun den Betrag für das letzte Quartal 2014, sowie den Betrag für Januar 2015, also insgesamt über 70 Euro zahlen.

Nun frage ich mich, ob die Forderung der GEZ rechtens ist. Ich wohne wie gesagt seit dem 31.09.2014 nicht mehr in der Wohnung im Studentenwohnheim. Ich hätte auch nicht weiter dort wohnen können, weil nur Studenten in den Wohnheimen wohnen dürfen und ich mein Studium mit Ablauf des Sommersemesters beendet hatte. Die GEZ wusste ja anscheinend von meinem Umzug und kannte meine neue Adresse, obwohl ich mich noch nicht umgemeldet hatte. Meine Familie und Freunde können bestätigen, dass ich seit dem 01.10.2014 wieder zu Hause wohne.
70 Euro sind in meiner derzeitigen Situation eine Menge Geld für mich, noch dazu für eine Leistung, die ich nicht bezogen habe. Dementsprechend wäre es natürlich eine gute Nachricht für mich, diesen Betrag nicht zahlen zu müssen.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und mir eine Antwort geben,

Liebe Grüße,

Frank

-- Editier von FrankMühl am 25.03.2015 14:11

-- Editier von FrankMühl am 25.03.2015 14:12

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Komisches Quote, da die quotefunktion heute etwas zickig ist


FrankMühl: "Nun frage ich mich, ob die Forderung der GEZ rechtens ist."

Prinzipiell ja, da man beitragspflichtig wird, wenn man sich nicht um eine Befreiung etc. kümmert. Rückwirkende Befreiungen gibt es nicht, bzw. nur bedingt. Der Rest deiner Argumentation ist irrelevant.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

In dem ganzen Beitrag lese ich nichts davon, das Du Dich nach auslaufen der Befreiung/mit dem Umzug (also zum 01.10.) bei dem Beitragsservice ab/umgemeldet hast?



Zitat:
Ich schrieb zurück und teilte ihnen mit,

Wann genau ging das Schreiben dem Beitragsservice zu?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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