GEZ Forderung

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
heidi01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
GEZ Forderung

Hallo

Habe mal eine frage zu einem bestimmten fall.

Der fall.

Herr Ki Ist am 1.01.2008 Verstorben.
Alle Kinder und auch die Ehefrau haben nun das Erbe abgelehnt.
Nach wissen der Fam Ki müssten doch nun alle Glaübiger sich an das Zuständige Nachlassgericht wenden?

Frau Ki hat denn vertrag bei der Gez nun auf sich schreiben lassen.Herr Ki hatte dort aber schulden die sich in einem Zeitraum von 2002 bis 2007 belaufen zwichendurch war auch immer eine befreiung da.

Nun sagt aber die Gez das es ein gesetz geben würde wonach Frau Ki die schulden zahlen müsse.Die Gez nennt dies
Gesammtschuldnerische Haftbarkeit.Ist es nicht eher so das es dies doch nur bei Geschäftlichen dingen gibt?Firmen.....

Da fragt mann sich dann wofür hat Fam.Ki denn das Erbe abgelehnt
Wenn sie dann doch für schulden aufkommen sollen.

Über antworten bezüglich diesem beitrag freue ich mich schon.

gruß heidi01

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Frau Ki zahlt nur für die Gebühren, die nach Ihrer Anmeldung anfallen. Es handelt sich nicht um eine Vertragsübernahme, denn wir befinden sich nicht im Zivilrecht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heidi01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Also wenn ich das dann richtig gelessen hab muß sie nicht die Forderung zahlen.

Die Gez hat Frau Ki doch die nummer vom verstorbenen Ehemann gegeben.unter der der Vertrag nun läuft.

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Hier muss unbedingt klargestellt werden:

1. Die GEZ verlangt auch von lange verstorbenen Personen noch Gebühren
2. die GEZ nimmt Anmeldungen erheblich ernster als Abmeldungen
3. Schriftverkehr mit der GEZ, der eine Verringerung der Gebührenschuld nach sich ziehen soll, wird von der GEZ konsequent und hartnäckig ignoriert.
4. etc. etc.

Im vorliegenden Fall kann die GEZ soweit keine Gebühren verlangen. Wenn sie Frau Ki die Nummer des Verstorbenen gibt, ist das eine interne Angelegenheit der GEZ, sie kann Nummern vergeben, wie es ihr Spaß macht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Vertrag mit Herrn Ki lief und Frau Ki das Erbe, sei es positiv oder negativ, abgelehnt hat.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag mit Frau Ki läuft, kann die GEZ allerdings natürlich Gebühren verlangen, nicht aber rückwirkend.

Frau Ki sollte einen außerordentlich giftigen und resoluten Brief an die GEZ schreiben und mit rechtlichen Schritten drohen, wenn sie weiterhin derart pietätlos von der GEZ belästigt wird.

Auch wenn es in der Praxis nicht sehr persönlich abläuft, ist diese Handhabung der GEZ eine Unverschämtheit!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Fridolin hat in der Tat einiges noch nicht verstanden. Wenn ich schon etwas von 'Vertrag' lese im Zusammenhang mit der GEZ, weiß man schon bescheid...

Es ist doch Folgendes: Herr Ki. war bei der GEZ sehr wohl angemeldet, auch wenn er die Gebühren nicht gezahlt hat. Durch seine Anmeldung musste Frau Ki. nicht bezahlen, da ja nur ein Ehepartner zahlen muss. Dass er die Gebühren nicht gezahlt hat, ist ja eine ganz andere Frage.
Und woher nehmen Sie die gesamtschuldnerische Haftung, hanibal? Bitte mal eine Quelle dafür!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Ok, ist falsch formuliert gewesen, es handelt sich nicht um ein Vertragsverhältnis.

Wenn Frau Ki aber gar nicht mit Herrn Ki in einem Haushalt wohnte, erübrigt sich die Frage nach Übernahme der Schulden, denn dann kann die GEZ die Beträge nicht von Frau Ki fordern...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
heidi01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
haben heute die aufstellung bekommen.von der Gez.

die Gebühren belaufen sich auf zeiträume wo vergessen wurde eine befreiung zu beantragen von 2002-2007.

In dem schreiben von der Gez steht nun wörtlich drin.

Wir führten das Teilnehmerkonto unter Ihrem Namen Ihres verstorbenen Ehemannes.
Die Überlassung von Rundfunkgeräten an den Ehepartner hat auf Ihre gesetliche Gebührenpflicht keinen Einfluss,beide Ehegatten haften gesamtschuldnerisch für die fälligen Rundfunkgebühren.

nun noch eins
Nach einem telefonat mit dem zuständigem nachlassgericht.Wo der fall noch mal dargelegt wurde.wurde folgendes gesagt.

gesamtschuldnerische haftbarkeit kommt nicht in frage hier gilt eindeutig das erbrecht.da abgelehnt wurde von Frau Ki.

da der Vertrag mit der Gez nur auf Herrn Ki lief. braucht Frau Ki nicht zu zahlen für die rückstände..

Werden jetzt der Gez dies auch schriftlich noch mal mitteilen mal sehen wie die das sehen.und was Die sagen.werde mich dann noch mal melden wenn es was neues gibt.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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