GEZ Festsetzungsbescheid trotz bafög

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
go453861-84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Festsetzungsbescheid trotz bafög

servus miteinander!

heute bin ich etwas aus den wolken gefallen als ich einen brief des rundfunkbeitrags bekam:

Festsetzungsbescheid über 450€
nicht schlecht oder?

um es kurz zu machen:

ich war die letzten zwei jahre in münchen an der schule und erhielt bafög.
ich kann mich sogar noch daran erinnern, dass ich die gute frau fragte, wie es mit der GEZ aussieht.
sie meinte, durch das bafög bin ich befreit und ich müsse nichts weiter machen.

darauf verließ ich mich zwei jahre bis heute plötzlich der, unter garantie, erste brief vom rundfunkbeitrag ankam.

geldlich wäre es für mich stemmbar, arbeite endlich wieder, dennoch würde ich mir gerne dieses geld sparen.
irgendwie empfinde ich das als fehler.

ich hoffe auf hilfe

mfg.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

irgendwie empfinde ich das als fehler. Ich nicht. Offenbar haben Sie niemals einen Befreiungsantrag gestellt - also sind Sie zahlungspflichtig. Es scheint allerdings, als gäbe es in der letzter Zeit immer mal, ohne jede Rechtsgrundlage, rückwirkende Befreiungen. Wenn Sie also mal ganz höflich (!) unter Vorlage Ihrer Bafögbescheide beim Beitragsservice anfragen, könnten Sie evtl. Glück haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go453861-84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke an muemmel!
mach ich direkt!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Sagst Du mal Bescheid, wie es ausging? Wär echt nett und ist sicherlich für viele von Interesse.
Und wenn die sich wirklich jetzt erst zum ersten Mal gemeldet haben, empfinde ich das schon als Fehler. Normalerweise fordern die doch alle drei Monate. Hätten sie das im Fall das TS auch gemacht, dann wär ihm ja spätestens da - nach der falschen Aussage der Dame von der Schule - aufgefallen, dass er wohl doch irgendwas machen muss und nicht automatisch befreit ist und hätte schlimmstenfalls für 3-4 Monate zahlen müssen.

-- Editiert von Yogi1 am 18.11.2016 08:14

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hätten sie das im Fall das TS auch gemacht, dann wär ihm ja spätestens da - nach der falschen Aussage der Dame von der Schule - aufgefallen, dass er wohl doch irgendwas machen muss und nicht automatisch befreit ist und hätte schlimmstenfalls für 3-4 Monate zahlen müssen. Und sich einfach mal selbst über die Rechtslage zu informieren wäre natürlich unzumutbar?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go453861-84):
darauf verließ ich mich zwei jahre bis heute plötzlich der, unter garantie, erste brief vom rundfunkbeitrag ankam.


Reine Spekulation, aber kann es sein, dass man die (falsche) Aussage der Frau so missverstanden hat, dass man sich damals auch nicht anmeldete? Das würde nämlich erklären, dass der Bescheid so spät kam?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
Und sich einfach mal selbst über die Rechtslage zu informieren wäre natürlich unzumutbar?


Hat er doch gemacht. Entweder ist mit "die gute Frau" eine kompetente Person der Schule gemeint. Oder die Frau vom Bafög-Amt. So oder so hat er wegen der Rundfunkgebühr bei jemandem nachgefragt, der wohl für solche Fragen rund ums Bafög etc. zuständig ist und da eigentlich Bescheid wissen sollte. Ich hätte mich auch auf deren Aussage verlassen.
Freilich hätte er bei der ehemals GEZ selbst anrufen können. Oder im Internet recherchieren. Aber wenn ich meinen Arzt was frage, ob eine Behandlung von der Kasse übernommen wird, und der sagt klar: ja, macht sie. Dann kann ich auch erwarten, dass diese Aussage stimmt, und Google da nicht mehr nach oder ruft die Krankenkasse auch noch an.
Er hat sich doch selbst informiert, so nenne ich das jedenfalls, wenn ich jemanden frage, der es eigentlich wissen sollte.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Entweder ist mit "die gute Frau" eine kompetente Person der Schule gemeint. Na, kompetent war die ja nun wirklich nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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