Ich habe eine Frage. Mein Kind (16) zieht zwecks Ausbildung in eine andere Stadt und bezieht eine eigene Wohnung. Sie bekommt eine Ausbildungsvergütung . Wird sie nun von der GEZ befreit?
GEZ Befreiung für Auszubildene
12. März 2017
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Frage vom 12. März 2017 | 18:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ Befreiung für Auszubildene
Gebühren zahlen?
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#1
Antwort vom 12. März 2017 | 19:51
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr. Willkommen im Jahr 2017ZitatWird sie nun von der GEZ befreit? :
Sie wird nicht automatisch "befreit", sondern sollte sich von den Gebühren "befreien", wenn sie Empfängerin einer Ausbildungsförderung ist; bspw.:
- BAfög (§ 68 SGB I )
- Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 114 , 115 Nr. 2 SGB II )
- Ausbildungsgeld (§§ 122 ff. SGB III)
Wenn nicht, dann zählt: Eine Wohnung, ein Beitrag!
Geht online, NAchweise einscannen und per pdf hochladen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
Sicherheitshalber
Das Ding ausdrucken und mit einer Kopie der Nachweise als Einwurfeinschreiben versenden.
#2
Antwort vom 13. März 2017 | 01:24
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Minderjährige müssen grundsätzlich nie Rundfunkbeitrag zahlen.
§2 RBStV lautet nämlich "Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst be
wohnt ..."
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#3
Antwort vom 13. März 2017 | 06:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antworten
#4
Antwort vom 13. März 2017 | 08:04
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Aufpassen muss man natürlich, wenn das Kind nicht alleine wohnt (z.B. in einer WG).
Wenn Minderjährige und Volljährige gemeinsam in einer Wohnung leben, muss einer der Volljährigen zahlen.
#5
Antwort vom 13. März 2017 | 19:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Sie wohnt in einer eigenen Wohnung.
#6
Antwort vom 13. März 2017 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Dann ist doch bis zum 18. Geburtstag alles bestens...
Und jetzt?
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