GEZ Befreiung für Auszubildene

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 13:18:22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ Befreiung für Auszubildene

Ich habe eine Frage. Mein Kind (16) zieht zwecks Ausbildung in eine andere Stadt und bezieht eine eigene Wohnung. Sie bekommt eine Ausbildungsvergütung . Wird sie nun von der GEZ befreit?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb461688-14):
Wird sie nun von der GEZ befreit?
Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr. Willkommen im Jahr 2017

Sie wird nicht automatisch "befreit", sondern sollte sich von den Gebühren "befreien", wenn sie Empfängerin einer Ausbildungsförderung ist; bspw.:
- BAfög (§ 68 SGB I )
- Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 114 , 115 Nr. 2 SGB II )
- Ausbildungsgeld (§§ 122 ff. SGB III)

Wenn nicht, dann zählt: Eine Wohnung, ein Beitrag!

Geht online, NAchweise einscannen und per pdf hochladen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Sicherheitshalber
Das Ding ausdrucken und mit einer Kopie der Nachweise als Einwurfeinschreiben versenden.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Minderjährige müssen grundsätzlich nie Rundfunkbeitrag zahlen.
§2 RBStV lautet nämlich "Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst be
wohnt ...
"

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
guest-12320.06.2018 13:18:22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Aufpassen muss man natürlich, wenn das Kind nicht alleine wohnt (z.B. in einer WG).
Wenn Minderjährige und Volljährige gemeinsam in einer Wohnung leben, muss einer der Volljährigen zahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.06.2018 13:18:22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie wohnt in einer eigenen Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Dann ist doch bis zum 18. Geburtstag alles bestens...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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