GEZ-Befreiung bei Übergangsgeld von DRV?
Hallo,
ich bekomme jetzt ALG2 ohne Zuschlag und bin jetzt von der GEZ befreit. Nun werde ich bald eine Weiterbildungsmaßnahme beginnen und dann Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Hessen erhalten.
Ich würde gerne wissen, ob ich dann auch von der GEZ-Gebühr befreit werden kann, da es nicht wesentlich höher als das ALG2 sein wird.
Auch hat mir ein Mann von der Fachabgteilung bei der GEZ gesagt, dass es seit Januar 2011 ein neues Gesetz gibt, nachdem man auch von der GEZ-Gebühr befreit werden kann, wenn man einen Zuschlag bekommt. Ich solle einen Widerspruch einlegen und versuchen, ob ich etwas zurückbekommen würde. Bin jetzt etwas verwirrt, da auf dem Befreiuungsbescheid immer noch drauf steht, dass man nur von der GEZ befreit werden kann, wenn man "Alg2 nach §22 OHNE Zuschläge nach § 24 des 2. Buchs"... bekommt und auch noch, dass "eine rückwirkende Befreiung NICHT zulässig ist, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben".
Weiß jemand da mehr?
Danke!
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von Partisanin am 21.06.2011 14:53
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