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GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?

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GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit der GEZ.

Bei uns an der Haustür war eine Dame von oder GEZ, die sich für mich und meine Rundfunkgeräte interessierte.

Kurz zu meiner Person:

Ich bin mittlerweile 28 Jahre alt und wohne noch zuhause bei meinen Eltern. Ich habe einen Beruf und meine Eltern zahlen bereits GEZ für Radio und TV.

Diese GEZ-Frau wollte nun wissen ob ich einen TV habe. Mein Vater wich dieser Frage aus. Was er zugab war dass ich ein Auto habe und dazu ein Autoradio. Ein paar Tage später kam ein Anmeldeformular. Auf diesem schrieb ich nichts von meinem TV, allerdings gab ich zu dass ich seit 2001 ein Autoradio habe (was der Wahrheit entspricht, vorher gehörte das Auto meinem Vater als Zweitwagen).

Den Wisch habe ich unterschrieben und zurückgesendet.

Nun kam vor Weihnachten eine Rechnung (Rückzahlung) über 576€ für das Autoradio.

Anscheinend soll ich tatsächlich die letzten 8-9 Jahre bezahlen.

Frage: Was mach ich nun?

Variante 1: Bezahlen!?

Variante 2: Denen noch einen Brief schreiben und sagen dass ich einen Fehler gemacht habe. Wohl habe ich seit 2001 ein Auto allerdings wurde das Radio erst 2008 eingebaut (wäre halt dann eine Lüge)

Variante 3: Irgendwelche Verjährungsfristen miteinbeziehen?

Wäre nett wenn ihr mich helfen könntet =)

Gruß

Bernd


von Bernd81 am 28.12.2009 16:43
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
--- editiert vom Admin


von guest-12330.12.2009 09:26:49 am 28.12.2009 18:09
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Na schon klar, aber ich habe auf der Anmeldung unterschrieben das ich das Autoradio seit 05/2001 habe....


von Bernd81 am 28.12.2009 18:33
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Dann ist da nichts mehr dran zu rütteln.

Du hast den Zeitraum selbst eingetragen und selbst unterschrieben.

Jeder Einwand wie 'habe mich geirrt' würde als das erkannt werden was es ist, eine Ausrede.

Schreib es als Lehrgeld ab und merke für die Zukunft: erst nachdenken/nachfragen, dann unterschreiben.




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von Harry van Sell am 28.12.2009 18:38
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Deswegen frag ich ja ob es Verjährungsfristen gibt, so dass ich beispielsweise nur 4 Jahre zahlen muss



von Bernd81 am 28.12.2009 20:25
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Hi,

theoretisch gibt es eine 3jährige Verjährungsfrist (§ 199 BGB), praktisch gibt es Gerichtsentscheidungen, daß man sich als Nichtanmelder darauf nicht berufen kann. Es sieht also schlecht aus...

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 28.12.2009 21:20
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Die Verjährung dürfte hier wohl nicht greifen, da der Gebührenpflichtige ja seine 9jährige Veranlagung selbst beantragt hat?




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von Harry van Sell am 28.12.2009 22:19
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Oder soll ich aml bei der GEZ anrufen und mal ganz dumm mich stellen...

Hmm also kein Name sagen und fragen was man denn zahlt wenn man sein Autoradio von 2001 an anmelden will?!!???!


von Bernd81 am 29.12.2009 11:12
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Und was soll das bringen? Ist mir nicht ganz klar ?


Schau auf deine Rechnung, da stehts drauf was das für die 9 Jahre kostet ... 576 EUR. Kann ich dir auch ihne Anruf sagen ...




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von Harry van Sell am 29.12.2009 11:30
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Mal ein kleiner Einwurf,

er hat ja gestanden 9 Jahre ein Autoradio zu haben, somit steht der
GEZ die Kohle für die Zeit zu. Allerdings verjähren doch nit titulierte
Forderungen nach 3 (?) Jahren.
Warum muß man denn mehr zahlen las in der Verjährungsfrist nötig?

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von daxus am 29.12.2009 12:39
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>GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?
Auf die Verjährungsfrist will ich auch irgendwie raus

Was auch ne Option wäre, dass ich sage dass ich bei der Anmeldung mich vertan habe. Wohl habe ich das Auto seit 2001, allerdings habe ich das Radio erst seit 2008 oder so. (Aber des trau ich mich irgendwie net ...
)


von Bernd81 am 29.12.2009 12:45
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