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GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?

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GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?

Guten Tag,

heute stand eine Dame von der GEZ vor meiner Tür. Da ich alle Geräte ordnungsgemäß angemeldet habe, dachte ich auch, ihr offen Auskunft geben zu können. Leider falsch, denn die Dame fand einen Tatbestand, nach dem ich nun doch noch mal nachzahlen darf.

Sachverhalt:

Seit April 04 nutze ich einen Dienstwagen, für den ich privat natürlich keine GEZ-Gebühren zahlen muss. Meine Geräte im Haushalt sind seit April 2004 ebenfalls ordnungsgemäß gemeldet.
Dummerweise habe ich auf die Frage, ob ich VOR dem Dienstwagen einen Privatwagen genutzt habe, mit JA geantwortet.

In der Zeit, in der ich den Privatwagen genutzt habe, habe ich allerdings nicht in einem eigenen Haushalt gewohnt, sondern die Zeit zwischen Studium und neuem, festem Job im Haushalt meiner Eltern überbrückt. (Ca. 1,5 Jahre). Bis April 2004 hatte ich auch alle Geräte bei der GEZ abgemeldet.

Die Dame wollte jetzt sehr genau wissen, wo ich gewohnt habe, und wann ich mich von meinem Studienort abgemeldet habe. Auch die Auskunft habe ich ihr gegeben. (leider .... - die übliche Überrumpelung)

Mir war jetzt schon klar, dass ich mich mit jeder weiteren Auskunft nur noch tiefer reinreite und habe offen gelassen, ob ich Fahrzeughalter war, und wann ich mich im alten Studienort abgemeldet und in der neuen Stadt angemeldet habe.

Die Dame drückte mir dann ihre Visitenkarte in die Hand (Beauftragtenbüro der GEZ) und sagte, dass sie mit mir einen neuen Termin machen müsste, sobald ich die Info habe. (In einer Woche, legte sie fest)

Unterschrieben habe ich nichts.

Die Frage:

Muss ich der GEZ nachweisen, wie lange ich Halter des Fahrzeugs war, wann ich mich aus dem Studienort abgemeldet und hier in der neuen Stadt angemeldet habe, damit sie mir für die Zeit zwischen Studienende und neuem Job die Gebühren aufdrücken kann?

Inwieweit kann die GEZ auf solche Daten zurückgreifen? Die müssten dann ja beim Kraftfahrzeugbundesamt erfragen, wer Halter eines bestimmten KFZ war. Dürfen die das?

Sollte ich einen neuen Termin mit der Dame vereinbaren, um die Karten auf den Tisch zu legen, oder einfach abwarten, bis die GEZ sich meldet?

Gibt es irgendeinen Weg, aus diesem Schlamassel rauszukommen? Da ich ja nichts unterschrieben habe, kann ich ja immer behaupten, dass ich meine Angaben widerrufe.

Würde mich über Hinweise sehr freuen.

Vielen Dank,

S. Kleinert


von Stefan Kleinert am 07.01.2005 13:52
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Du hattest ein Auto, na und?
Hattest du vielleicht ein Autoradio da drinnen - bestimmt nicht!

Der Dame musst du gar keine Auskunft geben, schicke sie wieder fort, wenn sie noch einmal kommt.
Sie hat kein Recht und lediglich die Pflicht, zu verschwinden, wenn du sie dazu aufforderst.

Du musst vor allem nichts über die Vergangenheit sagen, wo du gewohnt hast, wo du hingezogen bist, was du gemacht hast, du musst gar nichts sagen oder beweisen.


von alida am 07.01.2005 22:59
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Hhmm. Klingt natürlich wie eine einfache Lösung des Problems. Vielen Dank erstmal für die Antwort!


von Stefan Kleinert am 08.01.2005 21:01
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Übrigens ist die Dame keine Mitarbeiterin der GEZ, sondern Freiberuflerin, die auf Provisionsbasis arbeitet. Deswegen wird von solchen Leuten gerne das Blaue vom Himmel heruntergelogen, es geht ja wirklich um ihr Geld.


von alida am 09.01.2005 00:28
Status: Unsterblich (2349 Beiträge)
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Das hat mich allerdings auch schon gewundert. Sie kommt von einem "Beauftragtenbüro der GEZ", hatte aber keine eigene Visitenkarte sondern nur die ihrer "Chefin" , die allerdings in ihrem Hauptberuf , Google sei Dank, ein "Trainingsinstitut für zeitgemäße Korrespondenz" leitet. Ist also schon etwas komisch alles.

Die sind aber top ausgestattet die Leute, mit PDA und online Verbindung zur GEZ Datenbank, mit der sie überprüfen können, wer wann wo wie lange Gebührern gezahlt hat. Hat mich schon beeindruckt.

Wie ist es denn generell? Kann die GEZ überprüfen, wann man wo, wie lange gewohnt hat und ob man Halter eines KFZ war?




von Stefan Kleinert am 09.01.2005 13:08
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Sehr geehrter Herr Kleinert,

gegenüber der GEZ sind Sie auskunftspflichtig. Dieses ergibt sich aus §4 Abs.5 RfgebStV. Sollten Sie diesem nicht nachkommen, so kann dieses als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Solange Ihr Status in der GEZ-Datenbank noch nicht abgeklärt ist, werden sich die GEZ-Mitarbeiter weiterhin an Sie wenden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---


von Hr. J. Rönner am 10.01.2005 00:51
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Richtig, "auskunftspflichtig" ist man aufgrund der zititerten Passage aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag schon.

Allerdings:

1) Die Auskunft kann auch schriftlich gegenüber der GEZ erteilt werden. Niemand ist verpflichtet, sich mit (dazu noch freien) Außendienstmitarbeitern der GEZ einzulassen.

2) Außendienstmitarbeiter haben kein Zutrittsrecht zu den Wohnräumen ohne Einverständnis des Wohnungsinhabers.

3) Teilt der Betreffende wahrheitsgemäß mit, er besitze keine Rundfunkempfangsgeräte, heißt das: Ende vom Lied, da er seiner Auskunftspflicht genügt hat und kein GEZ-Kunde ist. Das Gegenteil wäre von der GEZ zu beweisen (was allerdings manchmal schon deshalb funktioniert, weil beim Öffnen der Haustür gleich der Klang der Tagesschau entgegenschallt).

Zusammenfassend haben GEZ-Außendienstmitarbeiter an der Haustür dieselben Rechte wie der klassische Staubsaugervertreter. Es sind insbesondere keine "Amtsträger" einer Behörde mit hoheitlichen Befugnissen.


von fix am 10.01.2005 08:36
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Habe mal einen sehr interessanten Bericht über einen ehmaligen "GEZ-Gebühreneintreiber" gelesen, war höchst interessant, zu was für Mitteln die greifen, um an Infos zu kommen (Umfragen am Telefon etc.) Der Mensch zahlt übrigens selber keine GEZ-Gebühren - er wird schon wissen, warum :-D
Ist sicherlich eine unangenehme Sache, aber mach dir nicht zu große Sorgen.
Im übrigen finde ich es ziemlich mies, dass sie gerade bei denen, die sowieso brav ihre Gebühren zahlen, auch noch versuchen, auch nur nen Cent mehr rauszuschlagen - der Ehrliche ist ja bekanntlich immer der Dumme und bei der GEZ wohl ganz besonders.
Bei meinen Eltern, die seit hunderten von Jahren brav ihre Gebühren zahlen, standen sie vor kurzem auch mal vor der Tür. Die waren allerdings schlauer und haben den Herrn ohne jegliche Auskunft direkt wieder heraus zitiert :-)


von Clothilde am 13.01.2005 23:03
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Ich warte jetzt erst mal ab, was passiert, wenn ich mich nicht melde. Gestern war die Tante zwar wieder im Haus, wollte aber diesmal meinen Nachbarn nerven, der wiederum schlauer (weil vorgewarnt) war.

Da Ihre Behauptung, JEDES Auto sei gebührenpflichtig, da dort immer ein Autoradio drin sei, offenbar falsch ist, brauche ich mir wohl auch keine Sorgen machen.

Mich nervt genau diese Sache an, dass bei Leuten, die ohnehin ihre Gebühren zahlen, noch nach Lücken gesucht wird, wo man evtl. in den letzten Jahren irgendwann mal hätte zahlen müssen, aber nicht getan hat, um auch die letzten Euro noch rauszuquetschen. Und dann auch noch mit diesen komischen Geheimdienstmethoden. Die brauchen sich über ihren schlechten Ruf wirklich nicht wundern.


von Stefan Kleinert am 14.01.2005 10:26
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Sehr geehrter Herr Rönner,

wie Sie bestimmt gelesen haben geht es um den Gebühreneintreiber. Diesem Gebühreneintreiber ist man zu nichts verpflichtet. Und da SIe schon mit Paragrafen anfingen, das kann ich auch. Was man beim Bund nicht so alles lernt, nur schöne sachen.

Diese Gebühreneintreiber sind Freiberufler und haben einen Vertrag auf Profisionsbasis. Der von diesen Personen gezeigte "Dienstausweis" ist nur eine Art Angestellten Pass. Ein Dienstausweis benötigt ein Dienstsiegel der ausgestellten Behörde.

Desweiteren macht sich der Gebühreneintreiber schon mit der Aussage, er wäre "Beamter" zum erstem mal Strafbar. 2. die Aussage "Man wäre ihm zur Auskunft verpflichtet und man müsse ihn in die Wohnung lassen", ist "Nötigung". Zu dem kam es dazu, dass dieser Herr schon mal den Fuß in Tür und Rahmen stellte.

Also Strafbar gemäß:
§ 132 StGB Amtsanmaßung
§ 240 StGB Nötigung
und falls der Fuß in der Tür steht § 123 StGB Hausfriedensbruch

Daraus ergibt sich für mich immer § 127 StPO.

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von Christian Herziger am 10.08.2010 14:06
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
HAHAHA,

ja die Sache mit dem Radio im Auto hatte ich auch schon mal.....

Unsere Geräte waren alle von meinem Freund damals angemeldet... doch ich hatte ein Auto.
Demzufolge klingelt der Herr von der GEZ an unserer Tür um mich wegen meinem Auto dran zu kriegen.
Fakt war... mein Radio war einige Wochen zuvor gestohlen worden und ich hatte kein neues eingebaut (War ein Cabrio und das Verdeck hatte RV, nach dem 2. Radiodiebstahl wollte ich kein neues mehr...)

Ganz entspannt hab ich ihn dann zu meinem Auto geführt wo er vergeblich nach einem Radio suchen durfte.... der Ausdruck in seinem Gesicht war wirklich einmalig :-D

Also nicht unterkriegen lassen, natürlich hattest du kein Radio.... unglaublich dass man selbst als zahlender Kunde nicht sicher ist...

LG
Vader

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von vader am 10.08.2010 14:43
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