GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Guten Tag,
heute stand eine Dame von der GEZ vor meiner Tür. Da ich alle Geräte ordnungsgemäß angemeldet habe, dachte ich auch, ihr offen Auskunft geben zu können. Leider falsch, denn die Dame fand einen Tatbestand, nach dem ich nun doch noch mal nachzahlen darf.
Sachverhalt:
Seit April 04 nutze ich einen Dienstwagen, für den ich privat natürlich keine GEZ-Gebühren zahlen muss. Meine Geräte im Haushalt sind seit April 2004 ebenfalls ordnungsgemäß gemeldet.
Dummerweise habe ich auf die Frage, ob ich VOR dem Dienstwagen einen Privatwagen genutzt habe, mit JA geantwortet.
In der Zeit, in der ich den Privatwagen genutzt habe, habe ich allerdings nicht in einem eigenen Haushalt gewohnt, sondern die Zeit zwischen Studium und neuem, festem Job im Haushalt meiner Eltern überbrückt. (Ca. 1,5 Jahre). Bis April 2004 hatte ich auch alle Geräte bei der GEZ abgemeldet.
Die Dame wollte jetzt sehr genau wissen, wo ich gewohnt habe, und wann ich mich von meinem Studienort abgemeldet habe. Auch die Auskunft habe ich ihr gegeben. (leider .... - die übliche Überrumpelung)
Mir war jetzt schon klar, dass ich mich mit jeder weiteren Auskunft nur noch tiefer reinreite und habe offen gelassen, ob ich Fahrzeughalter war, und wann ich mich im alten Studienort abgemeldet und in der neuen Stadt angemeldet habe.
Die Dame drückte mir dann ihre Visitenkarte in die Hand (Beauftragtenbüro der GEZ) und sagte, dass sie mit mir einen neuen Termin machen müsste, sobald ich die Info habe. (In einer Woche, legte sie fest)
Unterschrieben habe ich nichts.
Die Frage:
Muss ich der GEZ nachweisen, wie lange ich Halter des Fahrzeugs war, wann ich mich aus dem Studienort abgemeldet und hier in der neuen Stadt angemeldet habe, damit sie mir für die Zeit zwischen Studienende und neuem Job die Gebühren aufdrücken kann?
Inwieweit kann die GEZ auf solche Daten zurückgreifen? Die müssten dann ja beim Kraftfahrzeugbundesamt erfragen, wer Halter eines bestimmten KFZ war. Dürfen die das?
Sollte ich einen neuen Termin mit der Dame vereinbaren, um die Karten auf den Tisch zu legen, oder einfach abwarten, bis die GEZ sich meldet?
Gibt es irgendeinen Weg, aus diesem Schlamassel rauszukommen? Da ich ja nichts unterschrieben habe, kann ich ja immer behaupten, dass ich meine Angaben widerrufe.
Würde mich über Hinweise sehr freuen.
Vielen Dank,
S. Kleinert
von Stefan Kleinert am 07.01.2005 13:52
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Richtig, "auskunftspflichtig" ist man aufgrund der zititerten Passage aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag schon.
Allerdings:
1) Die Auskunft kann auch schriftlich gegenüber der GEZ erteilt werden. Niemand ist verpflichtet, sich mit (dazu noch freien) Außendienstmitarbeitern der GEZ einzulassen.
2) Außendienstmitarbeiter haben kein Zutrittsrecht zu den Wohnräumen ohne Einverständnis des Wohnungsinhabers.
3) Teilt der Betreffende wahrheitsgemäß mit, er besitze keine Rundfunkempfangsgeräte, heißt das: Ende vom Lied, da er seiner Auskunftspflicht genügt hat und kein GEZ-Kunde ist. Das Gegenteil wäre von der GEZ zu beweisen (was allerdings manchmal schon deshalb funktioniert, weil beim Öffnen der Haustür gleich der Klang der Tagesschau entgegenschallt).
Zusammenfassend haben GEZ-Außendienstmitarbeiter an der Haustür dieselben Rechte wie der klassische Staubsaugervertreter. Es sind insbesondere keine "Amtsträger" einer Behörde mit hoheitlichen Befugnissen.
von fix am 10.01.2005 08:36
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>GEZ: Auskunftspflicht und Beweislast?
Ich warte jetzt erst mal ab, was passiert, wenn ich mich nicht melde. Gestern war die Tante zwar wieder im Haus, wollte aber diesmal meinen Nachbarn nerven, der wiederum schlauer (weil vorgewarnt) war.
Da Ihre Behauptung, JEDES Auto sei gebührenpflichtig, da dort immer ein Autoradio drin sei, offenbar falsch ist, brauche ich mir wohl auch keine Sorgen machen.
Mich nervt genau diese Sache an, dass bei Leuten, die ohnehin ihre Gebühren zahlen, noch nach Lücken gesucht wird, wo man evtl. in den letzten Jahren irgendwann mal hätte zahlen müssen, aber nicht getan hat, um auch die letzten Euro noch rauszuquetschen. Und dann auch noch mit diesen komischen Geheimdienstmethoden. Die brauchen sich über ihren schlechten Ruf wirklich nicht wundern.
von Stefan Kleinert am 14.01.2005 10:26
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