GEZ - Auskunftspflicht?

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
novemberbeetle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ - Auskunftspflicht?

Hallo,

Ich habe ein ähnliches Problem wie bereits hier beschrieben : http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=94698

Allerdings möchte ich dennoch eine Frage posten.
Heute stand ein (zunächst) netter Herr von der GEZ an der Tür, natürlich wurde NICHT bei der Gegensprechanlage geantwortet wer oder was er ist.
Nachdem ich Idiot geöffnet habe kamen gleich persönliche Fragen, da dies eine "gesetzliche Umfrage" sei.

Nachdem ich Ihn drauf hingewiesen habe, das derjenige der die monatlichen Beiträge zahlt und den Fernseher angemeldet hat nicht da ist, wurde ich ausgequetscht über das Geb. Datum, Kinder etc. des Anmelders.
Ich habe mich geweigert diese Informationen freizugebeni - ich gebe doch keinem Wildfremden persönliche Daten über eine Dritte Person!

Dann wurde ich schön mit einem Bußgeld bedroht und der angeblichen Tatsache das ich gesetzlich zur Auskunft verpflichtet bin.
(Quatsch oder nicht?)
Nun erwartet mich angeblich ein Bußgeld von über 140€

Hat jemand anders ähnliches erlebt oder sogar Bußgeld zahlen müssen?
Ich kann mir nicht vorstellen das ich verpflichtet bin einer Wildfremden Person (bei der Polizei würde ich das ja tun, aber GEZ-Möchtegern Agenten?) Daten über Dritte zu geben.
Auskünfte über Geb.Datum oder Kinder sollten direkt vom Betroffenen gegeben werden, oder?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

§3 II RGebStV verpflichtet nur denjenigen, der anmeldepflichtig ist, zur Herausgabe solcher Daten.
Ergo ist man nicht verpflichtet, solche Daten über Dritte herauszugeben.

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Auf keinen Fall solche Leute reinlassen, die haben kein Recht dazu.
Du wirst an der Türe überfallen und sobald du was falsches sagst, berechnen die dir alle Fernseher und Radios neu.(Ist meinem Bruder passiert)

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das lässt sich aufgrund der Angaben des TE wohl kaum beantworten.

Ob der TE solche Angaben über sich selbst machen muß, natürlich nicht.
Aber unter welchen zusätzlichen Umständen sollte er verpflichtet (!) sein, solche Daten über Dritte herauszugeben?

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#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Gibt es überhaupt Situationen (außer wenn Gefahr in Verzug ist), in denen man verpflichtet ist, Daten über andere herauszugeben?

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Staatsanwaltliche Anordnung zum Beispiel.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Man ist der GEZ gegenüber nur verpflichtet, Geräte an-, ab- oder umzumelden, wenn ein solches Ereignis eintritt.


Bei diesen Hausbesuchen -oder auch Anfragen per Postkarte (hatte ich schon)- ist KEINE Antwort nötig - auch die Bestätigung gemachter Angaben oder die Beantwortung solcher Nachkontrollen ist keine Pflicht. Bußgeldandrohungen können in solchen Fällen getrost ignoriert werden, weil Bußgeld nur dann droht, wenn ein Gerät z. B. nicht angemeldet ist, aber nicht, wenn du dem Hausierer die Auskunft verweigerst.

Die versuchens immer wieder!!!

Dem ungebetenen Besucher kannst du beim nächsten Mal ausrichten, dass alles ordnungsgemäß erledigt ist und dann die Haustür wieder schließen - im Grunde kannst du ihm wortlos die Tür vor der Nase zumachen.




-- Editiert von HeHe am 25.02.2008 13:06:37

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#9
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo

Ein > Vertreter > der GEZ hat k e i n e r l e i
Rechtsfunktion und dementsprechenden auch keine amtliche Befugnis !!

Er arbeitet zwar im Namen und Auftrag der GEZ , aber ansonsten ist er allein auf sich gestellt .

So was ähnliches wie ein Subunternehmer - und er steht unter enormen Erfolgsdruck .

Bringt er nicht die gewünschte / geforderte Leistung ( genügend reuige Sünder oder * Neuan -
anmeldungen * ) sitzt er auf der Straße .

Jeder Versuch des GEZ - Mitarbeiters einen *Verdächtigen* zu Eigeständnissen oder ähnlichem
zu drängen , sind faktisch strafbar ( Nötigung nennt ein Staatsanwalt so was .

Auch der oft probierte Versuch , Grundstück und/oder Wohnung gewichtig und widerrechtlich zu betreten , sind faktisch Hausfriedensbruch und werden auf Antrag strafrechtlich verfolgt .

Auch die sehr oft benutzte Drohung , wenn man nicht kooperativ sei , mit der Polizei wiederzukommen , entspricht einer Amtsanmassung .

Kein Polizist wird - und dürfte es auch nicht - sogenannte Amtshilfe leisten !!!

Der GEZ MA hat also keinerlei besonderen Rechte oder Befugnisse . Er hofft aber durch sein *amtliches* Auftreten , verbunden mit Drohungen und Einschüchterungen seinen Gegenüber so zu zu verunsichern ,daß er zu allem Ja und Amen sagt

Also , nicht zittern , er kann nicht wirklich was anrichten .

Höflich und nett? erklären , ( kein längeres Gespräch )daß alles in Ordnung sei - und Tür wieder schliessen !!

Man kann übrigens alles bei Google nachlesen...

Ilmia


-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#12
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

....man kann übrigens alles bei Google nachlesen...


.....ansonsten

Schmarr`n schmeckt wirklich lecker


Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#13
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#17
 Von 
guest123-2067
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Lehrling
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#18
 Von 
guest123-2067
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Lehrling
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#19
 Von 
guest123-1698
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Student
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#20
 Von 
guest123-2067
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Lehrling
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#21
 Von 
guest123-2067
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#22
 Von 
guest123-1698
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Student
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#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@hanibal

Und wieder der glühende Verteidiger der GEZ-Machenschaften...

Was in deinem Kopf so vorgeht, möchte ich mal wissen. Was hat der letzte Beitrag mit dem Thema zu tun? Erniedrigst und beleidigst mal wieder in diversen Thraeds die Forenuser. Meinst wohl, es wäre mal wieder Zeit aus dem Forum geschmissen zu werden, was? Ist ja schon wieder ein paar Monate her... :bang:

<a href="http://www.123recht.net/Mietrecht---K%FCndigung__f108095.html">http://www.123recht.net/Mietrecht---K%FCndigung__f108095.html</a>

-- Editiert von normi am 26.02.2008 09:42:54

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#24
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#25
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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#26
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

@ Schrumpfgermane

Herzlichen Dank für deinen *Beistand*, es hat mich doch wirklich gefreut....
...als ich gestern meine Antwort schrieb , war ich schon sicher , daß ich einfach nur inhaltlich und sachlich korrekte Informationen weitergab - sonst hätte ich garantiert nicht geantwortet .
Ich hatte ja schon geschrieben , daß man alles bei Google nachlesen kann - und du warst so nett , es sogar rauszusuchen . Danke !
Es gibt zwar noch viel mehr - aber es war schon ausreichend .
Immer dann , wenn jemand ausser unqualifizierten
Äusserungen und Angriffen nichts wirklich zur Thematik drauf hat , ist die Sache für mich gelaufen !!!!

Herzlichen Dank und lieben Gruß

Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#27
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

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