GEZ Adresse
Seit Dezember wohnen ich und meine Frau zusammen. Meine GEZ habe ich angemeldet und wird auch abgebucht.
Nun hat meine Frau ein Auskunftsersuchen über die GEZ wegen Rundfunkgeräten erhalten. Nach Anruf bei der Hotline wurde mitgeteilt, dass sich der Sachverhalt erledigt hat, da ich
ja angemeldet bin.
Soweit so gut.
Ich fragte nach, woher den die GEZ die Anschrift meiner Frau hat. Ich vermutete Einwohnermeldeamt. Die Dame am Telefon sagte, dass Sie die Adresse in diesem Fall nicht vom Einwohnermeldeamt haben, sondern von einer externen Firma. Den Namen hat sie nicht genannt.
Nun habe ich eine Mail an die GEZ geschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, von welchen Institutionen die GEZ Ihre Adresse bezogen hat und eine Frist von drei Wochen zu Beantwortung meiner Mail festgesetzt, dass ich ansonsten ohne weitere Ankündigung bisaufweiteres die GEZ-Gebühren nicht zahlen werde und den Sachverhalt an meinen Anwalt abzugeben.
Nun meine Frage: Habe ich ein Recht zu erfahren, wer meine Adresse weitergegeben hat. Zweitens, kann ich was gegen dieses Unternehmen vorgehen. Ist der Brief eurer Meinung nach zu hart? Wenn er zu hart ist, kann die GEZ gegen mich vorgehen?
Damit mich niemand falsch versteht, mir geht es hier nicht die GEZ zu umgehen, sondern darum, dass ich nicht weiß, welchen evtl. Unberechtigten sonst noch meine Adresse weitergegeben werden.
von Anonym am 06.02.2006 18:04
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>GEZ Adresse
Auf welcher Grundlage denn? Ist nicht im BDSg bzw. LDSG geregelt, dass die verarbeitende Stelle Auskunftspflichtig ist? In diesem Fall wäre das dann die Gebühreneinzugszentrale.
Ich gehe davon aus, dass eine zur Hilfe nahme des Datenschutzbeauftragten nur dann erforderlich ist, wenn die Datenverarbeitende Stelle nicht handelt.
Es kann ja nicht jede Auskunft über den Datenschutzbeauftragten laufen. Dann hätte der gute Mann eine Menge zu tun
Mithin läuft eine Selbstauskunft bei der Schufa ja auch über selbige und nicht über den Beauftragten.
von LawNet am 28.02.2006 14:33
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