GEZ Abmeldung verstorbener

28. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Seniler
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)
GEZ Abmeldung verstorbener

Hallo Forengemeinde,

ich habe eine Frage bezüglich der Abmeldung verstorbener.
Mein Großvater verstarb im jahr 2006, er hatte bis damals den Rundfunkgebührenbetrag für sich und meine noch lebende Großmutter gezahlt.
Nach seinem Tod, wurde versäumt den Vertrag ab, bzw. auf meine Großmutter umzumelden.
Nun ist vor kurzem meine Großmutter verstorben.
Wie gehe ich denn jetzt bei einer Abmeldung vor?
Meine Großmutter müsste ja rein Theoretisch die letzten fast 7 Jahre nachzahlen. Soweit wäre zum jetzigen punkt meine Auffassung, aber vielleicht mache ich mir im moment auch einfach nur zu sehr einen Kopf. Vielleicht hat jemand rat für mich.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Meine Großmutter müsste ja rein Theoretisch die letzten fast 7 Jahre nachzahlen.

Wieso, es wurde doch offenbar für den Großvater gezahlt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Na, vermutlich hätte sie den Tod des Gatten mitteilen müssen. Aber ich glaube nicht, daß da wirklich was nachkommt - es würde sich in der Presse etc. schlecht machen, wenn die irrtümlich für den verstorbenen Großvater gezahlten Beiträge einbehalten und dafür dann die Erben der Großmutter für die letzten 7 Jahre herangezogen würden. Falls doch, direkt an den Geschäftsführer des Beitragsservices, Dr. Stefan Wolf, schreiben - das hilft mitunter.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seniler
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Schönen dank für eure Antworten.
Ich werde wohl einfach sehen müssen was bei herauskommt.
Aber ich gehe auch einfach mal davon aus, dass die Damen und Herren bei der GEZ schon Verständnis dafür haben werden, dass meine Großmutter damals keine Ummeldung vorgenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

2x Hilfreiche Antwort

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