Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?

Leserwertung: 
3,0 (von 1)
 Thema bewerten!

10033 Aufrufe

GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?

Hallo,

ich habe derzeit ein kleines Problem mit meinen Freunden bei der GEZ. Die letzten 3 Jahre habe ich in einer anderen Stadt studiert und hatte dort meine Rundfunkgeräte ordnungsgemäß (wenn auch widerwillig, da ich grade mal 250€ Unterhalt von meinen Eltern erhalte) angemeldet.
Nun bin ich seit einem Monat aus dieser Wohnung ausgezogen und wohne wieder zu Hause bei meinen Eltern in meinem "Kinderzimmer".
Dort habe ich selbstverständlich keinen extra TV oder sonstigen Schnickschnack.

Auf meinen Antrag auf Abmeldung (Begründung: "Umzug aus Studentenwohnung zurück zu den Eltern") erhielt ich nun einen Brief der GEZ mit folgender Aussage:

Sehr geehrter Herr blabla,

blablabla...
Eine Abmeldung allein aus diesem Grund lässt der Gesetzgeber nicht zu. Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer im eigenen Zimmer, PKW oder Wohnbereich zum Empfang bereit gehalten werden, müssen angemeldet bleiben.
blablabla...

Was heißt das für mich? Muss ich jetzt tatsächlich weiter GEZ bezahlen obwohl meine Eltern für unseren Haushalt bereits voll bezahlen?

Wenn dem so ist wäre das ja mal die absolute Lachnummer...

Danke für die Auskunft,
der gnom


von cybergnom am 13.11.2008 19:47
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Die liebe GEZ interpretiert an Deiner zugegebenermaßen uneindeutigen Begründung zu Ihren Gunsten herum. Du mußt natürlich nicht weiter BEZahlen, nur mußt Du gegenüber der GEZ nochmal deutlich und beweisbar klarzustellen, daß du

"keinerlei Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit hältst" oder "keine Rundfunkgeräte mehr besitzt"

Und nix anderes. Es interessiert nämlich in der Tat nicht, ob Du zu Deinen Eltern gezogen bist. Vielleicht hast Du Deine Geräte ja mitgenommen? Du darfst nur keinerlei Rundfunkgeräte mehr besitzen. Du hast das zwar so gemeint, aber nicht so geschrieben.
Behelfsweise kannste die Kündigung auch nochmal mit der korrekten Begründung wiederholen.

Und beeile dich, sonst bezahlste u.U. länger. Die GEZ spielt evtl. auf Zeit.

P.S.: Wer sich konsequent nie bei der GEZ anmeldet, hat traurigerweise meist weniger Ärger, als wer brav ist und sich an- und abmeldet je nach Gegebenheiten.


von mas- am 13.11.2008 23:38
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Hallo mas,

danke schonmal für die Auskunft... Das hört sich ja schonmal ganz gut... Wäre ja auch der Hammer gewesen.
ich werd mich also darum nun kümmern.

Die Frage ist nun: Muss ich für die Zeit, in der diese Abmeldung noch "schwebt" bezahlen? Oder gilt die Abmeldung - sollte sie (wovon ich ja offensichtlich ausgehen kann) - ab dem Zeitpunkt, zu der ich sie abgegeben habe?
Und: sollte ich ne neue Abmeldung schicken oder Einspruch gegen die "Nicht-Genehmigung" einreichen?

Gruß,
der gnom


von cybergnom am 13.11.2008 23:50
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Das ist genau der strittige Punkt. Die GEZ wird versuchen, das Geld für die Zeit in der Schwebe noch zu kassieren.

Es empfiehlt sich beides zu tun. Sprich darauf hinzuweisen, daß die Kündigung korrekt war und nur falsch von der GEZ interpretiert wurde und hilfsweise erneut zu kündigen mit der eindeutigen Begründung.

Eine gewisse Hartnäckigkeit wirst Du brauchen. Dafür ist die GEZ bekannt.


von mas- am 13.11.2008 23:54
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
ok, danke!

und keine Angst: Hartnäckig werde ich sein... und wenn es noch ein Jahr dauert



von cybergnom am 14.11.2008 00:00
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
--- editiert vom Admin


von guest123-2223 am 14.11.2008 07:32
Status: Unsterblich (3638 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 226 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Hallo Ali Baba,

danke für den zusätzlichen Hinweis. Ändert die Tatsache, dass ich unter einem gewissen Einkommenssatz liege (im Prinzip habe ich als Student ja garkein Einkommen, lediglich eine finanzielle Unterstützung durch meine Eltern) etwas an meinem zukünftigen Vorgehen gegen diesen Bescheid?
Worauf muss ich mich nun beziehen? Einerseits auf die Tatsache, dass ich ja nun wirklich keine Rundfunkgeräte mehr alleine (in meinem Zimmer) betreibe? Und dann andererseits noch auf mein zu geringes Einkommen? Gibt es dafür irgendwelche rechtlichen Grundlagem, welche ich in meinem Einspruchsschreiben aufführen kann?

Herzlichen Dank für die Tips!

Gruß,
der gnom


von cybergnom am 14.11.2008 08:53
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
--- editiert vom Admin


von guest123-2223 am 14.11.2008 09:29
Status: Unsterblich (3638 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 226 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Das hilft mir alles nicht wirklich weiter.
Wir werden also zwangsverpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen?
Warum werden wir nicht auch zwangsverpflichtet, eine Tageszeitung
zu lesen?
Wie ist nun der korrekte Weg, aus der GEZ rauszukommen - aus der Zwangsverpflichtung, Radioprogramme zu finanzieren, an denen ich nicht interessiert bin?
Kommt man aus der GEZ raus?
Danke,
Maria


von Maria11111 am 18.11.2008 10:26
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
--- editiert vom Admin


von guest123-2223 am 18.11.2008 10:46
Status: Unsterblich (3638 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 226 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
So, ich habe nun gestern meinen Einspruch gegen die Ablehnung per Einschreiben an die GEZ geschickt... mal sehen was dabei herumkommt.
Ich werde Euch auf alle Fälle auf dem Laufenden halten!

Gruß,
der gnom


von cybergnom am 18.11.2008 12:02
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online