GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Hallo,
ich habe derzeit ein kleines Problem mit meinen Freunden bei der GEZ. Die letzten 3 Jahre habe ich in einer anderen Stadt studiert und hatte dort meine Rundfunkgeräte ordnungsgemäß (wenn auch widerwillig, da ich grade mal 250€ Unterhalt von meinen Eltern erhalte) angemeldet.
Nun bin ich seit einem Monat aus dieser Wohnung ausgezogen und wohne wieder zu Hause bei meinen Eltern in meinem "Kinderzimmer".
Dort habe ich selbstverständlich keinen extra TV oder sonstigen Schnickschnack.
Auf meinen Antrag auf Abmeldung (Begründung: "Umzug aus Studentenwohnung zurück zu den Eltern") erhielt ich nun einen Brief der GEZ mit folgender Aussage:
Sehr geehrter Herr blabla,
blablabla...
Eine Abmeldung allein aus diesem Grund lässt der Gesetzgeber nicht zu. Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer im eigenen Zimmer, PKW oder Wohnbereich zum Empfang bereit gehalten werden, müssen angemeldet bleiben.
blablabla...
Was heißt das für mich? Muss ich jetzt tatsächlich weiter GEZ bezahlen obwohl meine Eltern für unseren Haushalt bereits voll bezahlen?
Wenn dem so ist wäre das ja mal die absolute Lachnummer...
Danke für die Auskunft,
der gnom
von cybergnom am 13.11.2008 19:47
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>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Hallo mas,
danke schonmal für die Auskunft... Das hört sich ja schonmal ganz gut... Wäre ja auch der Hammer gewesen.
ich werd mich also darum nun kümmern.
Die Frage ist nun: Muss ich für die Zeit, in der diese Abmeldung noch "schwebt" bezahlen? Oder gilt die Abmeldung - sollte sie (wovon ich ja offensichtlich ausgehen kann) - ab dem Zeitpunkt, zu der ich sie abgegeben habe?
Und: sollte ich ne neue Abmeldung schicken oder Einspruch gegen die "Nicht-Genehmigung" einreichen?
Gruß,
der gnom
von cybergnom am 13.11.2008 23:50
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>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Hallo Ali Baba,
danke für den zusätzlichen Hinweis. Ändert die Tatsache, dass ich unter einem gewissen Einkommenssatz liege (im Prinzip habe ich als Student ja garkein Einkommen, lediglich eine finanzielle Unterstützung durch meine Eltern) etwas an meinem zukünftigen Vorgehen gegen diesen Bescheid?
Worauf muss ich mich nun beziehen? Einerseits auf die Tatsache, dass ich ja nun wirklich keine Rundfunkgeräte mehr alleine (in meinem Zimmer) betreibe? Und dann andererseits noch auf mein zu geringes Einkommen? Gibt es dafür irgendwelche rechtlichen Grundlagem, welche ich in meinem Einspruchsschreiben aufführen kann?
Herzlichen Dank für die Tips!
Gruß,
der gnom
von cybergnom am 14.11.2008 08:53
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>GEZ-Abmeldung abgelehnt - zu Recht?
Das hilft mir alles nicht wirklich weiter.
Wir werden also zwangsverpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen?
Warum werden wir nicht auch zwangsverpflichtet, eine Tageszeitung
zu lesen?
Wie ist nun der korrekte Weg, aus der GEZ rauszukommen - aus der Zwangsverpflichtung, Radioprogramme zu finanzieren, an denen ich nicht interessiert bin?
Kommt man aus der GEZ raus?
Danke,
Maria
von Maria11111 am 18.11.2008 10:26
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