Status: Frischling (6 Beiträge)quote:Der "nette" Herr hat doch bislang nur gemutmaßt, dass da ein Radio drin sitzt!seit wann muss ich für eine "Attrappe" GEZ Gebühren bezahlen? Möbelhäuser bezahlen doch auch nicht für die TV's, die dort rumstehen?!Ausserdem, wer sagt denn, dass Du auch den Fragebogen ausfüllen musst, geschweige denn zurückschicken....
fand ich einen Fragebogen mit der Anmerkung "Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen XX-XX XXX (er kannte also das korrekte Kennzeichen) mit Radio"
Steht auf diesem Fahrzeug, dass Du der Eigentümer bist?
Status: Unsterblich (816 Beiträge)
Nicht auf dem Fahrzeug steht, dass ich der Eigentümer bin, aber im Fahrzeugbrief. Und wenn er das Kennzeichen schon kannte, wird er auch wissen, dass es mein Fahrzeug ist...der Logik nach
Kann er mich nicht zwangsanmelden und die Forderung gerichtlich eintreiben? Ich meine...vor Gericht könnte er als Zeuge aussagen, dass er etwas wie ein Radio durchs Fenster im Auto gesehen hat.
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Irgendwie hab ich das Gefühl Rundfunkgebührenbeauftragter ist die neudeutsche Bezeichnung für Wegelagerer.
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