GEZ, Inkasso & Vermögensauskunft

16. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
webdepp16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
GEZ, Inkasso & Vermögensauskunft

Guten Tag,
ich bin neu hier und hätte eine bescheidene Frage.

Folgender Fall...

A = Ich
B = GEZ
C = Inkasso

A hatte sich geweigert den Rundfunkbeitrag zu bezahlen (Mit viel Schriftverkehr). B wurde es dann zu blöd und hat irgendwann das Konto gepfändet. Da es ein falsches Konto war, hat B dann die VErmögensauskunft beantragt, die A auch abgegeben hat.

Durch die Vermögensauskunft gab es gleichzeitig eine Eintragung im Vollstreckungsportal, von dort hat die Schufa nun auch seine Daten gezogen.

A bezahlt trotz mehreren Aufforderungen nicht. Um alles zu klären wollte A nochmals mit B sprechen und einen Vergleich vereinbaren.
B antwortet nun, dass die kein Geld mehr von A wollen, sondern A sich mit C in Kontakt setzen muss, da C nun das Geld zu bekommen hat.

B hat also die Foderung an C verkauft.

Nun ist meine Frage, da die GEZ ja nun die Forderung verkauft hat und von mir auch kein Geld mehr möchte (bin nun auch Befreit, da eine Art WG besteht und jemand anders bezahlt) ist doch der Eintrag aus dem Vollstreckungsportal zu löschen, da die GEZ ja nun das gewünschte Geld (eventuell mit ein paar Abzügen) von dem Inkasso-Institut bekommen hat und von mir eigentlich garnichts mehr möchte.

Ist der Eintrag im Vollstreckungsportal dann zu löschen? denn vom Prinzip her hat nun das Inkasso eine Foderung gegen mich und müsste doch selbst Eintragungen vornehmen, wenn es das möchte. Bei dem Vollstreckungsgericht ist auch die GEZ-Stelle als Gläubiger gemeldet, dieser würde unter diesen Umständen nun aber garnicht mehr stimmen, da die GEZ ja wie erwähnt nichts mehr von mir haben möchte, da die nun durch den Aufkauf der Forderung durch das Inkasso ihr Geld haben.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.




-- Editier von webdepp16 am 16.05.2016 16:29

-- Editier von webdepp16 am 16.05.2016 16:31

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
ist doch der Eintrag aus dem Vollstreckungsportal zu löschen

Nein, es hat lediglich der Gläubiger gewechselt. Die Schuld und der Titel bestehen immer noch in gleicher Höhe.

Theoretisch müssten bei einem verkauf zwar tatsächlich der Titel und die Forderung in der Schufa umgetragen werden auf den neuen Gläubiger, aber das ändert faktisch ja nichts.

Davon abgesehen: Normalerweise bedient sich der Beitragsservice gar keiner Hilfe durch Inkassobüros. Sicher dass es wirklich der Beitragsservice ist und dass es wirklich ein Inkasso ist, an das verkauft wurde?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
webdepp16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Davon abgesehen: Normalerweise bedient sich der Beitragsservice gar keiner Hilfe durch Inkassobüros. Sicher dass es wirklich der Beitragsservice ist und dass es wirklich ein Inkasso ist, an das verkauft wurde?


Hallo,

ja es ist der ARD ZDF Beitragsservice. Die haben das an die Creditreform Mainz abgegeben.
Schade. Aber vielleicht versuche ich da mal noch die ein oder andere Zeile als Antwort von der GEZ zu entlocken um den Eintrag doch löschen lassen zu können, denn so lange die Creditreform nicht als GLäubiger da steht und die GEZ die Erledigung zwischen Ihnen und mir bestätigt, sollte sich das Gericht damit zufrieden geben.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Normalerweise bedient sich der Beitragsservice gar keiner Hilfe durch Inkassobüros. Zu diesem Inkassobüro findet man da viele Einträge. Deren Aktualität ist leider schwer zu beurteilen, da die Verweigerer sich weigern, auch nur den Namen des Beitragsservice zu benutzen - man google also Creditreform+Gez, dann wird man fündig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Da würde es mich ja mal interessieren, ob ein IKB da so einfach vollstrecken kann.
Denn der Beitragsservice kann sich ja der Stadtkassen als Vollstreckungsinstitution bedienen und das reicht ja der Bescheid als Titel.
Aber ob der in der privaten Vollstreckungshistorie Gültigkeit behält würde ich mich mal interessieren.
Weiss da irgendwer mehr?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
man google also Creditreform+Gez

OK, du hast mich überzeugt. Würde allerdings die Inkassogebühren in dem Fall verweigern (wenn es welche gibt). Denn der Beitragsservice kann ja beispielsweise über die Stadt durchaus vollstrecken lassen. Dass er Hilfe von Inkassos braucht, ist nicht einzusehen.

Zitat:
Da würde es mich ja mal interessieren, ob ein IKB da so einfach vollstrecken kann.

Interessante Frage. Aber in der Theorie geht das glaube ich schon, denn letztendlich wird im Verwaltungsrecht auch nur auf die ZPO verwiesen in weiten Teilen. Die Grundlagen sind also dieselben. Spannend wird es ggf. für die Frage, welches Gericht bei Beschwerden zuständig wäre :-)

Zitat:
Aber vielleicht versuche ich da mal noch die ein oder andere Zeile als Antwort von der GEZ zu entlocken um den Eintrag doch löschen lassen zu können

Nochmal: Gelöscht wird da nichts. Wieso auch? Du hast einen Titel gegen dich und eine Vermögensauskunft abgegeben. Das war alles zu 100% korrekt. Irgendwelche Einwände der notorischen Beitragsservice-Verweigerer zählen nicht.

Wenn die Schuld selbst eingetragen ist in der Schufa bzw. der Titel, könnte man ggf. auf Änderung des Gläubigers bestehen. Faktisch bringen tut dir das exakt´0.

-- Editiert von mepeisen am 16.05.2016 18:57

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