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GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften

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GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften

Guten Tag,

wäre es möglich als Kompnist/Texter seine Werke nicht von der GEMA, sondern von einer anderen europäischen Musikverwertungsgesellschaft betreuen/verwerten zu lassen?

Als Beispiel nenne ich hier die niederländische Musikverwertungsgesellschaft BUMA/STEMRA

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von Artist123 am 13.03.2012 13:12
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften
Einen Zwang zur Gema gibt es nicht. Das ist ja nicht die Schornsteinfeger-Innung.

Darüber hinaus gibt es noch die VG Wort. Und man kann sich auch selbst vertreten.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 14.03.2012 03:33
Status: Unsterblich (1383 Beiträge)
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>GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften
Meine Frage war insbesondere, ob man als europäischer Bürger auch eine andere Musikverwertungsgesellschaft in der EU ansässig, mit der Verwertung seiner Musikrechte beauftragen kann.

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von Artist123 am 04.04.2012 09:42
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften
quote:
ob man als europäischer Bürger auch eine andere Musikverwertungsgesellschaft in der EU ansässig, mit der Verwertung seiner Musikrechte beauftragen kann.


Aber sicher nur ob das zweckmäßig ist, das ist die Frage.

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von Pachlus am 20.07.2012 23:13
Status: Unsterblich (1548 Beiträge)
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>GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften
> Einen Zwang zur Gema gibt es nicht. Das ist ja nicht die Schornsteinfeger-Innung.

Darüber hinaus gibt es noch die VG Wort. Und man kann sich auch selbst vertreten.

Es gibt eine Reihe von Ansprüchen, die nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können.

Eine ausländische Verwertungsgesellschaft kann in Deutschland für ein Mitglied nur dann Ansprüche geltend machen, wenn sie über die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde verfügt. (Deutsches Patent- und Markenamt)

Meines Wissens haben das die übrigen in der EU ansässigen Verwertungsgesellschaften alle nicht, weil die sich in Deutschland von der GEMA vertreten lassen, so wie sie die GEMA in ihren jeweiligen Heimatländern vertreten.

Insofern: theoretisch ja, praktisch nein.

-- Editiert TomRohwer am 23.07.2012 13:40


von TomRohwer am 23.07.2012 13:38
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