>GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften
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Einen Zwang zur Gema gibt es nicht. Das ist ja nicht die Schornsteinfeger-Innung.Darüber hinaus gibt es noch die VG Wort. Und man kann sich auch selbst vertreten. Es gibt eine Reihe von Ansprüchen, die nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können.
Eine ausländische Verwertungsgesellschaft kann in Deutschland für ein Mitglied nur dann Ansprüche geltend machen, wenn sie über die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde verfügt. (Deutsches Patent- und Markenamt)
Meines Wissens haben das die übrigen in der EU ansässigen Verwertungsgesellschaften alle nicht, weil die sich in Deutschland von der GEMA vertreten lassen, so wie sie die GEMA in ihren jeweiligen Heimatländern vertreten.
Insofern: theoretisch ja, praktisch nein.
-- Editiert TomRohwer am 23.07.2012 13:40
von TomRohwer am 23.07.2012 13:38
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