GEMA - Musikportal

17. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
peter999
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)
GEMA - Musikportal

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie man sich gegenüber der GEMA, bzw. Urheber von Musikwerken bei einem Musikportal absichern kann.

Mal angenommen, es handelt sich um ein Musikportal, wie z.B. TRACK4 wo man Songs hochladen kann. Die Rechte der Songs dürfen nicht bei der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften vergebn sein, sie müssen im alleinigen Rechtsbesitz des Uploaders sein.

Jetzt kennt der Betreiber des Musikportals natürlich nicht das gesamte Musikrepertoire dieser Welt. Es kann also vorkommen, dass sich jemand einen schlechten Gaudi macht und Songs hochläd, die bei der GEMA registriert sind, was jedoch der Betreiber nicht merkt, weil er diesen Song nicht kennt.

Wenn die Gema diesen Song auf diesem Portal entdeckt und dem Betreiber nachweisen kann, dass der Song z.B. 10000 mal heruntergeladen wurde, sieht der natürlich alt aus und muss blechen???

Er kann natürlich den Uploader zur Rechenschaft ziehen und ihm die Kosten auferlegen. Problem könnte allerdings sein, dass der Uploader über einen anonymen Server den Song hochgeladen hat, und auch sonst die Webseite in dieser Form betreten hat. Ist also nicht so einfach den Übeltäter zu lokalisieren...

Was tun?

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Wenn der Betreiber lediglich fremde Inhalte vorhält und sich diese nicht zu eigen macht, haftet er nur auf Unterlassung. Auf Schadensersatz haftet er als "Mitstörer" nur, wenn er seine Sorgfaltspflichten grob verletzt hat oder das Werk nach Aufforderung nicht unverzüglich entfernt.

Genau deswegen muß ja auch YouTube nicht für die zigtausendfachen Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften (die letzten Klagen selbst in den USA gingen stets gründlich in die Hose).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peter999
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

Server-Standort Kanada

Man kann sich natürlich auch einen Serverbetreiber in Kanada nehmen. In Kanada gibt es einen Streaming-Anbieter, der mit "No GEMA Zone" wirbt. Dieser Steaminganbieter bezahlt an die kanadische Musikverwertungsgesellschaft einen Pauschalbetrag an Gebühren und verteilt die Kosten dann auf die Streaminpakete.

Viele Webradios haben dieses Angebot "Webradio-Stream" aus Kanada bereits erfolgreich in kauf genommen.

Die Gema steht dieser Rechtssituation mehr oder weniger hilflos gegenüber.

Wie sich das mit einem normalen Musikvideo-Portal verhält, müsste man klären. Ich denke da wird es ähnliche Möglichkeiten geben.

-----------------
""

-- Editiert am 27.06.2011 15:09

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen