GBR-Gründung mit 17 Jahren
GBR-Gründung mit 17 Jahren
darf man mit 17 Jahren eine GBR gründen?
Kann ich das alleine machen, also mit der Einwilligung meiner Eltern?
Was muss mann beachten?MFG
Sergej
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"Erfolg ist kein Zufall"
von Mandarin am 18.01.2004 14:22
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>GBR-Gründung mit 17 Jahren
Kann ich das alleine machen, also mit der Einwilligung meiner Eltern? Schön formuliert - du hast deine Eltern im Griff, oder?Schöne GrüßeRA D.P.M. Sevrienserecht.net
von RA DPMS am 30.01.2004 09:11
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>GBR-Gründung mit 17 Jahren
also kannst du es nicht allein machen!
außerdem haftest du mit deinem privtvermögen, wenn was schief läuft!
von Gast am 27.07.2004 13:38
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>GBR-Gründung mit 17 Jahren
Hallo,ist nicht so ganz simpel - habe ich hinter mir Du brauchst vor der vollen Geschäftsfähigkeit (mit 18) eine Einwilligung des Vormundschaftsgerichtes (Amtsgericht). Du mußt dort einen formlosen Antrag hinsenden (mit Unterstützung deiner Eltern = sprich Unterschriften) und ausführlich beschreiben, was Du vorhast. Dann wirst Du mit Eltern eingeladen und das ganze wird besprochen. Wenn der Rechtspfleger dann noch Hoffnung hat, fragt er u.U. die IHK nach einer Stellungnahme. Da er davon ausgeht, dass diese die Situation besser beurteilen können.Zeit: ca. 3-4 Monate.
Mit der Vollmacht kannst Du dann einen Gewerbeschein "besorgen".Und - wie die Vorredner bereits erkannt haben - für eine GbR brauchst Du min. 2 Gesellschafter, ansonsten bist Du ein Einzelunternehmen. Vorteil GbR - meiner Meinung nach - freie Namenswahl. Nachteil: Rechtslage sehr sehr riskant (zwischen den Gesellschaftern). Selbst, wenn im Gesellschaftervertrag steht, das nur Du Geschäftsführer bist, und der andere für 10.000 EUR eine Finanzierung abschliesst - haftest DU. Klar, kannst Du dir die Kohle bei ihm wiederholen ... Ist klar, oder?
Denn der Vertragspartner (Bank, Lieferant, Autohaus) kann nicht wissen, wie euer Verhältnis intern geregelt ist. Natürlich streitet man sich mit seinem besten Freund / Gesellschafter nie und hat auch volles Vertrauen, aber, ob das reicht? Steht immerhin dein komplettes Vermögen (bzw. das was Du mal vielleicht erreichst) auf dem Spiel!Wenn zu zweit, dann vielleicht besser GmbH (ich weiß: Stammkapital), aber dort sind die Verhältnisse klarer!Wenn Du noch Fragen hast, oder einen Erfahrungsbericht hören willst etc. Meld dich direkt bei mir!Gruss,
Julian
von bjulian am 10.08.2004 22:52
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>GBR-Gründung mit 17 Jahren
"Selbst, wenn im Gesellschaftervertrag steht, das nur Du Geschäftsführer bist, und der andere für 10.000 EUR eine Finanzierung abschliesst - haftest DU. .... Denn der Vertragspartner (Bank, Lieferant, Autohaus) kann nicht wissen, wie euer Verhältnis intern geregelt ist."ganz so einfach ist es nicht, denn nach gesetz steht die geschäftsführung beiden gesellschaftern gemeinsam zu. der vertragspartner müsste sich also auf duldungsvollmacht, anschein, vertrag o.ä. berufen können. er kann aber nicht ohne weiteres darauf vertrauen, jeder gesellschafter sei einzelvertretungsberechtigt. von mafalda am 11.08.2004 08:56
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