GBR Gründen ja oder nein ?

29. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
MichaelK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
GBR Gründen ja oder nein ?

Hallo. Ich habe eine Idee und ebenfalls schon eine Webseite Online. Hier geht es um Hardware, Software,Internet und Mediengestalltung sowie Webpräsentzen und Netzwerktechnik. Soweit so gut. Nun habe ich meinen ersten Auftrag bekommen aber HSI-Media gibt es ja noch nicht als Firma ansich. Ich wollte eigentlich eher warten, bis ich so feste 5 -10 Kunden habe aber für den Auftrag ist es besser wenn ich jetzt schon eine GBR gründen würde. Meine Frage: Was kostet solch eine Gründung, muss ich eine Idee vorweisen und wie sieht das alles Steuerlich aus.

Mfg
Michael

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8 Antworten
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#1
 Von 
Lawandorder
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, das heißt, du benötigst mindestens zwei Personen. Eine Person (du) ist auf jeden Fall zu wenig. Zu einer Gründung bedarf es nicht viel, du musst dich einfach mit der (den) anderen Person(en) einigen, dass ihr eine GbR gründen wollt (Gesellschaftsvertrag). Dadurch entstehen erstmal keine Kosten.
Ansonsten ändert sich dadurch nicht viel, eine Haftungsbeschränkung (wie z.B. bei einer GmbH) gibt es auf jeden Fall nicht).

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#2
 Von 
MichaelK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also könnten nen freund und ich einen Gewerbeschein beantragen und einen Vertrag aufsetzen lassen. Wie wirkt sich das Steuermäßig aus? Ich meine nur falls die kunden ausbleiben würden. Muss doch alles irgendwie abgerechnet werden beim Finanzamt.

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo MichaelK,

ob die Kunden ausbleiben oder nicht ist erstmal nicht primär eine steuerlich Frage. Wenn die Kunden ausbleiben und ihr schon Ausgaben habt, dann macht ihr vielleicht Verlust - diesen tragt ihr dann entsprechend dem Gesellschaftsvertrag (eventuell jeder die Hälfte).

Zum steuerlichen nur soviel: Ihr müsst mitlerweile jeden Monat eine Vorsteuererklärung beim Finazamt abgeben und die überschüssige Mehrwertsteuer abführen. Ansonsten macht ihr am Ende des Jahres eine Steuererklärung für das Gewerbe - eventulle Gewinne, die ihr Euch auszahlt, müsst Ihr dann jeweils in Eurer privaten Einkommenssteuererklärung als Einnahmen aus Gewerbebetrieben (Anlage GSE) angeben.
Das wars aber nur ganz kurz.

Viel Erfolg im Business.
MCNeubert

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"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

http://www.123recht.net/article.asp?a=159&f=ratgeber_gesellschaftsrecht_gbr&p=1

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"Wu Wei"

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#5
 Von 
MichaelK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich habe HSI-Media als Gewerbe eintragen lassen und werde Montag eine ICH AG Anmelden bzw. die Anträge abgeben für die zuschüsse der Ich AG. Was ich gerne wissen möchte , kann ich meinen Kunden nun ohne oder muss ich sie mit Mehrwertsteuer abrechnen bzw wer füllt am Jahresende die Lohnstzeuerkarte aus.

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#6
 Von 
guest123-373
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Das mit der Mehrwertsteuer würde ich genau durchdenken. Kleinunternehmen können auf die Mehrwertsteuer verzichten, hat aber die Konsequenz, das sie allerdings die bezahlte Mehrwertsteuer selbst nicht zurück bekommen. Als abhängig, ob in der Gründungszeit hohe Aufwendungen erfolgen - Vorteil eben, dass die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet wird, die Investition dann nicht ganz so teuer ist.

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#7
 Von 
MichaelK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wäre es in meinem Fall besser, alles mit 16 % Ust. abzurechnen?Wenn ich eine HP Erstelle für sagen wir ca 630 € netto, wäre zuzüglich Ust. (100,80€) der Preis 730,80€ der auf die Quttung bzw, Rechnung kommen würden. Wie führe ich die 100,80€ Ust. an das Finanzamt ab? Am Jahresende oder wann (wie). Hört sich vieleicht blöde an diese Frage, aber ich will keine großen fehler machen damit sich alles einwenig einpegelt. Vielen Dank im vorraus für eijne Antwort.

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#8
 Von 
guest123-373
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Solange das Gewerbe nicht beim Finanzamt gemeldet ist, reicht die Anmeldung und Abführung im darauf folgenden Jahr. Anmeldeformulare gibts beim Finanzamt oder reichlich im Internet. Ist die Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet, werden die von sich aus zur Abgabe der USt-Voranmeldung (monatlich) auffordern.

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