GARTEN - GEMEINSCHAFTS-EIGENTUM

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
19bernd48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
GARTEN - GEMEINSCHAFTS-EIGENTUM

Hallo...
wie sehen eigentlich die Rechte der Eigentümer aus ? wenn folgende Situation ist ?
3-FH - 3 ETW
EG ist meine, in der ich auch wohne
OG ist 2. Eigentümer, Wohnung aber fremd vermietet
DG wieder gemeinsame ETW von uns beiden je 50/50
......hier wohnt die Tochter des 2.Eigentümers, allerdings zur Miete

Der 2. Eigentümer im Gegensatz zu mir wohnt NICHT im Haus

Wie verhalten sich jetzt also die Rechte auf den Garten bezogen ? Alles Rasen
vorne und hinten

Darf sich der 2. Eigentümer dort aufhalten obwohl er dort nicht wohnt
bzw. kann er sich dort aufhalten sooft er mag und zB. einfach
einen Teil bepflanzen wie er will oder gar als Gemüsegarten nutzen ?

Wäre nett wenn ich zu jedem Antworten bekäme, Danke

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Kommt auf die Mietverträge an.
Hat er die Nutzung des Gartens mitvermietet?
Und damit sein Recht auf die Mieter übertragen?

Ist er, wenn er da ist, vielleicht auch einfach nur der Besuch der Tochter?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Was die Gestaltung und Nutzungsart des Gartens betrifft:
Das entscheidet ihr in Eigentümerversammlungen.



-- Editiert von Heike J am 30.06.2017 07:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
19bernd48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Kommt auf die Mietverträge an.
Hat er die Nutzung des Gartens mitvermietet?
Und damit sein Recht auf die Mieter übertragen?

Ist er,5 wenn er da ist, vielleicht auch einfach nur der Besuch der Tochter?
Zitat (von 19bernd48):
Darf sich der 2. Eigentümer dort aufhalten obwohl er dort nicht wohnt
bzw. kann er sich dort aufhalten sooft er mag und zB. einfach
einen Teil bepflanzen wie er will oder gar als Gemüsegarten nutze
Zitat (von Heike J):
Kommt auf die Mietverträge an.
Hat er die Nutzung des Gartens mitvermietet?
Und damit sein Recht auf die Mieter übertragen?

Ist er, wenn er da ist, vielleicht auch einfach nur der Besuch der Tochter?


Hallo...es geht mir hier doch garnicht um den/die Mieter ! Meine Fragestellung war doch klar
auf den "2.Eigentümer" ausgerichtet. Die "Tochter" zu besuchen erübrigt sich, da..sorry vergaß ich
zu erwähnen, diese ist vielleicht 2x im Jahr anwesend ansonsten lebt sie woanders

Der 2. Eigentümer ist pausenlos auf dem Anwesen, hat sich dort einen Gemüegarten angelegt,
obfwohl er selbst woanders in einer eigenen ETW wohnt und einen Garten hat.
Das ganze dient nur zur Kontrolle - warum auch immer.

Die Mieter können da jeden Fleck nutzen, das ist mir egal !

Es geht mir nur darum WER hat welche Rechte - der Eigentümer der hier wohnt - wie ich
oder/und der 2. Eigentümer...gibt`s da Unterschiede
kann sich der 2.Eigentümer da ständig sehen lassen obwohl er dort nichtmal wohnt ???
Solche Dinge meinte ich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von 19bernd48):
Hallo...es geht mir hier doch garnicht um den/die Mieter ! Meine Fragestellung war doch klar
auf den "2.Eigentümer" ausgerichtet.

Und genau hierzu hat Dir Heike J auch schon geantwortet.


Zitat (von 19bernd48):
Die "Tochter" zu besuchen erübrigt sich, da..sorry vergaß ich
zu erwähnen, diese ist vielleicht 2x im Jahr anwesend ansonsten lebt sie woanders

Noch mehr Grund sich in der Abwesenheit der Tochter um alles zu kümmern.


Zitat (von 19bernd48):
Der 2. Eigentümer ist pausenlos auf dem Anwesen, hat sich dort einen Gemüegarten angelegt,

Das mit dem Gemüsegarten wäre auf einer Eigentümerversammlung zu klären, denn dies fällt u.U. unter den § 22 Abs. 1 WEG .


Zitat (von 19bernd48):
Das ganze dient nur zur Kontrolle - warum auch immer.

???


Zitat (von 19bernd48):
Es geht mir nur darum WER hat welche Rechte - der Eigentümer der hier wohnt - wie ich
oder/und der 2. Eigentümer...gibt`s da Unterschiede
kann sich der 2.Eigentümer da ständig sehen lassen obwohl er dort nichtmal wohnt ???

Im WEG gibt es zu den Nutzungsrechten keinen Unterscheidung bezüglich Eigentümern die dort wohnen und solchen die dort nicht wohnen (siehe § 16 Abs. 1 WEG )
Eine Unterscheidung gibt es in dem Moment in dem ein Eigentümer vermietet, und per Mietvertrag evtl. seine Nutzungsrechte an den Mieter abtritt. Ob dies hier der Fall ist können wir nicht beurteilen.
Es könnte ebenso der Fall sein das seine Mieterin (also seine Tochter) ihn gebeten hat während ihrer Abwesenheit ..................

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