GAP Versicherung gekündigt - Bestätigung der Bank, aber kein Geld

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
GAP Versicherung gekündigt - Bestätigung der Bank, aber kein Geld

Ich hätte da eine Frage:

Ein Auto wird über die Hausbank des Herstellers finanziert, inkl. Abschluss einer GAP-Versicherung.
Das Auto muss vorzeitig verkauft werden, die GAP-Versicherung (wurde vorab in einer Summe gezahlt) gekündigt.
Die Bank schickt ein Schreiben, in dem steht, dass das Guthaben aus der GAP-Versicherung zurückgezahlt wird, jedoch wegen einer Systemumstellung dies etwas dauern könnte.
Nunmehr sind 5 Wochen vergangen, und vor einer Woche wurde telefonisch Kontakt mit der Bank aufgenommen, welche beteuert, das Geld nun schnellstmöglich auszuzahlen.
Nun meine Frage: unabhängig davon, ob Anspruch auf die Rückzahlung der Versicherungssumme besteht, hat die Bank dies ja bestätigt. Wie lange kann sie sich nun Zeit lassen mit der Auszahlung? Gilt das Schreiben der Bank schon als verbindliche Anerkennung des "Guthabens"?
Was könnte man tun, falls die Bank weiterhin nicht auszahlt?

Danke schon mal!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde der Bank schriftlich nachweisbar eine knappe Frist (3 Werktage) setzen und ankündigen, dass sie sich danach in Verzug befindet und man ab da dann Verzugsschaden (Anwaltsgebühren, Zinsen) geltend macht. Die knappe Frist würde ich damit begründen, dass der Grund (Systemumstellung) nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar ist, zumindest nicht für eine derart massive Verzögerung von 5 Wochen.
Mir will keine Systemumstellung einfallen, die sich derart lange hinzieht und Grundlage für ein "Blockieren" des Geldes sein soll.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass die Systemumstellung ohnehin nicht verzugshemmend wäre. Die Maßnahme liegt alleine im Einflussbereich der Bank, also hat sie auch alle Folgen zu tragen.

Wobei man nach der Begründung mal der Bank schreiben sollte, dass sich aufgrund einer "Systemumstellung" (o.ä.) der Eingang der nächsten Kreditraten leider verzögern wird...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Ich würde der Bank schriftlich nachweisbar eine knappe Frist (3 Werktage) setzen und ankündigen, dass sie sich danach in Verzug befindet

Ich würde die üblichen 14 Tage nehmen. Sicher ist sicher und auf die paar Tage kommt es auch nicht mehr an ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Danke für eure Einschätzungen.
Ich entnehme daraus, dass ein Schreiben der Bank somit verbindlich ist und die Bank damit zugestanden hat, dass mir die genannte Summe zusteht, korrekt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Da wir nur Deine Zusammenfassung und nicht den wortwörtlichen Text kennen, können wir das nicht abschließend beurteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Der genaue Wortlaut inkl. der Interpunktion:

"Sehr geehrter Herr xyz,

Ihre Kündigung für die GAP Versicherung haben wir erhalten und - werden - den Versicherungsbetrag von

xxx,xx EUR

an Sie überweisen. Wegen Systemumstellung bitten wir um Geduld.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter o.g. Telefon-Nummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

BlaBlaBla Bank"

Danke für eure Beiträge!



1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da gibt es nicht wirklich Interpretationsspielraum.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich werde dann jetzt schriftlich eine Frist setzen. Danke!

1x Hilfreiche Antwort

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