Gültiger Kaufvertrag zustande gekommen?

19. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Frank Klein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gültiger Kaufvertrag zustande gekommen?

hallo,

ich habe ende januar einen artikel über ebay versteigert. da ich zum zeitpunkt der versteigerung noch nicht im besitz des artikels war, schrieb ich in der artikelbeschreibung "lieferung ab anfang februar. zahlung kurz vor lieferung".
am 02.03. habe ich den artikel erhalten und habe natuerlich sofort den kaeufer kontaktiert damit er die überweisung veranlassen kann. da er sich nicht gemeldet hat, habe ich ihm im laufe der letzten 2 wochen ca. 5 zahlungsaufforderungen per email zugesandt.
ist ein gültiger kaufvertrag gem §433 bgb zustande gekommen?

vielen dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meines erachtens ist natürlich ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Im Bereich der Internetauktionen ist ein Vertragsschluss nunmehr höchstrichterlich durch den BGH entschieden.
Der umstand, dass Sie das Produkt nicht von anfang an liefern konnten ändert daran nichts. Es wurde dem Käufer dieser Liefertermin angekündigt. Hätten Sie hingegne das Produkt nicht liefern können, so müssten Sie dafür Schadenersatz leisten, denn Sie trifft eine anfängliche Garantie dafür, das Produkt auch liefern zu können.

Also Kaufvertrag klar, Sie können auch liefern, der Käufer muss abnehemen.

mfg

Freak

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#2
 Von 
Silke S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

les mal die AGB von Ebay, da müsste soetwas eigentlich drinstehen, wenn nicht, schreibe eine Email nach Ebay und frage einfach mal nach.

Gruß
Silke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Das bringt meistens überhaupt nix. Ebay sagt dann imer nur, dass es einem frei steht, rechtliche Schritte zu ergreifen und dass man bei Ebay nur die Möglichkeit einer negativen Bewertung hat.

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

das in diesem Fall ohne weiteres ein Kaufvertrag geschlossen wurde kann m.E. nicht einfach bejaht werden. Wenn der Verkäufer nur ungefähre Angaben über den Zeitpunkt der Übereignung der Sache machen kann, wird man den Käufer nicht ohne weiteres für alle Zeit an den Vertrag binden können. Hier wurde nicht mehr im Februar sondern erst im März geliefert. Ob ein Rechtsbindungswille des Käufers noch im März vorliegt, hängt von verschiedenen Einzelheiten rund um den Kaufvertragsabschluß ab. Nach enger Auslegung der Willenserklärung des Käufers bzgl. des Angebotes des Verkäufers, müßte dieser ja die Ware noch im März 2003 abnehmen, da sie ja erst am Februar 2002 lieferbar sein sollte.
Fazit: Hier hängt viel von den näheren Umständen ab, die die zum Kaufvertrag geführt haben. Ich kann mir aber gut vorstellen, daß der 03. März als Übereignungstermin noch innerhalb des für den Käufer zumutbaren liegt.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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