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Gültigkeit des Urheberrechts

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Gültigkeit des Urheberrechts

Guten Tag,ich bin neu hier und habe eine Frage:

Ich möchte einen Videofilm mit Musik unterlegen die nachweislich auf einer Schallplatte aus den 50er Jahren enthalten ist.
Das sind ja mehr als 50 Jahre.
Gilt für diese Aufnahmen auch das Urheberrecht noch denn den Film möchte ich bei Youtube veröffentlichen und keinen Ärger bekommen.
Als alternative habe ich auch Musik aus den Niederlanden die ich evtl.verwenden könnte.
Kann es damit Probleme geben?
Ich danke im voraus für Hinweise.
Freundliche Grüße
kawede

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von kawede am 27.05.2011 13:34
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Gültigkeit des Urheberrechts
quote:
Ich möchte einen Videofilm mit Musik unterlegen ... und ihn bei Youtube veröffentlichen


Dies dürfte eine Verwertungshandlung im Sinne eines "öffentlich Zugänglichmachens per Internet" im Sinne von § 19a UrhG sein können; dieses Recht ist den am Musikwerk Berechtigten ( Komponist der Melodie, Liedtexter, ausführende Sänger, Musiker ... ) vorbehalten, bzw. den Inhabern der jeweiligen Verwertungsrechte, z.B. Rechteverwertungsgesellschaften.

§ 65 UrhG
Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.

Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.

M.


von Mirk am 27.05.2011 15:52
Status: Tao (5245 Beiträge)
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>Gültigkeit des Urheberrechts
quote:
auf einer Schallplatte aus den 50er Jahren enthalten ist

Wie Mirk schon schrieb, müssen *alle* Miturheber seit 70 Jahren tot sein, damit es zulässig ist.
Also selbst in dem Fall, daß am Tag nach der Aufnahme alle Beteiligten (inklusive Komponist) tot umgefallen sind, wäre das Werk frühestens 2020 (wenn es von 1950 war) frei verwendbar.

Leichter ist es, wenn der Komponist wesentlich früher gelebt hat, etwa Beethoven. Dann dürfte man wenigstens das Werk selbst in Eigenaufnahme herstellen, nicht jedoch einfach eine Aufnahme der Puppelsdorfer Philharmoniker aus letztem Jahr verwenden.

quote:
Als alternative habe ich auch Musik aus den Niederlanden die ich evtl.verwenden könnte.
Kann es damit Probleme geben?

Urheberrecht gilt weltweit.

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von Snoop Pooper Scoop am 27.05.2011 17:50
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Gültigkeit des Urheberrechts
Danke für die Antworten
kawede

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von kawede am 27.05.2011 19:25
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Gültigkeit des Urheberrechts
Wie wäre es, wenn man als Filmemacher einfach mal bei der Gema.de nachfragt, was eine Lizenz für das Lied bzw. für diese Aufnahme kosten würde für den Film?

Zumindest machen das Diskjockeys so und Hörfunkanstalten, warum nicht auch ein Filmemacher?

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 28.05.2011 04:42
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
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