Für ausländische Kinder ist deutsche Schule Pflicht
AFP VOM 6.10.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 5167 Aufrufe Mehr zum Thema:Ausländische, Kinder, Schule
- Koblenzer Oberverwaltungsgericht urteilt über Schulbesuch
Ausländische Kinder müssen grundsätzlich eine öffentliche deutsche Schule besuchen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall des achtjährigen Sohnes einer aus Jordanien stammenden Familie, der seit zwei Jahren die private König-Fahad-Akademie in Bonn besucht. Die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule in Rheinland-Pfalz bestehe unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Religionszugehörigkeit.
Die Schulbehörde hatte die Familie des Achtjährigen aufgefordert, sich zum Schuljahr 2004/2005 an der Grundschule in Remagen anzumelden. Die Eltern lehnten dies mit der Begründung ab, dass ihr Sohn in zwei Sprachen und Kulturen aufwachse und eine doppelte Staatsangehörigkeit besitze. Den Antrag auf so genannten Eilrechtsschutz lehnte zunächst das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Das OVG bestätigte dies jetzt in zweiter Instanz. Gegen diesen Beschluss können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Besuch einer staatlichen Schule dient nach Überzeugung des Gerichts gerade für ausländische Kinder dem Zweck, sie auf ein Leben "im hiesigen Kulturraum" vorzubereiten. Dazu gehöre in erster Line die Vermittlung der deutschen Sprache. Eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft erfordere aber auch, mit den Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben der Bürger in Freiheit, Gleichberechtigung und sozialer Verantwortung vertraut gemacht zu werden.
"Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung religiöser oder weltanschaulich motivierter Parallelgesellschaften entgegenzuwirken", heißt es in dem Beschluss. Die Schulbehörde könne zwar in "begründeten Fällen" den Besuch einer ausländischen Schule gestatten. Diese Ausnahme sei aber eng auszulegen und betreffe vor allem Fälle einer absehbaren Rückkehr in die Heimat.
6. Oktober 2004 - 12.36 Uhr
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