Fusch am Bau

2. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
kevin01
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Fusch am Bau

Hallo Leute

ich habe da ein sehr ernstes Thema was mein Bruder sehr beschäftigt.
Mein Bruder hat sich ein Altes Haus was kernsaniert wurde gekauft.
Der Kellerbereich wurd ebenfalls Kernsaniert und Wohnraum geschaffen.

Jetzt nach ca 2 Jahren gibt es heftige Feuchtigkeits Probleme im Kellerbereich(Schlafzimmer)

Weiter sind an diversen Gipskartoon Wänden Risse entstanden.
Die Wände wurden damals nur gestrichen also ncith tapeziert.
Ein bekanter von uns sagte uns das wohl keine Binden eingelegt wurden beim Verspachteln des Gipskartoons.

Was sollte mein Bruder nun machen ?

Oder kann es deim Bauherren der auch der Vorbesitzer war egal sein Rechtlich gesehen.

Gruss

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dein Bruder hat tatsächlich schlechte Karten. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er einen Altbau gekauft, der vom Vorbesitzer "saniert" wurde, richtig?
Dann gilt: wie gesehen so gekauft. Gerade bei altem Wohnbestand ist die Mitnahme eines Sachverständigen bei der ERst/Zweitbesichtigung und vor Unterschreiben des Kaufvertrages empfehlenswert.
Es wird vermutlich im Kaufvertrag auch nicht erwähnt, dass die und die Arbeiten fachmännisch durchführt wurden.
Die Frage, die ich dabei stellen würde: wurde auch von außen am Fundament etwas gemacht?

Eine Chance besteht evtl., wenn der vorherige Besitzer eine Firma mit gewissen Arbeiten beauftragt hat, und dort die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist. Vielleicht lief gar kein Pfusch sondern nur "falsche" Arbeiten wurde ausgeführt.

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#2
 Von 
kevin01
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi sika0304

also es gibt vom vorbesitzer eine Gewährleistung von 5 Jahren.
Der Vorbesitzer kauft immer Häuser saniert sie und verkauft sie wieder.
Ob Gipskarton arbeiten in die Gewährleistung fallen glaube ich auch nicht allerdings sind es mängel die man nicht sehen konnte bei der Abnahme.
Weiter wurde uns bestätigt das dem Bauherren bekanntgewesen sein muss das ein Feuchtigkeitsproblem im Keller vor der Sanierung gewesen ist.

Wenn er dieses Problem bei der Sanierung nicht bedacht hat hätte er es doch beim Verkauf sagen müssen.

Wir Reden hier ja von Versteckten mängeln.

gruss
kevin

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hat dein Bruder sich denn schon mal deswegen an den Vorbesitzer gewandt?

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Zitat: Der Vorbesitzer kauft immer Häuser saniert sie und verkauft sie wieder.

In diesem Fall kann man evtl. davon ausgehen, dass es gar kein privater Vorbesitzer war, sondern eine Firma, die diese Art von Sanierung gewerblich betreibt. Dann sind die Chancen höher, Regress nehmen zu können. Was stand denn im Kaufvertrag als Verkäufer, eine Firma ?


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"Chylla"

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#5
 Von 
kevin01
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist richtig dass der Vorbesitzer nur Häuser käft Saniert und als Eigentumswohnungen wieder verkäuft.

Mein Bruder hat nun einen heftigen Brief bekommen wo der Verkäufer ganz klar behauptet das mein Bruder die Rückstauanlage falsch bedient hätte und daher die Feutigkeit stammt.

Es ist richtig das die Anlage einmal im Mai nicht richtig funktioniert hat so das die Badewann voll lief aber kein grosser schaden entstanden ist.

Der Anwalt des Verkäufers beruft sich jetzt aber auf den Schaden.

Die Nachbarhäuser haben allerdings die gleichen probleme schon seit ca 20 Jahren.
Diese haben ihr Mauerwerk unterspritzen lassen.

Es wurde nun ein Sachverständiger eingeschaltet von seiten des Verkäufers.

Ich gehe mal davon aus dass der SV ganz klar feststellen wird dass die Feuchten Wände nichts mit einen "kleinen" Wasserschaden zu tun hat der im Mai war.

bei den Starken Regen heute waren die Wände erneut feucht.

Fraglich ist ob man dem SV sagen soll das auch die Nachbarn diese Probleme haben !?

Es handelt sich ja auch um Wände die nicht im Badbereich sind.

gruss
kevin

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