hallo,
ich bin 17 jahre alt heute Abend wurde ich vor meiner haustür von der Polizei
kontrolliert. Bei der Taschenkontrolle fanden sie eine ec karte die ich irgendwann mal gefunden hatte und zum Kippen ziehen benutzte. Haben die natürlich mitgenommen und meinten was von fundunterschlagung nun meine frage ich hab keine vorstrafen o.ä. was könnten die mir aufbrummen und könnt ich durch eine geschickte Aussage vielleicht was reißen? Danken schonmal im vorraus
Gruß
ebj
Fundunterschlagung einer ec karte
14. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 14. April 2010 | 23:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fundunterschlagung einer ec karte
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. April 2010 | 10:10
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:
könnt ich durch eine geschickte Aussage vielleicht was reißen?
Was willst du denn aussagen? Die hat mir jemand geschenkt?
-----------------
"gruß azrael"
#2
Antwort vom 15. April 2010 | 13:42
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
quote:
könnt ich durch eine geschickte Aussage vielleicht was reißen?
Du bekommst in einem Rechtsforum keine Anleitung zur Falschaussage (auch wenn du als Beschuldigter lügen darfst).
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. April 2010 | 13:46
Von
Status: Schüler (260 Beiträge, 109x hilfreich)
Ich frage mich nur weshalb Du die Karte behalten hast?
Anfangen kannst Du damit so oder so nichts und das ist auch gut so.
-----------------
"noli desperare"
-- Editiert am 15.04.2010 13:48
#4
Antwort vom 15. April 2010 | 14:04
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:
Ich frage mich nur weshalb Du die Karte behalten hast?
Anfangen kannst Du damit so oder so nichts und das ist auch gut so.
Deswegen:
Für Tabakwaren gilt: Kein Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren.
-----------------
"gruß azrael"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 15. April 2010 | 15:10
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 15x hilfreich)
Wäre ich Staatsanwalt, müsste mir schon sehr langweilig sein, damit ich wegen sowas ein Hauptverfahren eröffne... Eine Einstellung liegt daher durchaus im Bereich des Möglichen.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
266.642
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
19 Antworten
-
14 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten