[Fundrecht] Verlorene Tasche nicht zurückgegeben

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fkohlhaas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
[Fundrecht] Verlorene Tasche nicht zurückgegeben

Hallo zusammen,

vor einer Woche habe ich an einem Flughafen im Parkhaus eine neue Tasche verloren (Wert 300€). Dort wo ich parkte war nur sehr wenig los, es gab nur ein weiteres Auto. Als mir der Verlust auffiel, fuhr ich sofort zurück und kam etwa 45 Minuten später wieder an dem Verlustort an, die Tasche war jedoch nicht mehr da.
Das andere Auto stand wie gehabt, nun befanden sich allerdings noch zwei weitere Autos in der Parkbucht. Die Nummernschilder habe ich mir alle aufgeschrieben. Ich habe die Tasche direkt vor einer Überwachungskamera verloren, es müsste also feststellbar sein, wer die Tasche genommen hat.
Bisher wurde leider nichts im Fundbüro zurückgegeben, daher überlege ich mir nun, wie ich weiter vorgehen kann. Erstatte ich direkt Anzeige bei der Polizei? Mache ich das am Flughafen oder bei mir in der Stadt? Wie verhalte ich mich am besten in Sachen Fundrecht?

Schonmal vielen Dank und viele Grüße.

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-- Editiert von Moderator am 03.01.2015 16:29

-- Thema wurde verschoben am 03.01.2015 16:29

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4 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass die Aufzeichnungen bereits gem. § 6b Absatz 5 BDSG gelöscht worden sind.

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

eine Anzeige bei der Polizei würde eine Straftat voraussetzen. Eine Straftat kann jedoch so nicht konstruiert werden. Dann müsste der Finder der Tasche überzeugt davon gewesen sein, dass Sie das Eigentum nicht aufgegeben hätten. Diese Überzeugung des Finders müssten Sie nachweisen. Sagt der Finder nämlich, er sei davon ausgegangen, die Tasche sei nach seinem Dafürhalten weggeworfen worden, wäre er aus der Sache raus. Er hätte sich lediglich einen herrenlosen Gegenstand angeeignet. Es würde für Sie sogar schwierig, die Tasche zurück zu bekommen.

Leider müssen Sie sich wohl mit dem Verlust der Tasche abfinden.


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#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Dann müsste der Finder der Tasche überzeugt davon gewesen sein, dass Sie das Eigentum nicht aufgegeben hätten. Diese Überzeugung des Finders müssten Sie nachweisen.

Eine etwas eigenartige Sichtweise.
Die Justiz ist auch nicht ganz dumm. So einen Irrtum wird dem Finder niemand abkaufen. Es besteht grundsätzlich die Pflicht, einen so hochwertigen Pfund anzuzeigen. Hier ging es sogar um eine Tasche, die am Flughafen vergessen wurde, was mit Sicherheit absolut alltäglich ist. Hier auf eine Eigentumsaufgabe zu kommen, ist schon gewitzt.
Wenn der "Täter" (oder besser Finder) ausfindig gemacht werden sollte, ist eine Herausgabe der tasche bzw Schadenersatz vor Gericht problemlos zu machen. Da ist nichts mit "gutgläubigem Erwerb" oder sowas.

Im Ergebnis sehe ich die Sache allerdings ähnlich negativ. Der Finder wird wohl nicht gefunden werden. Über die Kennzeichen kommt man (bzw die Polizei) zwar an die Fahrzeughalter ran. Das heißt aber noch nicht, dass auch diese dort das Auto geparkt haben. Und sowieso heißt es noch lange nicht, dass nur sie als Täter in Frage kommen. Hier wäre man also auf deren Hilfsbereitschaft angewiesen. Bei der Polizei Anzeige erstatten können Sie aber natürlich, auch bei der Station in Ihrem Ort. Einen Versuch ist es wert.
Auf Erfolg würde ich aber nicht hoffen.

Zusätzlich könnten Sie es noch beim Fundbüro der Stadt versuchen, in dem der Flughafen liegt. Waren das denn wenisgtens deutsche Kennzeichen aus der Nähe? Bei einem Flughafen können die ja auch von sonst wo sein.

Einzige Chance wären wohl wirklich Videoaufnahmen, die es aber wohl nicht gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine etwas eigenartige Sichtweise. <hr size=1 noshade>

Ja, die hat er hin und wieder ...



quote:<hr size=1 noshade>eine Anzeige bei der Polizei würde eine Straftat voraussetzen. <hr size=1 noshade>

Nein, das ist eben gersade nicht vorrausetzung, der Verdacht einer Straftat reicht schon



quote:<hr size=1 noshade>Dann müsste der Finder der Tasche überzeugt davon gewesen sein, dass Sie das Eigentum nicht aufgegeben hätten. Diese Überzeugung des Finders müssten Sie nachweisen. <hr size=1 noshade>

Eine Reisetasche mit womöglich komplettem Inhalt als "Eigentum aufgegeben? Oder gar eine neue?
Auch Staatsanwälte und Richter bemühen gesunden Menschenverstand beim beurteilen von Sachverhalten ...



Zu denken wäre an eine Anzeige wegen Fundunterschlagung.


quote:<hr size=1 noshade>Ich habe die Tasche direkt vor einer Überwachungskamera verloren, <hr size=1 noshade>

Ein wichtiger Hinweis der genau wie die Kennzeichen nicht fehlen sollten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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